Versicherungsschutz für E-Bikes und Pedelecs

23. Apr 2015 | Familie & Freizeit

Wer nicht jeden Berg mit bloßer Muskelkraft hinaufstrampeln will und auch zum Schieben zu bequem ist, für den bieten Elektrofahrräder die ideale Lösung.

versicherung-e-bike-elektrofahrrad © Fotolia.com

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Wie der Zweirad-Industrie-Verband ( ZIV externer Link) berichtet, sind Fahrräder mit Hilfsmotor besonders bei der Generation Ü50 beliebt. Verschiedene Modelle vom Cityrad über Trekking- zum Mountainbike, sogar Klappräder stehen zur Auswahl. Warum soll man sich beim Radfahren nicht von einem Motor unterstützen lassen, wenn die Kraft im Alter nachlässt? Sowohl Diebstahl- als auch Haftpflichtversicherung sollten daher vor Antritt der ersten Fahrt abgeschlossen sein!

Keine Versicherungspflicht für Pedelecs bis 25km/h

Die Pflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, besteht für die auch als „Pedelecs“ bekannten Gefährte nicht. Zumindest gilt dies, wenn das E-Bike einen maximal 250 Watt starken Motor hat und die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h gedrosselt ist. Dann entfällt auch die Helm- und Führerscheinpflicht.

Haftpflichtversicherung Leistungsstarke S-Pedelecs

Leistungsstarke S-Pedelecs

Anders gestaltet sich die Situation bei den weit leistungsstärkeren S-Pedelecs, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 Stundenkilometern erreichen und mit einer Motorleistung bis 500 Watt ausgestattet sind. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet, benötigt man für diese Zweiräder einen Führerschein der Klasse M und einen Helm. Auch brauchen S-Pedelecs ein Nummernschild und müssen wie ein Mofa mit der Haftpflichtversicherung versichert werden!

Unfallversicherung auch für „langsame“ E-Bikes

Radfahrer, die sich für ein nicht versicherungspflichtiges Pedelec mit 25km/h Höchstgeschwindigkeit entscheiden, sollten sich dennoch Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. So ist eine Unfallversicherung für Radfahrer grundsätzlich zu empfehlen. Zwar zweigen Statistiken der Bayrischen Polizei, dass E-Bikes nicht häufiger in Unfälle verwickelt sind als „herkömmliche“ Fahrräder. Aber allgemein haben Radfahrer ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt berichtet. Hier hilft eine private Unfallversicherung, die finanziellen Folgen aufzufangen.

Unfallversicherung E-Bike Pedelec

Unfallversicherung E-Bike

Steigende Unfallgefahr durch höhere Geschwindigkeit
Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen das ungewohnte Tempo der Fahrzeuge, die Unfallgefahr steigt. Zu ihrer Sicherheit empfehlen wir eine Unfallversicherung. Außerdem sollten Sie auf dem Fahrrad immer einen Helm tragen ? egal, ob mit oder ohne Stromantrieb.

Private Haftpflichtversicherung E-Bike

Auch eine private Haftpflichtversicherung sollten E-Bike-Nutzer im Gepäck haben. Wer mit seinem Pedelec zum Beispiel einen Fußgänger umfährt oder gegen ein parkendes Auto donnert, muss für den entstandenen Schaden einstehen. Hier empfiehlt es sich, im Versicherungsvertrag die Absicherung für E-Bikes zu prüfen: Nicht jeder Tarif bietet für die flinken Gefährte Schutz! Und auch auf einen Helm sollte man trotz fehlender Pflicht nicht verzichten – letztendlich geht es um die eigene Gesundheit.

Der Pedelec-Fahrer ist auf der öffentlichen Straße einem gewissen Haftungsrisiko ausgesetzt. Kostenlos oder gegen eine kleine Zusatzprämie kann bei einer bereits bestehenden privaten Haftpflichtversicherung der Versicherungsschutz erworben werden. Wenn ohne Versicherungsschutz ein Unfall verursacht wird, kann auch bei einer nur teilweise festgestellten Schuld, eine Schadensersatzleistung zuerkannt werden.

Die Hausratversicherung reicht nicht in jedem Fall

Elektro-Fahrräder liegen im Trend und helfen so manchem, große Anstiege auf den Wegen zu bewältigen. Doch gute E-Bikes sind teuer, und daher ist der Ärger entsprechend groß, wenn sie gestohlen werden oder durch einen Unfall erheblicher Schaden entsteht.

Ist das E-Bike als Fahrrad eingestuft, ist es über die Hausratversicherung abgesichert. Die größeren Räder mit stärkeren Motoren müssen extra in die Police eingetragen werden. Aufpassen sollte man, wenn der Vertrag die sogenannte Nachtzeitklausel enthält. Dann ist nämlich das Rad in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr nur abgesichert, wenn es in einem abgeschlossenen Raum aufbewahrt wird oder gerade in Benutzung ist. Neuere Verträge haben diesen Passus nicht mehr. Bei der Höhe der Versicherungssumme lohnt die Nachfrage. Denn diese wird meist als prozentualer Satz von der Gesamtversicherungssumme festgelegt und liegt dadurch schnell unter dem Anschaffungswert eines solch teuren Rades.

