Unfallversicherung
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Wichtige Fakten im Überblick
Leistungen Unfallversicherung
Was sind die Aufgaben der Unfallversicherung
Unfälle können jederzeit, überall und einfach jeden treffen, niemand ist davor gefeit. Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon allein 70 % in der Freizeit, also im Haushalt, beim Sport, beim Spielen mit den Kindern oder einfach bei jeder anderen Aktivität außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Lediglich 30 % der Unfälle ereignen sich während der beruflichen Tätigkeit und fallen dann unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Private Unfallversicherung leistet 24 Stunden, 365 Tage im Jahr weltweiten Versicherungsschutz. Versichert werden die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Es wird also auch für Unfälle während der Arbeit geleistet.
Der definierte Unfallbegriff lautet wie folgt:
„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsstörung erleidet.“
In leistungsstärkeren Tarifen wird dieser Grundbegriff noch um einige weitere Punkte erweitert.
Die Private Unfallversicherung beinhaltet verschiedene Bausteine, die meist variabel und individuell auswählbar sind.
Invaliditätsleistung und Progression
Die Invaliditätsleistung ist eine Kapitalleistung. Sie wird gezahlt, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) der versicherten Person geführt hat. Hier wird eine Grundsumme vom Versicherungsnehmer selbst festgelegt. In Abhängigkeit vom Grad der Invalidität kann somit einfach nachvollziehbar die Versicherungsleistung berechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für den Grad der Invalidität ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wieviel der Versicherungsnehmer von der vereinbarten Summe bei z.B. Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Gliedmaße erhält.
Hier wird fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt bewerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, so wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen. Diese Leistung kann durch eine Progression weiter erhöht werden. Dabei greift ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 25%) das Mehrleistungsprinzip – darüberhinaus wird die Versicherungssumme für die Erstattungsberechnung vervielfacht.
Beispiel für eine Progression:
- Invaliditätsgrundsumme: 100.000 €
- Unfallbedingter Verlust der Sehkraft eines Auges – 60 % Invalidität laut Gliedertaxe
- Keine Progression:
der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausbezahlt – Auszahlung: 60.000 € - 300%ige Progression:
die ersten 25 % der Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten 25% auf Basis der dreifachen Grundsumme, die letzten 10% auf Basis der vierfachen Grundsumme – Auszahlung: 140.000 € - 500%ige Progression:
500%ige Progression: die ersten 25 % der Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten 25% auf Basis der dreifachen Grundsumme, die letzten 10% auf Basis der sechsfachen Grundsumme – Auszahlung: 160.000 €
Neben den 300%- und 500%-Staffeln gibt es mehr als ein Dutzend weiterer Progressionsstaffeln auf dem Markt (von 125% bis 1000%). Aber aufgepasst: eine hohe Progressionsstaffel kann für manche sparsamen Vertragsinteressenten der Anlass dazu sein, eine sehr niedrige Versicherungssumme zu vereinbaren, beispielsweise 20 000 € Summe bei einer 1000%-Staffel. Entsprechend niedrige Leistungen erhält man dann bei Schäden mit niedrigerem Invaliditätsgrad.
Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher ist auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei einem hohen Invaliditätsgrad benötigt man besonders hohe finanzielle Mittel, um das Umfeld den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Unfalltodesfallleistung
Die Todesfallleistung hat im Grunde zwei Aufgaben. Zum einen wird nach Versterben der versicherten Person durch einen Unfall die vereinbarte Summe ausbezahlt (ähnlich einer Risikolebensversicherung). Damit können beispielsweise das Begräbnis, die Grabstelle und die Trauerfeier abgedeckt werde.
Zum anderen hat die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall – wenn davon auszugehen ist, dass es zu einem bleibenden Schaden führen wird – Anspruch auf eine Vorschusszahlung, wenn und soweit eine Todesfallsumme versichert ist. Diese Zahlung ist dann maximiert auf die Höhe der Unfalltodesfallleistung.
Unfallrente
Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ab 50 % laut der zu Grunde liegenden Gliedertaxe) wird eine lebenslange Rente an die versicherte Person gezahlt. Zusammen mit der Invaliditätssumme kann nicht nur die Versorgungslücke des Kunden optimal geschlossen werden, sondern auch die entstehenden zusätzlichen Kosten – etwa für Hausumbauten oder Haushaltshilfen – nach einem Unfall.
