Welche Reiseversicherungen sind sinnvoll?

16. Jun 2022 | Familie & Freizeit

Vor einer Urlaubsreise möchte niemand an Krankheiten, Unfälle, Reiseabbruch, Gepäckdiebstahl oder Streit mit dem Reiseveranstalter denken. Damit der Traumurlaub aber nicht zum Albtraum wird, informieren wir kurz über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Reise.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Mit Sicherheit der wichtigste Schutz! Um eine Auslandsreise-Krankenversicherung sollten Sie sich vor Ihrer Reise unbedingt kümmern. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, für die die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht aufkommt. Auch der Rücktransport nach Deutschland wird meist durch eine Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt.

Allgemein gilt: Die Reisekrankenversicherung bietet Versicherungsschutz im Falle eines versicherten Ereignisses. In bestimmten Fällen somit auch im Falle einer Corona-Infektion (Krankheit). Sollte ein Reiseantritt aufgrund der Reisebeschränkungen bzw.- sperren nicht möglich sein, ist der Reiseveranstalter bzw. Anbieter für die Rückabwicklung und Erstattung zuständig. Diese Fälle können nicht über die Reiserücktrittsversicherung abgewickelt werden (kein versichertes Ereignis).

Schadenbeispiel Auslandsreisekrankenversicherung: "Während einer Urlaubsreise auf Mallorca stürzt das Kind von Frau S.. Beim Arzt wird festgestellt, dass es sich den Arm gebrochen hat. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung für die Behandlung des Kindes reicht sie bei Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung ein. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten aus eigener Tasche zahlen müssen."

Reiserücktritt

Vor allem bei teuren Reisen ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Wenn Sie eine gebuchte Reise absagen müssen, dann fallen bei vielen Veranstaltern Stornokosten an. Kurz vor dem geplanten Reiseantritt können diese bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig ist es, bei einer Reiserücktrittsversicherung darauf zu achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind. In der Regel sind beispielsweise eine unerwartete Erkrankung eines Reiseteilnehmers oder der Tod eines Angehörigen versicherte Gründe. Manche Versicherer kommen auch bei überraschender Arbeitslosigkeit oder bei massiven Schäden am Eigenheim bzw. dem Hausrat (z. B. durch Feuer oder Überschwemmung) für die Kosten einer Reise auf, die dann nicht angetreten werden kann.

Schadenbeispiel Reiserücktrittsversicherung: "Herr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten."

Reiseabbruch

Eine Reiseabbruchversicherung kann bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis hinzu gebucht werden und springt ein, wenn Sie am Urlaubsort erkranken und die Reise deshalb vorzeitig abbrechen müssen.

Schadenbeispiel Reiserücktrittsversicherung: "Familie M. ist für einen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhalten sie einen Anruf. Die Mutter von Frau M. ist plötzlich verstorben. Sie brechen die Reise ab und fliegen nach Hause. Da die Familie eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet ihnen ihre Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise."

Reisegepäck

Eine Reisegepäckversicherung ersetzt den Wert von verlorenem oder gestohlenem Gepäck. Separate Verträge sind häufig relativ teuer und leisten oft nur unter strengen Auflagen. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck auf Reisen kann auch in manchen sehr guten Hausratversicherungen Bestandteil des Leistungsumfangs sein.

Schadenbeispiel Reisegepäckversicherung: "Nach Ankunft am Flughafen in Mailand macht sich Herr T. auf die Suche nach dem Busbahnhof. Während er den Fahrplan studiert, reißt ihm jemand den Koffer aus der Hand. Da am Busbahnhof sehr viele Menschen unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr den Dieb ausfindig zu machen. Leider hatte er keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen."

Reiseversicherungen abschließen?

Wir stehen gerne bei Fragen zum Versicherungsschutz rund um Ihre Reise zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Wer selbst vergleichen und online abschließen möchte:

Bitte informieren Sie sich (vor Abschluss) in den Versicherungs-Informationen und -Bedingungen, in welchen Fällen Sie abgesichert sind.

