Vorsicht vor leichtfertigem Wechsel der privaten Krankenversicherung

11. Dez 2012 | Gesundheit

Viele Versicherungskunden erhielten vor kurzem Post ihrer privaten Krankenversicherung zu geplanten Beitragsanpassungen im kommenden Jahr. Die Gesellschaften sind verpflichtet, ihre Kunden über Prämienänderungen mindestens einen Monat zuvor zu informieren. Dabei kann sich ein Beitrag schon mal um eine zweistellige Prozentzahl erhöhen.

familienurlaub-winter © Fotolia.com

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Für viele Versicherungsnehmer ist dies nicht tragbar, ruft beinahe panische Reaktionen hervor und lässt sie nach einem schnellen Ausweg suchen. Wechselt man zu schnell den Tarif, können wichtige Ansprüche an Versicherungsleistungen verfallen. Oftmals ist auch eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unter Umständen kann es dennoch sinnvoll sein, den Tarif oder Anbieter zu wechseln. Doch sollte man eine solche Entscheidung keinesfalls leichtfertig fällen.

Als Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung hat man auch das gute Recht, seinen Tarif zu wechseln, wenn sich der Beitrag erhöht. Dies ist per Gesetz im § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Der Versicherer ist verpflichtet, auf dieses Recht hinzuweisen. Mehr noch: Im Zuge der der VVG-Informationspflichtenverordnung § 6.2 muss die Gesellschaft neben dem Standard- oder Basistarif Alternativvorschläge unterbreiten. Bis zu zehn Tarife mit entsprechender Prämie müssen dann schriftlich ausgewiesen werden.

Dabei ist eine pauschale Anfrage beim Versicherer nach einem günstigeren Tarif mit gleichem Schutz nicht zwangsläufig ausreichend, so KVpro, ein Unternehmen, dass seit 2001 die Situation der Krankenversicherung beobachtet. Denn gerade dann, wenn viele Versicherungsnehmer aus einem alten Tarif aussteigen, muss das Versicherungsunternehmen in diesem wiederum mit einer Beitragsanpassung reagieren – und wird daher nicht offenkundig für einen Tarifwechsel werben.

Vor dem Wechsel genau über den bestehenden Tarif informieren

Ob sich eine Tarifumstellung tatsächlich lohnt, kann man erst beurteilen, wenn man sich über die Altersrückstellung, Anrechnungsbetrag sowie Übertragungswert des bestehenden Tarifes informiert hat. Wichtig ist dabei auch, ob der Tarif auf für Neukunden weiterhin zugänglich ist.

KVpro warnt insbesondere davor, auf Internetangebote einzugehen, die einen sehr viel günstigeren Tarif versprechen. Denn grundsätzlich gilt: je günstiger der Tarif, desto mehr wird auch an den Leistungen gespart. Selbst wenn Tarife etwa mit einer Erstattung von 100% für Arzneimittel werben, bedeutet das nicht, dass in den Versicherungsbedingungen letztlich doch noch eine Klausel auftauchen kann, die zur Zuzahlung verpflichtet.

Dubiose Geschäftemacher nutzen Unsicherheit und Zeitmangel der Kunden gern aus. Pauschale Argumente der Art „Da sind Sie viel besser versichert als heute“ oder „das ist viel billiger für Sie“, ohne über Chancen sowie vor allem auch Risiken des Tarifwechsels aufzuklären, sollten Kunden nicht ernst nehmen. Wird zum Abschluss eines neuen Tarifs gedrängt, ohne dass zuvor Auskunft zum aktuellen Tarif eingeholt wurde, ist höchste Vorsicht geboten. Ein qualifizierter Berater kann helfen, die Tarifinformationen des Versicherers einzuschätzen und dessen Qualität zu beurteilen – und zusätzlich prüfen, ob der Tarif überhaupt dem Kundenbedarf entspricht. (VB)


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