Hakenlastversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Hakenlastversicherung

Was ist eine Hakenlastversicherung

Bei der Durchführung von Bergungen, Abschleppdiensten und Schleppaufträgen sind Sie dem Risiko ausgesetzt, Schäden an den übernommenen Gütern (z.B. PKW) anzurichten und anschließend mit Schadensersatzforderungen konfrontiert zu sein. Eine Hakenlastversicherung, oftmals auch Abschleppversicherung genannt, schützt Sie auf zwei Wegen vor den finanziellen Folgen:

Erstens wehrt sie unbegründete Schadensersatzansprüche gegen Sie ab, zweitens kommt sie im Falle begründeter Forderungen für die entstandenen Schäden auf. Folgende Kosten werden abgedeckt:

  • Befriedigung der berechtigten Schadensersatzsprüche am beschädigten Gut
  • Schadensermittlungs- und -feststellungskosten, z.B. Gutachter
  • Schadensminderungskosten, die Ihnen im Zuge der Verhinderung eines größeren Schadens entstehen
  • Aufräum- und Entsorgungskosten
  • Gerichtliche und außergerichtliche Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

Die genannten Kosten trägt der Versicherer, wenn der berechtigte Schaden bei einer der versicherten Tätigkeiten entstanden ist. Zu diesen zählen neben Auf-, Ab-, Um- und Entladungen vor allem Bergungen, Abschlepparbeiten, das Schleppen sowie die hiermit verbundene Fahrzeugbeförderung. Inkludiert der Beförderungs- oder Abschleppauftrag den Transport von Sachen, so sind diese ebenfalls versichert. Gleiches gilt für Schäden, die während der Lagerung geborgener Güter auf Ihrem Betriebsgrundstück entstehen.
Achtung:
Typischerweise endet der Versicherungsschutz nach Ablauf des 14. Tages, an dem Sie über das entsprechende Fahrzeug oder sonstige Gut verfügen.

Die Höhe der Entschädigung seitens der Versicherung ist standardmäßig vom Gewicht des beförderten Gutes abhängig, wobei pro Kilogramm 8,33 SZR (Sonderziehungsrecht = täglich neu berechnete Einheit des Internationalen Währungsfonds | SZR stellen einen Buchkredit dar, den der IWF den Mitgliedern im SZR-System entsprechend ihrer IWF-Quoten einräumt. ) gezahlt werden. 8,33 SZR entsprechen rund 10 Euro. Auch Vermögensschäden durch Überschreitungen der Lieferfrist sowie sonstige Vermögensschäden sind im Schutz vieler Policen berücksichtigt.

Was ist beim Abschluss einer Hakenlastversicherung zu beachten?

Beachten Sie, dass der räumliche Geltungsbereich einer Hakenlastversicherung in der Regel auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt ist – eine Ausweitung auf weitere Gebiete erfordert eine gesonderte Vereinbarung. Ebenfalls individuell vereinbar ist ein Verzicht auf die gewichtsabhängige Entschädigung, sodass Ihnen im Ernstfall alle Schäden bis zur vertraglich festgelegten Deckungssumme ersetzt werden. Eine sinnvolle Entscheidung, die insbesondere bei leichten, wertvollen Gütern (z.B. Sportwagen) eine erhöhte Sicherheit für den Abschlepp- oder Bergungsunternehmer bedeutet. Manche Gesellschaften (z.B. Zurich) finden einen Kompromiss, indem sie bis zu einer festgelegten Summe (z.B. 100.000 Euro) unbegrenzt haften und alle darüber liegenden Schäden gemäß SZR kompensieren.

Von zentraler Bedeutung ist die Höhe der Gesamtdeckungssumme pro Schadensereignis, welche beispielsweise bei der Mannheimer Versicherung 600.000 Euro beträgt und auf Wunsch bis zu 1.000.000 Euro erreichen kann. Ein unabhängiger Versicherungsmakler hilft Ihnen bei der Wahl einer geeigneten Versicherungssumme.

Achten Sie außerdem auf die Konditionen zur Deckung von Vermögensschäden: Entstehen diese durch Ihre Überschreitung einer Lieferfrist, wird typischerweise das dreifache des Beförderungsentgeltes gezahlt. Analog kann bei Vermögensschäden im Zusammenhang mit beförderten Sachen eine Entschädigung gezahlt werden, die dem dreifachen Wert dieser Sachen entspricht. Beachten Sie die übliche Festlegung einer Selbstbeteiligung, welche in der Regel unter 1.000 Euro pro Schadensereignis liegt.

Achten Sie außerdem auf die exakten Ausschlüsse Ihrer Hakenlastversicherung. Während rechtswidrige und vorsätzlich unsichere Gütertransporte sowie Schäden durch Beschlagnahme von höherer Hand nicht versichert sind, fallen Situationen, in denen ein Verschulden Ihrerseits oder Ihrer Erfüllungsgehilfen vorliegt, in den Versicherungsschutz. Das können beispielsweise Schäden durch verspätete Lieferfristen, Gütertransporte außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs oder Vermögensschäden wegen der Nichterfüllung des Auftrags sein. Eine verbreitete Ausschlussklausel betrifft alle Gefahren, die aus der Verwendung biologischer, chemischer und radioaktiver Substanzen resultieren.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die Hakenlastversicherung schützt Bergungs- und Abschleppunternehmen oder Unternehmer der Schwergutbranche vor Schadensersatzansprüchen, die beim Bergen, Abschleppen, Schleppen und der damit verbundenen Beförderung von FahrzeugenInfo: Nur in Verbindung mit einem Bergungs-, Abschlepp- oder Kranauftrag. entstehen können. Die laut HGB §429 externer Link und §430 externer Link zu leistende Entschädigung wegen Beschädigung oder Verlust ist auf einen Betrag von 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm vom Rohgewicht des Gutes begrenzt.

Die meisten Spezialprodukte und Versicherungslösungen für Abschlepp-, Bergungs- und Kranarbeitsaufträge sind für den deutschlandweiten Güterverkehr mit Fahrzeugen des eigenen Betriebes gedacht. Erweiterungen für grenzüberschreitenden Güterverkehr oder gewichtsunabhängige Deckung (keine Begrenzung auf 8,33 SZRInfo: SZR = Sonderziehungsrecht / Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds, die täglich neu festgelegt wird, als Faustformel gilt 8,33 SZR = 10 Euro) können vereinbart werden.

Bei der Abschlepp-/ Hakenlastversicherung handelt es sich um eine Verkehrshaftungsversicherung die Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter schützt, welche Aufgrund eines Schadens am transportierten Gut entstanden sind. Im Schadenereignis prüft der Versicherer, ob Schadensersatzansprüche berechtigt sind, unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt. Kombinierte Policen mit z.B. mit einer Betriebs-Haftpflichtversicherung, Handel- und Handwerkversicherung oder bei Hakenlast-Versicherungen für mehrere Abschleppfahrzeuge können die Prämie reduzieren.

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