Versicherungen in der neuen gemeinsamen Wohnung

7. Mrz 2017 | Haus & Wohnung

Leben als Paar? Ein gemeinsamer Alltag und oft unterschiedliche Wohngewohnheiten. Aber das ist noch nicht alles: Die Partnerin und der Partner wollen sich beide für das Unerwartete finanziell absichern, und das ist auch gut so. Mit optimalen Versicherungen für das Ungewisse absichern. Wer als Paar zusammenzieht, hat sehr viele Versicherungen zu regeln.

mann-frau-schreibt-notiz © Fotolia.com

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Eine große Hilfe leisten hier verschiedene Versicherungen, die oft ohne Trauschein zusammengelegt werden können und zusätzlich maßgeschneiderte Konditionen für das Paar bieten. Es zahlt sich daher aus, alle vorhandenen Policen genauer anzuschauen und an gemeinsame Bedürfnisse anzupassen.

Egal ob verheiratet oder nicht: Wer mit seinem Partner zusammenzieht, sollte seine Versicherungen prüfen. Bei manchen Policen können Verbraucher Geld sparen. Bei anderen kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz entsprechend auszuweiten.

Hausratversicherung: Durch Zusammenlegen profitieren

Eine auf den gemeinsamen Hausrat des Paares abgestimmte Hausratversicherung schützt vor Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von praktisch allen beweglichen Sachen verursacht wurden. Jedes Paar soll ihr daher eine große Priorität einräumen und gemeinsam entscheiden, welche von den beiden Hausratsversicherungen zu behalten oder zu kündigen ist. Häufig wird die neuere Police problemlos gekündigt und die ältere auf den neuen Hausratwert angepasst. Eine zu niedrige Ansetzung der Versicherungssumme hat zur Folge, dass im Schadensfall nicht alle Kosten abgedeckt werden.

Haftpflichtversicherung: Schutz vor Ansprüchen Dritter

Versicherungen in der neuen gemeinsamen Wohnung

Versicherungen gemeinsame Wohnung

Wenn ein Paar zusammenzieht, kann es von einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung profitieren. In der Regel wird die Partnerin oder der Partner in eine bereits bestehende Police eingetragen – vorausgesetzt, dass es sich nicht um eine Single-Haftpflichtversicherung handelt. Über die Möglichkeiten des Zusammenlegens von Haftpflichtschutz informiert und entscheidet jeweils der Haftpflichtversicherer. Eines sollte jedenfalls klar sein: Die gemeinsame Haftpflichtversicherung bietet einen Schutz vor Schadenersatzansprüchen dritter Personen und nicht vor denjenigen Forderungen, die das Paar im Fall eines Konfliktes gegeneinander geltend machen möchte.

Risikolebensversicherung: Für gegenseitige Absicherung

Diese Individualversicherung ist von enormer Bedeutung für das Paar, das auf Dauer in einem gemeinsamen Haushalt leben möchte. Denn gerade für den Todesfall ist die finanzielle Absicherung der Partnerin und des Partners wichtig. Unabhängig davon, ob sich das Paar für die Heirat entschieden hat oder auch nicht, kann die Partnerin und der Partner als begünstigte Person in eine Risikolebensversicherung eingetragen werden. Das Gleiche gilt für die Kinder des Paares, die nach dem Tod eines Elternteils oder beider Eltern finanziell abgesichert sind.

Kfz-Versicherung: Gemeinsame Nutzung bekannt geben

Die Kfz-Versicherung bietet den optimalen Schutz und ist meistens auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten. Dies erstreckt sich nicht nur auf die Einzelperson, sondern auch auf das zusammenziehende Paar, das sich dafür entscheidet, das Auto gemeinsam zu nutzen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass die gemeinsame Nutzung eines Fahrzeugs beim Kfz-Versicherer unbedingt gemeldet sein muss, um die Leistungen der Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen zu können.

Rechtsschutzversicherung: Gemeinsam ohne Trauschein

Dank dieser privatrechtlichen Versicherung kann das Paar ein breites Leistungsspektrum gemeinsam in Anspruch nehmen – vorausgesetzt, dass kein Single-Tarif abgeschlossen wurde. Es ist vor allem dann gefragt, wenn rechtliche Interessen je nach vereinbartem Umfang wahrgenommen werden müssen. Ähnlich wie andere Versicherungen, erlaubt auch die Rechtsschutzversicherung, die Partnerin oder den Partner in eine bereits bestehende Police mit einzubeziehen. Obwohl viele Rechtsschutzversicherer den Trauschein als keine Voraussetzung für den Abschluss der Police betrachten, verlangen sie oft die Bescheinigung über eine gemeinsame Haushaltsführung.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Nur einzeln möglich

Neben der Unfallversicherung stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine der wichtigsten Formen der Individualabsicherung dar. Sie schützt vor Folgen der gesundheitlichen Unmöglichkeit, einer Arbeit nachzugehen. Weil sie auf jede versicherte Person individuell angepasst wird, ist die Zusammenlegung für das Paar nicht möglich. Trotzdem sollte sie einzeln abgeschlossen werden, weil die Partnerin oder der Partner im Fall der unerwarteten Berufsunfähigkeit über das notwendige Finanzpolster verfügen kann.

Autor: A.E. Pyrzyk | Quelle: GDV.de


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