Während sie früher nur unter dem Namen SCHUFA agierte und regional tätig war, heißt sie seit dem Jahre 2000 SCHUFA Holding AG. Die regionalen Vertragspartner wurden allerdings beibehalten, so dass es 6 Partner gibt, die jeweils für eine Region zuständig sind. Welche die für Sie zuständige ist, erfahren Sie im Internet auf der Webseite der SCHUFA Holding AG.
Allerdings wird eine Auskunft bei der Schufa nicht nur bei der Aufnahme von einem „Kredit“ eingeholt, sondern bei jedem Geschäft, bei welchem man etwas auf Rechnung kauft. So holen sich nicht nur – wie man vermuten könnte – die Banken, also Kreditinstitute, Auskünfte bei der Schufa, sondern auch Versandhäuser, Telefongesellschaften und ähnliche Institutionen.
Was ist der Zweck der Schufa Auskunft?
Die Schufa Auskunft dient der Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers. Bei der Schufa werden relevante Daten über den Verbraucher gespeichert. Das sind zum Beispiel die Bankverbindung, Anfragen von anderen Kreditgebern, ergangene Vollstreckungsbescheide und andere Vollstreckungstitel, Lohn- und Gehaltspfändungen und Handy – Verträge.
Durch die Auskunft über diese wichtigen Fakten entscheidet dann der Kreditgeber wie die Bank, der Mobilfunk- oder Internetanbieter oder das Versandhaus, ob man in ihren Augen genügend kreditwürdig ist. Die Bonitätsprüfung kann bei jeder Institution anders ausfallen. Die Kreditgeber erhalten die angeforderten Auskünfte von der Schufa zum größten Teil über das Internet innerhalb weniger Sekunden oder Minuten.
Kostenlose Schufa-Auskunft beantragen?
Auch dem Verbraucher ist es möglich, eine Schufa Auskunft über sich einzuholen. Dazu können Sie die Auskunft im Internet oder per Post anfordern oder persönlich in einer Verbraucherservicestelle Einblick in die gespeicherten Daten nehmen. Eine Übersicht über die entstehenden Kosten findet man unter www.meineschufa.de
Gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes muss die Schufa Informationen, die über jemanden gespeichert sind, diesem auch zugänglich machen. Dazu stellt das Unternehmen – bei der Schufa handelt es sich nicht um eine Behörde – online ein Formular bereit. Der Antrag enthält Informationen darüber, woher die Schufa die gesammelten Daten bezog und an wen eine Weiterleitung stattfand. Mit dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises zu übersenden.
Bestellung der Datenübersicht nach § 34 BDSG
Wichtig: Damit die Schufa-Auskunft kostenfrei ist, sollte auf dem Antrag nur „Bestellung der Datenübersicht nach §34 BDSG “ sowie „Aktuelle Wahrscheinlichkeitswerte“ angekreuzt werden. Andernfalls erhält man mit Hilfe des Formulars eine kostenpflichtige Bonitätsauskunft. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Wochen betragen. (VB) (SN)
Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)
"Mit der Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) erhalten Sie Auskunft über die zu Ihrer Person bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Sie erfahren, woher diese stammen und an wen sie weitergeleitet wurden. Die Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO) sollte vertraulich behandelt werden." (Quelle: meineschufa.de Stand: 08/2020)