Extra Diebstahlversicherung kann helfen
Umfassend geschützt ist man mit einer extra Diebstahlversicherung. Diese erstattet im Schadenfall den tatsächlichen Wert des Rades. Um die 2.000 Euro liegt der Durchschnitt, wobei auch fünf-bis zehntausend Euro keine Seltenheit sind. Sie ist im Normalfall preisgünstiger, als würde man die Haushaltversicherung aufstocken, damit der prozentuale Teil höher wird. Ist das Rad angeschlossen, ist es auch rund um die Uhr versichert – egal wo. Geht man beispielsweise von einem Fahrradwert von rund 2.000 Euro aus, kostet die Police um die 15 Euro monatlich.

Unter Umständen kann es sein, dass die Versicherung für ein schnelleres Rad über die Mofa-Versicherung billiger kommt, als für ein langsameres Gefährt über die extra Diebstahlversicherung.

Ein gutes Schloss ist wichtig
Fahrradschlösser gibt es in vielen Qualitätsstufen. Es gilt die Faustregel: Etwa 10 Prozent des Fahrradwertes sollte in das Schloss investiert werden. Auf jeden Fall soll es ein hochwertiges Falt- oder Bügelschloss sein. Wer ganz sicher sein will, der baut den Akku vom Rad ab, wenn er es stehen lässt – so vergeht den Dieben die Freude an dem Rad.

Pedelec: Fahrrad oder Kraftfahrzeug?

Der Motor und dessen Stärke sind für die Eingruppierung verantwortlich: ist das E-Bike ein Fahrrad oder bereits ein Kleinkraftrad? Die sogenannten Pedal Electric Cycle gelten als Fahrrad. Der Motor bringt höchstens 250 Watt Leistung – und diese wird bei 25 km/h abgeschaltet. Mit dieser geringen Unterstützung des Motors gilt man als Radfahrer, darf entsprechende Wege benutzen und sich sonst auch in die Reihe der Radler eingruppieren. Dies gilt auch versicherungstechnisch. Die grundsätzlich empfohlene private Haftpflichtversicherung gilt bei den Fahrrädern als ausreichender Schutz für Schäden, die man bei anderen anrichtet.

Doch viele Motoren bringen eine erheblich höhere Leistung. Die sogenannten Schnellen Pedelecs können bis zu 45 km/h auf die Straße bringen, und sind daher wie ein Mofa zu sehen. Die entsprechende Prüfbescheinigung muss vorliegen (für Besitzer eines Führerscheines entfällt diese) und es besteht Helmpflicht. Auch hat der Fahrer mit seinem Gefährt nichts auf Radwegen zu suchen. Eine Haftpflichtversicherung muss hier wie für ein Mofa abgeschlossen werden. Im Zuge dessen bekommt man auch das Versicherungskennzeichen. Wichtig zu wissen: Je nach Motorleistung gelten unterschiedliche Rechts- und Sicherheitsvorschriften.

"Pedelecs" gelten als Fahrräder
Pedelecs (Pedal Electric Cycle) haben eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Motorleistung von max. 250 Watt. Der Elektromotor springt nur an, wenn Sie in die Pedale treten. Unterstützend gibt es häufig eine Anfahrhilfe bis 6 km/h. Als Pedelec-Fahrer müssen Sie wie als Fahrradfahrer vorhandene Radwege nutzen.

Schäden, die Sie als Fahrer unabsichtlich verursachen, sind durch ihre Privathaftpflichtversicherung versichert. Gegen Diebstahl versichern wir ihr Pedelec auf Wunsch über ihre Hausratversicherung.

Nummernschilder für "S-Pedelecs" und "E-Bikes"
Diese Fahrzeuge dürfen Sie nur auf Radwegen nutzen, die für Mofas freigegeben sind. Für beide Fahrzeugarten brauchen Sie einen Mofa-Führerschein sowie ein Nummernschild und eine Kfz-Haftpflichtversicherung . Das Diebstahlrisiko deckt eine Kaskoversicherung.

Rechtliche Einstufung eines Pedelecs

Urteil des Landgerichts Saarbrücken:
Wird ein Pedelec in einen Verkehrsunfall verwickelt, so ist dieser Umstand haftungsrechtlich wie ein normales Fahrrad einzustufen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 13 S 107/13). Eine Frau kam mit ihrem Pkw aus einer Seitenstraße, als sie kurz darauf in eine Grundstückseinfahrt einbiegen wollte. Nach eigenen Angaben hatte sie den Blinker betätigt und sich in der Mitte der Fahrbahn eingeordnet, bis das Auto fast völlig zum Stillstand kam. In diesem Augenblick versuchte sie, ein Pedelec-Fahrer zu überholen. Dabei kam es zu einer Kollision der Fahrzeuge. Da keine Einigkeit in der Schuldfrage bestand, verklagte die Autofahrerin den Pedelec-Fahrer gerichtlich auf Schadenersatz.

