Für alle im Ausland versicherten Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland. Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Schadenregulierung im In- und Ausland – 365 Tage im Jahr
Den Zentralruf der Autoversicherer können Unfallgeschädigte und deren Vertreter, rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr erreichen. Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die staatliche Auskunftsstelle zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Deutschland und dem europäischen Ausland sowie Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz.
Welche Kosten entstehen?
Bei der gebührenfreien Rufnummer 0800-250 26 00 fallen – für eine telefonische Anfrage beim Zentralruf – aus dem deutschen Festnetz keine Telefonkosten an. Aus dem Mobilfunknetz sind abweichende Kosten möglich. Weitere Kosten für die Datenermittlung im Schadensfall beim Zentralruf der Autoversicherer fallen nicht an.
Online-Anfrage zur gegnerischen Versicherung
Hier finden Sie das Online-Anfrageformular für eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer. Für eine Auskunft nach Verkehrsunfall, werden folgende drei Angaben benötigt:
- Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs,
- Schadentag
- Unfallland
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Anfrage?
Bei Unfällen in Deutschland kann bereits nach wenigen Minuten eine Auskunft über die gegnerische Versicherung mitgeteilt werden. Dafür baute der Zentralruf eine Datenbank auf, die von den Autoversicherern gespeist wird. Diese übermitteln für jedes versicherte Fahrzeug das amtliche Kennzeichen, den zugehörigen Versicherer, die Versicherungsnummer sowie Vertragsanfang und -ende. Der Geschädigte muss also nicht warten, bis der Unfallgegner sich bei seiner Versicherung meldet und den Schaden anzeigt, sondern kann selbst aktiv werden und kommt so häufig auch schneller an sein Geld.
Autounfall im Ausland: Der Zentralruf hilft
Die Deutschen nutzen für rund die Hälfte aller Urlaubsfahrten Auto und Wohnmobil. Die Furcht, dass es unterwegs kracht, scheint groß. Eine Umfrage der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), dass über 50 Prozent der befragten deutschenAutofahrer Angst vor einem Unfall im Ausland haben. Tatsächlich geraten dort Jahr für Jahr etwa 150.000 Autofahrer aus Deutschland unverschuldet in einen Unfall. Kommt es zu einem Unfall, hilft der Zentralruf der Autoversicherer.
Einer EU-Richtlinie für Auslandsunfälle folgend, hat jeder Versicherer in Europa in jedem EU-Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benannt. So kann sich zum Beispiel derjenige, der in Frankreich Opfer eines Verkehrsunfalls wird, in Deutschland an den Beauftragten der französischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer. Ist die ausländische Versicherung bekannt, stellen die Mitarbeiter vom Zentralruf den Kontakt zu dem dortigen Beauftragten her. Ist die Versicherung unbekannt, werden das Kennzeichen des ausländischen Unfallverursachers, der Unfalltag und das Unfallland benötigt, um den Beauftragten der ausländischen Versicherung zu ermitteln. Bei Unfällen im Ausland werden zusätzlich noch das Unfallland und das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs benötigt.
Die meisten Hilferufe kommen aus Italien, Niederlande und Frankreich.
2009 gingen insgesamt 37.386 Anrufe wegen eines Autounfalls im Ausland beim Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg ein. Die meisten – fast jeder siebte – der Anrufe kamen aus Italien (14 Prozent), knapp dahinter mit etwa 5.000 Schadenmeldungen (13,3 Prozent) lagen gleichauf die Niederlande und Frankreich. 8,5 bzw. 7,5 Prozent der Anrufe nach einem Unfall entfielen auf Polen bzw. Österreich. Es folgten Belgien (5,3 Prozent) und Spanien mit 4,3 Prozent. Die Hilfe und Rat Suchenden meldeten sich nicht allein aus den traditionellen Reise- und Urlaubsländern der Deutschen, der Anteil der eingehenden Anrufe beim Zentralruf aus den "sonstigen Ländern" macht in der Summe 18,1 Prozent aus.
Auslandunfall von zu Hause regeln
Den Geschädigten wird empfohlen, die Schadenregulierung nach dem Urlaub von zu Hause aus einzuleiten und den zuständigen Regulierungsbeauftragten zu informieren. Birgit Luge-Ehrhardt von der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), wo der Zentralruf für die Autoversicherer organisiert wird, rät: "Wichtig ist es, den Unfall präzise aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei hilft der Europäische Unfallbericht, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollierung des Unfalls gewährleistet. Den Europäischen Unfallbericht gibt es kostenlos bei der eigenen Kfz-Versicherung."
Nachdem alle Versicherungsdaten und der Unfallhergang erfasst sind, müssen die Beteiligten den Europäischen Unfallbericht unterschreiben. Wichtig: Die Unterschrift hat keine nachteiligen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz und gilt auch nicht als Schuldanerkenntnis. Sobald die Schadenmeldung erfolgt ist, hat die ausländische Versicherung drei Monate Zeit, sich bei dem Geschädigten zu melden und ihm mitzuteilen, wie der Fall weiter bearbeitet wird.
Ein weiteres nützliches Dokument ist die "Grüne Karte" als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung "Eigentlich ist sie in den EU-Ländern nicht mehr vorgeschrieben, stattdessen reicht das Kfz-Kennzeichen. Die Grüne Versicherungskarte im Reisegepäck bleibt trotzdem sinnvoll", erläutert Katrin Rüter de Escobar, Expertin für Schaden- und Unfallversicherung beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).
Tipps rund um den Sommerurlaub mit dem Auto
- Europäischer Unfallbericht: Die inhaltlich und grafisch standardisierte Form vereinfacht die Aufnahme eines Unfalls im In- und Ausland. Das Formular ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz- Versicherung bestellbar.
- Broschüre zum Europäischen Unfallbericht. Der Europäische Unfallbericht auch mit einer erläuternden Broschüre angefordert werden. Die Broschüre enthält Ausfüllhilfen in den Sprachen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch.
- Grüne Karte: Sie ist zwar in der EU nicht mehr vorgeschrieben, eine Mitnahme ist jedoch sinnvoll. Verlangt wird sie bei Fahrten in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine und Weißrussland. Der Fahrzeughalter erhält sie bei seiner Autoversicherung.
- Internet-Tipp: Weitere Informationen rund um die Schadenregulierung gibt es unter www.zentralruf.de
Service der deutschen Autoversicherer Seit 1972 bietet die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) den Autofahrern in Deutschland einen umfangreichen Service. Im Auftrag der Autoversicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) organisiert die GDV DL den Zentralruf der Autoversicherer, betreut die Notrufsäulen an den deutschen Autobahnen sowie die gebührenfreie (aus dem deutschen Festnetz), mobile Notrufsäule 0800 NOTFON D (0800 – 668366 3) (Mobilfunkpreise können abweichen).