Versicherungscheck

Wichtig: Gut Versicherte können sich in der Regel auch in anderen Ländern auf den Schutz ihrer Versicherungen verlassen. Die meisten deutschen Privat-Haftpflichtversicherungen bieten Ihnen automatisch Versicherungsschutz im Ausland. Auch der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gilt meist weltweit. Die Außenversicherung erweitert den Versicherungsort und schützt Ihren Hausrat auf Reisen. Inwieweit Ihre Rechtsschutzversicherung Sie auch im Ausland bei Rechtsstreitigkeiten schützt , kommt auf Ihren Tarif und die versicherten Leistungsbausteine an. Hier lohnt sich ein Versicherungscheck durch einen Versicherungsmakler!

Reise-Rechtsschutz

Im Sinne des Reisevertragsrechts sind alle für den Reisenden ungünstigen Abweichungen der Ist- von der Soll-Beschaffenheit der Reiseleistung als Mangel anzusehen, wenn es sich nicht um bloße Unannehmlichkeiten handelt, die der Reisende hinzunehmen hat. Ein echter Reisemangel ist also nur gegeben, wenn die Reise als solche in ihrem Nutzen beeinträchtigt ist – und das müsse nach Art und Zweck der Reise festgestellt werden.

Eine gute Rechtsschutzversicherung übernimmt nicht nur die Anwalts- und Gerichtskosten, sondern prüft auch die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und kann so helfen, unnötige Risiken zu vermeiden.

Dienstreisen ins Ausland

Im Zuge der Globalisierung wächst die Welt immer mehr zusammen. Dies kann es auch notwendig machen, dass Mitarbeiter ins Ausland reisen müssen. Trifft das auch auf Ihr Unternehmen zu? Egal ob Anlagenbau in Indien, Lieferantenbesuch in China oder Geschäftsessen in Dubai − ein Risiko ist häufig nur unzureichend abgesichert: Die Gesundheit Ihrer Angestellten auf Dienst- und Geschäftsreisen.

Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass ihre Mitarbeiter auf Dienstreisen ausreichend durch die eigene gesetzliche Krankenversicherung geschützt sind. Für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands mag der bestehende Versicherungsschutz tatsächlich ausreichen, aber bei Reisen ins Ausland kann es zu Problemen kommen. Behandlungskosten im Ausland sind durch die heimische Krankenversicherung nicht immer vollumfänglich abgedeckt, vor allem dann nicht, wenn der Schadensfall außerhalb der Schengen-Staaten auftritt. In einem solchen Fall leistet die gesetzliche Krankenversicherung nämlich in der Regel gar nicht mehr und auch die Kosten für den Rücktransport nach Deutschland werden nicht übernommen.

Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung leistet vor allem für private Urlaubsreisen. Einige Anbieter, aber bei Weitem nicht alle Tarife, bieten auch bei beruflich motivierten Auslandsaufenthalten Deckung an.

Umso wichtiger ist es, dass Sie als Arbeitgeber Ihrer gesetzlich geregelten Fürsorgepflicht nachkommen. Diese besagt, dass bei Krankheit oder Unfall von Mitarbeitern im Ausland das Unternehmen voll für die entstehenden Kosten haftet. Mit einer Geschäfts- oder Dienstreiseversicherung können Sie Ihrer Fürsorgepflicht in diesem Bereich Genüge tun und sowohl kurzfristige Auslandsaufenthalte bis 180 Tage als auch Langzeitdienstreisen mit unbegrenzter Reisedauer absichern. Abhängig vom gewählten Tarif lassen sich auch verschiedene Zusatzbausteine wie Reiserücktritt, -abbruch, -unfall, -haftpflicht oder -gepäck einschließen. Außerdem ist eine solche Versicherung auch ein starkes Argument auf dem Arbeitsmarkt. So zeigen Sie bestehenden und neuen Mitarbeitern, dass Ihnen an deren Wohlergehen gelegen ist.


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link