Versicherungsleistungen vorgestellt: Strafkaution im Ausland

10. Mrz 2015 | Familie & Freizeit

Schnell kann es passieren, dass ein Urlauber im Ausland verhaftet wird – etwa, weil er mit kulturellen Codes nicht vertraut ist. Aus dem Gefängnis kommt man dann oft nur gegen die Zahlung einer Strafkaution. Gut zu wissen, wenn die Rechtsschutzversicherung auch für Strafkautionsdarlehen im Ausland aufkommt.

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben!

strafkaution-ausland-darlehen © Fotolia.com

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Allerdings muss dieses Erlebnis nicht positiv sein. Majestätsbeleidigung etwa ist nicht nur in Staaten wie Thailand strafbar, sondern auch in einigen europäischen Ländern. Und in Usbekistan ist es aus moralischen Gründen untersagt, Billard zu spielen, während man in anderen Staaten nicht mit Bikini an den Strand darf. Wer dann zur falschen Zeit am falschen Ort ist, findet sich schnell im Gefängnis wieder – ohne genau zu wissen, warum eigentlich!

Auch weniger kuriose Gründe bewirken, dass man plötzlich hinter schwedischen Gardinen einsitzt. In einigen Ländern etwa wird eine Gefängnisstrafe bereits bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden verhängt. Aus der Haft kommt man dann nur gegen Zahlung einer Kaution, die schnell mehrere zehntausend Euro ausmachen kann. Nicht jeder Urlauber hat so viel Bargeld zur Hand!

Strafkautionsdarlehen im Ausland

In solchen Fällen leistet eine Rechtsschutzversicherung, sofern der Leistungsbaustein „Strafkautionsdarlehen im Ausland“ eingeschlossen ist. Zunächst wird dabei die Summe als zinsloses Darlehen zur Verfügung gestellt. Bei einem nachträglichen Freispruch entstehen dem Betroffenen in der Regel keinerlei Kosten. Wird er zu einer Geldstrafe verurteilt, wird diese mit der Kaution verrechnet und muss der Versicherung erstattet werden.

Im Versicherungsvertrag sollte darauf geachtet werden, für welche Länder der Versicherer eine Kaution zahlt. Häufig greift der Leistungspunkt nur in Europa, da hier die Rechtsstandards oft vergleichbar mit Deutschland sind. Wer gerne um den Globus reist und Weltgeltung beansprucht, muss mitunter etwas mehr zahlen.

Auch andere Leistungspunkte lohnen mit Blick auf das Ausland

So werden etwa Übersetzungskosten für Dokumente nicht in jedem Vertrag garantiert. Manche Anbieter ersetzen sogar Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn das Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist. Für Backpacker und Weltenbummler kann das Mehr an Versicherungsschutz wichtig sein! Welche Versicherung man noch auf Reisen benötigt, klärt ein Beratungsgespräch. (VB)


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