Maschinen Versicherung (stationär)

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Maschinen Versicherung (stationär)

Was ist eine Maschinen Versicherung (stationär)

Unvorhergesehene Schäden an den stationären Maschinen Ihres Betriebs können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Abhilfe schafft eine stationäre Maschinenversicherung, die im Ernstfall für die Kosten der Teil- und Totalschäden an Ihren Anlagen innerhalb der eingetragenen Versicherungsorte (=Betriebsgrundstücke) aufkommt.

Versicherbar sind von Werkzeug- über Strömungsmaschinen bis hin zu Druck-, Holzbearbeitungsmaschinen und weiteren technischen Anlagen sämtliche festinstallierte Geräte. Auch Zusatzgeräte, Reserveteile und Fundamente der Maschinen sowie Ausmauerungen, Auskleidungen von Öfen und andere Sachen können optional in den Schutz aufgenommen werden. Folgende Schadensursachen sind abgedeckt, sofern ein Sachschaden vorliegt:

  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Vorsatz Dritter
  • Öl-, Wasser- oder Schmiermittelmangel
  • Über- und Unterdruck
  • Zerreißen durch Fliehkraft
  • Sturm, Eisgang und Frost

Wichtig: Diebstahl, Wasserschäden und Feuer zählen nicht zu den versicherten Schadensursachen und bedürfen einer separaten Inhaltsversicherung. Auch Korrosion, Erdbeben, innere Unruhen und Schäden durch vorhergesehene/bekannte Mängel zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses sind vom Schutz exkludiert. Reine Vermögensschäden sind genau wie Schönheitsschäden und Schäden durch gewöhnliche Abnutzung unversichert.

Für Schäden an elektronischen Bauelementen greift der Versicherungsschutz nur, wenn eine der versicherten Gefahren von außen auf die entsprechende Maschine oder eine Austauscheinheit eingewirkt hat. Die aus den Schäden resultierenden Betriebsunterbrechungen und damit verbundenen finanziellen Einbußen sind nicht zu unterschätzen.

Liegt ein Schadensfall der stationären Maschinenversicherung vor, wird zwischen Teil- und Totalschäden unterschieden: Während im Falle eines Teilschadens alle notwendigen Reparaturkosten (für Ersatzteile, De- und Remontage, Transport inklusive Eil- und Expresszuschläge, Lohnkosten einschließlich Sonn- und Feiertagsarbeiten) übernommen werden, erfolgt bei Totalschäden eine Erstattung des Zeitwertes.

Profitieren sie von Top-Konditionen.

Einige Versicherer setzen hier auf abweichende Konditionen, wie beispielsweise eine Erstattung zum Neuwert innerhalb der ersten fünf Betriebsjahre (Gothaer ). Auch eine Beschränkung des jährlichen Zeitwertabzugs (etwa auf 5 Prozent) ist eine gängige Klausel. Ob die Deckungssumme anhand des Listenpreises oder des Kaufpreises der Maschine im Neuzustand festgelegt wird, entscheiden Sie als Versicherungsnehmer oftmals selbst.

Auch die stationäre Maschinenversicherung der Württembergischen Versicherung bietet den Neuwertersatz im Totalschadenfall, Mitversicherung des Ertragsausfalles, Mitversicherung fremder Sachen oder die Übernahme von Finanzierungs- und Leasingraten im Schadenfall. Über die Helvetia gewähren wir einen Aktionsrabatt, Unterversicherungsverzicht bei Schäden bis 20%, max. 100.000 Euro, die erweiterte Ersatzwertregelung prämienfrei im Bereich der Maschinenversicherung für stationäre Maschinen.

Das Produkt der Zurich bietet schwerpunktmäßig Versicherungsschutz für Metallbearbeitungs- und Druckmaschinen mit Es besteht die Möglichkeit, die GAP-Deckung sowie gewerbsmäßige Vermietung optional einzuschließen.

Umdeckungsangebot mit starken Leistungsargumenten

Durch die Besserstellungsgarantie profitieren Sie von allen bisherigen Deckungsbestandteilen und erhalten wichtige Mehrleistungen bei unveränderter Übernahme der Prämie Ihrer aktuellen Maschinenversicherung (bei gutem Schadenverlauf). Nicht nur große Industrieunternehmen, auch zahlreiche kleine und mittelgroße Betriebe sind bei ihren täglichen Arbeitsabläufen von Maschinen abhängig. Deren Ausfall kann die Unterbrechung ganzer Produktionsprozesse bedeuten und den gesamten Geschäftsbetrieb gefährden.

Im folgenden eine Auswahl unserer Versicherer (Technische Versicherung) für stationäre Maschinen:

Was ist beim Abschluss einer Maschinen Versicherung (stationär) zu beachten?

