Wie bin ich nach dem Schulabschluss versichert?

21. Aug 2013 | Job

Viele junge Leute haben zum 1. August 2013 ihre Ausbildung begonnen oder starten bald mit dem Studium. Doch kaum ein Schulabgänger denkt darüber nach, wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht. "Muss ich mich selbst versichern oder bin ich noch über die Eltern mitversichert?"

versicherungsschutz-schulabschluss-2013 © Fotolia.com

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Für die Krankenversicherung gilt: Wer eine Ausbildung beginnt und sozialversicherungspflichtig ist, muss sich selbst krankenversichern. Anders sieht es bei Studenten aus. Sie können unter bestimmten Umständen bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert sein.

Für die Haftpflichtversicherung gilt: Junge Leute, die ein Studium oder eine Ausbildung beginnen, sind auch dann über die Eltern versichert, wenn sie nicht mehr im elterlichen Haushalt leben. Erst nach Abschluss von Ausbildung oder Studium wird eine eigene Privathaftpflichtversicherung erforderlich.

In der Rechtsschutzversicherung wird die Mitversicherung von Auszubildenden und Studenten so unterschiedlich gehandhabt, dass es ratsam ist, sich individuell beim Versicherer zu erkundigen.

Für die Hausratversicherung gilt: Grundsätzlich ist nach dem Auszug aus dem Elternhaus für die eigene Wohnung eine Hausratversicherung abzuschließen. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die am besten direkt beim Anbieter erfragt werden können.

Viele Versicherer bieten jungen Berufsanfängern und Studenten günstige Konditionen. Nachfragen lohnt sich immer!

Noch ein Tipp: Auch das Thema Berufsunfähigkeit sollte frühzeitig angegangen werden. Wer sich bereits vor Ausbildungsbeginn informiert, erhält oft Frühbuchertarife.


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