Wer zahlt, wenn kleine Kinder einen Schaden anrichten?

27. Feb 2014 | Familie & Freizeit

Für die Eltern teuer werden können Schäden, die von noch recht kleinen Kindern angerichtet werden. Denn so lange der Nachwuchs von Rechts wegen noch deliktunfähig ist, greift unter Umständen die Haftpflichtversicherung nicht. Bei Kindern unter 10 Jahren sollte man deshalb unbedingt die Police überprüfen.

Die Haftpflichtversicherung für die ganze Familie

kinder-nicht-deliktfaehig © Fotolia.com

kinder-nicht-deliktfaehig © Fotolia.com

Kinder spielen und kommen dabei nicht selten mit dem Eigentum anderer Leute in Kontakt. Das können die Eltern der Spielkameraden ebenso sein, wie das von völlig Unbeteiligten, deren Auto beispielsweise am Straßenrand steht oder deren Fensterscheibe beim kicken entzwei geht.

Meist gehen Eltern davon aus, dass die private Haftpflichtversicherung für alle Familienmitglieder gilt, die im Haushalt wohnen. Dies ist auch so, eine Ausnahme jedoch sind die noch nicht deliktfähigen Kinder. Das sind vor allem jene, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Betrifft es Schäden im Straßenverkehr, ist das Alter sogar 10 Jahre. Ist ein Kind jünger, muss es für den angerichteten Schaden nicht gerade stehen – somit auch nicht die Versicherung der Eltern.

Die Haftung der Eltern

Dass die Eltern haftbar für alles gemacht werden, was die Kinder anrichten, ist ebenfalls ein Irrtum. Denn dies gilt nur, wenn sie die Aufsichtspflicht verletzten. Doch oft ist dies nicht nachweisbar. Ob die Aufsichtspflicht verletzt war, müssen oft die Richter entscheiden, weil es dafür keine klaren Richtlinien gibt, und die Umstände immer wieder andere sind.

Auch ohne rechtliche Verpflichtung – der Schaden wird meist ersetzt

Selbst wenn festgestellt wird, dass das Kind zu klein, die Aufsichtspflicht nicht verletzt war und auch sonst alles „nach Plan“ gelaufen ist – die Scheibe ist dennoch kaputt, und da es meist Nachbarn, Freunde oder Verwandte sind, bei denen der Schaden eingetreten ist, wollen die Eltern dennoch den Schaden ersetzen. Sie fühlen sich dazu moralisch verpflichtet. Denn das Problem: Ist rechtlich niemand zum Ersatz des Schadens verpflichtet, zahlt auch die Haftpflichtversicherung nicht.

Der Einschluss in die Versicherung ist möglich

Deshalb gibt es Haftpflicht-Versicherungs-Policen, in die man die deliktunfähigen Kinder mit einschließen kann. Das kostet eventuell noch nicht einmal mehr Beitrag, denn es gibt sogenannte Familientarife, bei denen dieser Zusatz kostenfrei mit eingeschlossen werden kann. Vergrößert sich die Familie um ein Kind, sollte man also daran denken, den Haftpflichtversicherungsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls handeln. Selbst wenn die Kinder im Vertrag mit eingeschlossen sind, sollte man diese bei Geburt der Versicherung melden.

Kinder sind übrigens so lange bei den Eltern haftpflichtversichert, wie sie noch keinen eigenen Haushalt haben, also während Lehre und Studium, Zivildienst oder anderen Zeiten, in denen sie zwar über 18 Jahre alt sind, aber im Prinzip noch zu Hause wohnen. (S.H.)


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link