Je nach Vereinbarung kann die Zinsbindungsfrist über 5-15 Jahre, in Einzelfällen auch über 20 Jahre vereinbart werden. Gerade in der heutigen Zeit niedriger Zinsen lohnt es sich daher, die Zinsbindung möglichst langfristig zu vereinbaren, um Planungssicherheit zu erlangen. Schließlich sind Kündigungen während der Laufzeit ausgeschlossen bzw. nur durch Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. In den meisten Kreditverträgen ist allerdings eine Sondertilgungsoption vereinbart, so dass während der Laufzeit Sonderzahlungen geleistet werden können.
Prolongationsvereinbarung
Ist die Zinsbindungsfrist abgelaufen, steht in vielen Fällen noch eine Restschuld. Daher ist es notwendig, die Zinsen mit der Bank neu zu vereinbaren. Somit besteht das Risiko steigender Zinsen, wodurch nicht selten auch eine höhere Monatsbelastung ansteht. Viele Institute senden ihren Kreditnehmern dazu eine Prolongationsvereinbarung, in der die neuen Konditionen festgehalten sind.
Alternativ ist es aber auch möglich, die Konditionen anderer Banken zu vergleichen, denn mitunter sind die Zinssätze hier deutlich niedriger, so dass Einsparungen möglich sind. Am Ende der Zinsbindungsfrist können Darlehensnehmer ohne weitere Kündigung das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen oder aber von einer anderen Bank ablösen lassen.
Forwarddarlehen
Darlehensnehmer, deren Zinsbindung erst in einigen Monaten ablaufen wird, können ebenfalls bereits jetzt ihre neuen Konditionen vereinbaren, und zwar in Form von Forwarddarlehen. Diese werden schon heute mit den jetzt geltenden niedrigen Zinsen abgeschlossen, die Auszahlung erfolgt jedoch erst mit Ablauf der Zinsbindung. So ist es möglich, das heute historisch niedrige Zinsniveau für die Zukunft zu sichern.
Fazit: Eine möglichst lange Zinsfestschreibung 25 Jahre sichern – Die Zinsbindung hat man als Kunde für 10 Jahre
- Wenn die Zinsen fallen => hat man eine Wechselmöglichkeit
- Wenn die Zinsen steigen => hat man lang weiterhin ein günstiges Darlehen.