Die Klägerin warf dem beklagten Pedelec-Fahrer vor, dass er allein für den Unfall verantwortlich sei. Denn er sei zu dicht auf den Pkw aufgefahren. Er hätte außerdem nicht überholen dürfen. Der Beklagte behauptete, dass die Autofahrerin langsam am rechten Fahrbahnrand gefahren sei, als er sie überholen wollte. Den Blinker habe sie erst beim Abbiegen betätigt. Daher konnte er einen Zusammenstoß trotz Vollbremsung nicht vermeiden. Er machte einen Anspruch auf vollen Schadensersatz geltend. Auch sei die Betriebsgefahr des Pkws von der Frau zu berücksichtigen. Dieser Ansicht schlossen sich das Amtsgericht und das Saarbrücker Landgericht an, auch wenn beide Instanzen von keinem alleinigen Verschulden der Klägerin ausgingen. Nach Ansicht der Richter des Landgerichts Saarbrücken haftet der Beklagte nicht aus der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz ( StVG externer Link). Trotz des zusätzlichen Motorantriebs handelt es sich bei dem Pedelec nicht um ein Kraftfahrzeug im Rechtssinne, sondern um ein Fahrrad.

Mitverschulden am Unfall
Den Beklagten trifft trotz allem ein Mitverschulden am Zustandekommen des Unfalls. Die Klägerin hat zwar beim Abbiegen in die Grundstückseinfahrt gegen ihre erhöhte Sorgfaltspflicht gemäß § 9 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung ( StVO externer Link) verstoßen. „Der Beklagte hat indes seinen Überholvorgang erst begonnen, nachdem bereits der linke Fahrtrichtungsanzeiger am klägerischen Fahrzeug betätigt war und das Fahrzeug deutlich verlangsamte, sodass er sich auf ein Linksabbiegen des Vorausfahrenden hätte einstellen müssen“, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Aufgrund dieser Tatsache kam das Landgericht zum Ergebnis, eine Haftungsverteilung anzuordnen. Die Zulässigkeit einer Revision wurde nicht stattgegeben.

E-Bikes nicht gefährlicher als "normale" Fahrräder
Wie gefährlich sind Pedelecs und E-Bikes? Dieser Frage ist die Unfallforschung der Versicherer (UVD) nachgegangen – und hat festgestellt, dass die Zweiräder mit Hilfsmotor kein höheres Unfallrisiko haben als „normale“ Fahrräder. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn allgemein werden Drahtesel oft in Unfälle verwickelt.

Wie gefährlich Pedelecs sind, wollte aktuell die Unfallforschung der Versicherer (UDV) herausfinden. Und hat hierfür keine Kosten und Mühen gescheut. Nicht nur wurde die Verkehrsunfallstatistik ausgewertet, sondern auch eine vierwöchige Fahrverhaltensstudie durchgeführt. Insgesamt 90 E-Bikes und „normale“ Fahrräder haben die Verkehrsexperten mit Kameras und Sensoren bestückt, um zu ermitteln, ob Pedelecs öfters in Gefahrensituationen verwickelt werden.

Dabei stellte sich heraus, dass die Unterschiede in der Nutzung, in den gefahrenen Wegstrecken und bei den Geschwindigkeiten gering sind. „Nutzer setzen die Motorunterstützung offenbar in erster Linie ein, um fahrradähnliche Geschwindigkeiten mit geringerem Aufwand zu erreichen“, heißt es in einer Pressemeldung des Versicherungs-Dachverbandes GDV. Das gelte besonders für ältere Radfahrer, die wichtigste Zielgruppe für Elektrofahrräder sind.

Unfallgefahr trotz allem hoch
Die gute Nachricht ist also, dass Elektrofahrräder kein größeres Unfallrisiko haben als normale Drahtesel. Dennoch darf man die Unfallgefahr nicht unterschätzen. Eine Auswertung der Unfallstatistik für 2014 ergab, dass Vorfälle mit Toten und Verletzten überproportional außerhalb von Ortschaften zu beklagen waren. Auch würden Autofahrer dazu neigen, die Geschwindigkeit der Pedelecs mit ihren flinken Hilfsmotoren zu unterschätzen.

So haben Radfahrer allgemein ein hohes Unfallrisiko. Im Jahr 2014 passierten 78.653 Fahrradunfälle auf deutschen Straßen und dabei starben 405 Menschen, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) berichtet. Allerdings wird die Art des Fahrrades nicht bei der offiziellen Unfallstatistik ausgewiesen, also nicht erfasst, ob die Fahrräder mit oder ohne Hilfsmotor unterwegs sind.

(SH) (VB) (MW) (Quelle: VersicherungsJournal GmbH)

 

Bilder:
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