Die Narren sind los!
Fasching ist eine tolle Zeit – in Städten wie Mainz, Köln oder Werra herrscht feuchtfröhlicher Ausnahmezustand. Aber leider hat die „fünfte Jahreszeit“ auch ihre Schattenzeiten. Dank des Alkoholkonsums reagiert so mancher Jeck aggressiv – Kneipenschlägereien und andere Auseinandersetzungen sind keine Seltenheit.
Zunächst einmal ist es ratsam, möglichen Auseinandersetzungen aus dem Weg zu gehen. „Wer eine Fahne bei einem aggressiven Kontrahenten bemerkt, sollte sich nicht auf eine Diskussion einlassen“, warnt die Psychologin Katrin Nicolaus. „Denn Betrunkene sind für Argumente meist nicht zugänglich.“ Noch schwieriger sei die Situation, wenn der Provokateur von einer Gruppe begleitet wird. Dann sollten Streitigkeiten in jedem Fall vermieden werden.
Und stets besonnen reagieren
Wenn kein Alkohol im Spiel ist, hilft oftmals ein deeskalierendes Gespräch. Wer schlau ist, verzichtet dabei auf abwertende Äußerungen. „Vorwürfe oder Urteile, die dem Drohenden gegenüber eine geringe Wertschätzung signalisieren, verschärfen die Situation nur“, erklärt Nicolaus. Auch ist es wichtig auf die eigene Körpersprache zu achten, denn aggressive Menschen nehmen sowohl das Anstarren als auch ein allzu großes Desinteresse als herausfordernd wahr. Eine entspannte Körperhaltung signalisiert hingegen Souveränität und Selbstvertrauen.
Außenstehende können zur Deeskalation beitragen, wenn sich ein Konflikt anbahnt. „Manchmal hilft schon ein Wort oder die Aufmerksamkeit der Menge, um den Täter von seinem Vorhaben abzubringen“, sagt Nicolaus. Allerdings darf man sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
Bei einer Unfall- oder Invaliditätsversicherung kann die Leistung übrigens an die Bedingung geknüpft sein, dass man selbst nicht als Unruhestifter an einer Auseinandersetzung beteiligt war. Wer eine Prügelei provoziert, geht im Falle einer Verletzung unter Umständen leer aus. Schon deshalb gilt: Ruhe bewahren!
Hellau – da ist es passiert!
Beim Thema Alkohol ist doppelt Vorsicht geboten. So zahlen viele Unfallversicherer nicht, wenn der Verunglückte zum Zeitpunkt des Unfalls betrunken war. In den Verträgen ist häufig eine Grenze von 1,3 Promille festgelegt – wer mehr getrunken hat, steht ohne Versicherungsschutz da.
Dass Alkohol am Steuer teuer werden und sogar den Versicherungsschutz kosten kann, ist unter § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Kraftfahrzeugpflichtversicherungs-Verordnung zu finden. So enthalten auch Kfz-Versicherungspolicen in der Regel eine Trunkenheitsklausel. Wer mehr getrunken hat als erlaubt, mit dem Auto einen Unfall verursacht und dabei einem Dritten schadet, muss dann selbst zahlen. Im Rahmen der Kaskoversicherung kann Alkohol am Steuer bis zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Hier ist die eingeführte Regressbegrenzung auf 5.000,00 € zu beachten. (VB)