Fällt eine Maschine Ihres Betriebs aus, zahlt die stationäre Maschinenversicherung nur für Sachschäden am Gerät und ggf. an zusätzlich versicherten Objekten, eliminiert aber nicht Ihr finanzielles Risiko einer Betriebsunterbrechung. Die Lösung: Schließen Sie die Maschinenversicherung in Kombination mit einer Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung ab, um entgangene Gewinne und laufende Kosten durch beschädigte Anlagen ebenfalls erstattet zu bekommen. Einen dritten Schutz bietet die Maschinen-Mehrkostenversicherung: Entstehen Ihnen während des Ausfalls einer Maschine zusätzliche Kosten wie etwa durch die Nutzung anderer Anlagen, den notwendigen Bezug von Fertigfabrikaten oder die Inanspruchnahme von Lohn-Fertigungsleistungen, zahlt Ihnen der Versicherer diese Mehrkosten.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die stationäre Maschinenversicherung nach individueller Vereinbarung auf Transportwege, Standzeiten bei Reparaturfirmen und Ersatzgeräte im Schadensfall auszuweiten. Neben solchen Optionen zur Erweiterung des Versicherungsschutz sind auch typische Beschränkungen der Gesellschaften in Bezug auf die stationäre Maschinenversicherung zu berücksichtigen.

Nicht versicherbar sind oftmals:

  • Maschinen mit einem Alter von über 30 Jahren
  • Anlagen mit einer Lebensdauer von unter fünf Jahren
  • Neu entwickelte Maschinen, die noch keine Erfahrungswerte aufweisen
  • Schlechte Betriebsverhältnisse (unzureichende Maschinenpflege, chaotische Organisation, starke Verschmutzungen etc.)
  • Anlagen, die erhebliche Schwierigkeiten bei der Suche nach Schadensursachen bereiten

Schadenfreiheitsrabatt ✚ Selbstbeteiligung

Dank wählbarer Selbstbeteiligung (SB-Stufen) mit entsprechender Rabattierung und einen Schadenfreiheitsrabatt (bei einer Schadenquote) auch preislich ganz und gar nicht unattraktiv. Für einen Vergleich der verschiedenen Leistungen für stationäre Maschinen, sowie mögliche optionale Zusatzdeckungen möchten wir Sie gerne zu einem Versicherungscheck einladen.

Zeitwert und Neuwert

Bei der Maschinenversicherung wird zwischen dem Zeitwert und dem Neuwert entschieden. Beim Neuwert handelt es sich um den ursprünglichen Anschaffungspreis bzw. den Listenpreis der Maschine. Der Zeitwert hingegen beschreibt den Wert, den die stationäre Maschine zu einem bestimmten Zeitpunkt (noch) besitzt. Bei einem Totalschaden der Maschine bekommen Sie von der Versicherung lediglich den Zeitwert erstattet.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Eine stationäre Maschinenversicherung Info: stationäre Maschinen sind zum Beispiel: Druckmaschinen, Werkzeugmaschinen, Holzbearbeitungsmaschinen, Strömungsmaschinen (Pumpen, Dampfturbinen) oder auch Aufzüge bietet laut Allgemeinen Bedingungen für die Maschinenversicherungen (AMB 2011Info: Allgemeine Bedingungen für die Maschinenversicherung von stationären Maschinen (AMB 2011) Version 01.01.2011 GDV 0800) Schutz gegen „unvorhergesehen eintretende Schäden“ an stationär aufgestellten MaschinenInfo: Der finanzielle Ausfall ist nicht kalkulierbar, da nicht vorhersehbar ist, wie enorm ein Maschinenschaden ausfallen kann und wie lange die Instandsetzung oder der Ersatz der Maschinen dauern wird. Finanzielle Absicherung bietet eine Maschinenversicherung für Unternehmer, die sich auf kein Risiko einlassen möchten. Versichert werden können alle stationären Maschinen und maschinelle und elektrische Einrichtungen mit einer Maschinenversicherung. und wird in der Regel ohne das Risiko Leitungswasser, Feuer und Diebstahl angeboten. Hier muss ein Einschluss über die Inhaltsversicherung vorgenommen werden! Für alle Maschinen und Maschinen(-teile) die im Versicherungsvertrag bezeichnet sind besteht Versicherungsschutz am Versicherungsort. Einschluss auf Transportwegen oder Standzeiten bei Reparaturunternehmen, die Mitversicherung von Ersatzgeräten im Schadenfall sowie entgangene Betriebsgewinne sind versicherbar.

Der Versicherer leistet laut GDV externer Link eine Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden). Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Maschinenversicherung kommt bei verschiedenen Schadensursachen zum Tragen, insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Zerreißen infolge Fliehkraft

Schäden die durch unmittelbare betriebliche Beanspruchung (Abnutzung) an der versicherten Maschine entstehen sind nicht versichert. Reine Vermögensschäden oder auch Schönheitsschäden sind vom Versicherungsumfang ausgeschlossen.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.