Finanzamt & Tipprovisionen
In der Regel werden Tipprovisionen von Versicherungsmaklern, Finanzdienstleistern und Vermögensberatern sowie Versicherungsvermittlern erhalten. Das Finanzamt vermutet auch bei diesen Vorgängen Steuerhinterziehung und Betrug. So kommt es oftmals vor, dass die Tipprovision genau unter die Lupe genommen wird. Eine Auszahlung an Verwandte wird oftmals als Betrug gewertet, daher sollte in einem solchen Fall stets eine Absicherung vorgenommen werden. Vor allem wenn Ehegatten oder Lebenspartner im gleichen Unternehmen tätig sind, sollte gleichzeitig ein so genannter "Ehegatten-Arbeitsvertrag" abgeschlossen werden.
Provisionsabgabeverbot
In Deutschland gilt das so genannte Provisionsabgabeverbot, dieses bezieht sich auf Versicherungen und unterliegt der Kontrolle der Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Gesetzestext drückt aus, dass Versicherungsvermittler ihre Kunden nicht für abgeschlossene Verträge vergüten dürfen. Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 144a Abs. 1 Nr.3 VAG mit bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz wurde vor allem deshalb erlassen, weil diese Tipprovisionen die Wettbewerbsfähigkeit stark untergraben. Weil die Rabattmöglichkeiten weggefallen sind, können Wettbewerbsvorteile nicht mehr ausgeübt werden. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage ist nicht mehr existent. Durch das neue Gesetz sollte die Kundenfreundlichkeit und der Verbraucherschutz wieder reaktiviert werden.
Tipprovisionsgesetz
Eine legale Möglichkeit das Tipprovisionsgesetz zu umgehen, besteht in der Aufteilung einer Provision. Dabei erhält der Versicherungsvermittler vom Versicherungsgeber einen Teil seiner Provision. Dabei können auch Freunde oder Verwandte im Prozess mit einbezogen sein. Um genaue Auskünfte und rechtliche Modelle zu erhalten, sollte ein Rechtsanwalt oder Steuerberater kontaktiert werden. (Matthes)