Unfalltagegeld
In diesem Baustein wird ein Tagessatz vereinbart, der nach einer vereinbarten Karenzzeit im Leistungsfall zur Auszahlung kommt. Es wird zwischen zwei Varianten von Tagegeldern unterschieden:
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld:
Für jeden Tag eines unfallbedingten, medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalts ist ein Tagessatz fällig. Nach Entlassung wird im Anschluss für die gleiche Zeit, die im Krankenhaus verbracht wurde, ein Genesungsgeld gezahlt.
Unfall-Krankentagegeld:
Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses kann man mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau des gewohnten Einkommens anheben.
Übergangsleistung
Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung. Als Orientierungswert bietet sich das Nettoeinkommen von ein bis zwei Monaten an.
Weitere Einschlüsse
Folgende Bausteine gehören ebenfalls in verschiedenen Größenordnungen zur Grundausstattung einer Privaten Unfallversicherung:
- Bergungskosten
- Kosmetische Operationen (z.B. nach Verbrennungen)
- Kur-/Reha-Beihilfe
- Behinderungsbedingter Mehraufwand
Was ist beim Abschluss einer Unfallversicherung zu beachten?
Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.
Was ist versichert?4>
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.
Aufgrund zahlreicher Sonderkonditionen, die wir mit unseren Vertragspartnern für unsere Kunden aushandeln konnten, bieten wir Ihnen eine Angebotsanforderung an. Zudem sind auch risikospezifische, individuelle Betrachtungen erforderlich.
Was ist im Schadenfall zu beachten
Wie bereits erläutert: vor Unfällen ist leider niemand geschützt, es kann jedem passieren.
Im Falle des Falles sind wichtige Fristen einzuhalten, um eine Leistung aus der Privaten Unfallversicherung zu erhalten.
Die Meldefrist beim Versicherer liegt durchgängig bei 12 Monaten. Nach einem Unfall hat man also ein Jahr Zeit, diesen dem Versicherer/Makler zu melden. Nun gibt es auch die Frist für die Anspruchsmeldung von Leistungen. Nachdem der Unfall innerhalb eines Jahres fristgerecht gemeldet wurde, kann sich eine Behandlung sehr lange hinziehen, bis endgültig über den Invaliditätsgrad entschieden werden kann. Die Frist dafür liegt bedingungsabhängig bei 15-42 Monaten.
Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?
Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:
Risikoanalyse und BedarfsermittlungDie Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.
DokumentationNicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.
MaklervertragMit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.
VertragsgestaltungDie Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.
laufende Betreuung und VerwaltungEin Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.
Begleitung bei SchädenNeben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.
Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.
Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?
Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.
Weitere Zielregionen:
- Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
- Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
- Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
- Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
- Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
- Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
- Panketal: Schwanebeck, Zepernick
- Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
- Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
- Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
- Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
- Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
- Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
- Borgsdorf: Pinnow
- Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow
Reichelt Versicherungsmakler
TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen
Im Beruf ist man gesetzlich unfallversichert, doch im privaten Bereich ist man nur abgesichert, wenn man eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Als verantwortungsbewusster Mensch sollte man zum eigenen Schutz und dem der Familie auf eine private Unfallversicherung nicht verzichten.
Sie sichert versicherte Personen gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls in der Freizeit finanziell ab. Es gibt verschiedene Versionen der Unfallversicherung. So kann man eine Versicherung abschließen, bei der im Versicherungsfall eine Einmalzahlung vorgenommen wird oder laufende Beiträge geleistet werden. In jedem Fall zielt die Unfallversicherung darauf ab, dass man bei einer dauerhaften körperlichen und/oder geistigen Invalidität finanziell abgesichert ist.
Auch in Bezug auf den Leistungsumfang und die Versicherungsfälle der Unfallversicherung gibt es unterschiedliche Angebote. So können ein Krankenhaustagegeld, anfallende Bergungskosten, Kurkosten und viele weitere Optionen in den Versicherungsschutz der Unfallversicherung aufgenommen werden.
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