Welche Versicherungen braucht man für einen Hund?
Alle Hundehalter tragen eine große Verantwortung. Sie müssen sich nicht nur um Ihren Vierbeiner kümmern, sondern sich auch an zahlreiche Vorschriften halten. Dieser Ratgeber hat folgende Inhalte:
Hundehaftpflichtversicherung | Zwingerhaftpflicht | Betriebliche Hunde
Hundekrankenversicherung ✚ Hunde-OP-Versicherung
Haustiere im Urlaub | Mietsachschäden durch Hunde | Hund ohne Leine
Hundehaftpflichtversicherung
Zehn Gründe, warum sich eine Hundehaftpflichtversicherung lohnt
Egal, ob Ihr Hund Menschen verletzt (Personenschaden), fremdes Eigentum beschädigt (Sachschaden) oder Verdienstausfälle verursacht (Vermögensschaden): Als Halter sind Sie gemäß § 833 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, dessen unbegrenzte Höhe (§ 823 BGB ) plötzlich zum finanziellen Ruin führen kann. Schmerzensgelder, Renten und Co. erreichen im Worst Case sechs- bis siebenstellige Beträge.
Eine Hundehaftpflichtversicherung übernimmt im Ernstfall die entstandenen Kosten für Sie und sollte aus folgenden zehn Gründen abgeschlossen werden:
❶ Gefährdungshaftung
Da Hunde seitens des Gesetzesgebers als unberechenbare Gefahr eingestuft sind, haften Sie unabhängig von Ihrer eigenen Schuld für alle vom Vierbeiner verursachte Schäden – selbst, wenn Sie zum Zeitpunkt des Geschehens abwesend sind. Sie sind für die permanente Überwachung des Hundes und die Unterbindung von Schäden verantwortlich. Folglich resultiert aus § 833 BGB eine Gefährdungshaftung, die auf unkontrollierbare Weise zum Schadensfall führen kann.
❷ Mietsachschäden
Verkratzt Ihr Hund den Parkettboden einer Mietwohnung oder führt andere Mietsachschäden herbei, müssen Sie kostenintensive Reparaturen bezahlen. Eine Hundehaftpflichtversicherung schützt vor hohen Rechnungen, aber aufgepasst: Nicht alle Tarife inkludieren Mietsachschäden, welche oftmals erst in Premium-Versicherungen vorzufinden sind. Besonders umfangreiche Policen bieten zusätzlichen Versicherungsschutz für Schäden an beweglichen Mietsachen wie etwa Möbeln.
❸ Flurschäden
Beschädigt Ihr Hund Flächen/Anlagen der Landwirtschaft oder des Gartenbaus, ist von Flurschäden die Rede. Typischerweise sind letztere von der Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt. Sinnvoll, schließlich ist ein durchwühltes Beet beim Herumtollen des Vierbeiners schnell geschehen.
❹ Tierhüter
Zuvor erwähnten wir die Unkontrollierbarkeit von Schadensfällen aufgrund der Gefährdungshaftung. Ähnlich verhält es sich mit Tierhütern: Sie sind im Urlaub und Ihre Nachbarn oder Freunde nehmen den Hund bei sich auf. Verursacht er während dieser Zeit einen Schaden, ist der Tierhüter meist nicht haftbar zu machen und Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Eine Hundehaftpflichtversicherung greift Ihnen finanziell unter die Arme. Vereinbaren Sie eine vertragliche Obhut (z.B. in der Hundepension), haftet diese gemäß §834 BGB selbst.
❺ Führen ohne Leine oder Maulkorb
Gönnen Sie Ihrem flauschigen Freund Freilauf, kann dies gegen die Leinenpflicht von Gemeinde oder Bundesland verstoßen und vor allem bei bissigen Hunden zu ernsthaften Schäden führen. Die meisten guten Hundehaftpflicht-Versicherer leisten selbst im Falle einer Missachtung dieser Leinenpflicht, sodass Sie auf der sicheren Seite sind.
❻ Deckschäden
Als Besitzer eines Rüden können Deckschäden ein hohes finanzielles Risiko darstellen. Während beim gewollten Deckakt Körperverletzungen an der Hündin entstehen können, birgt das ungewollte Decken gleich zwei große Gefahren: Erstens müssten Sie ohne Hundehaftpflichtversicherung die Kosten für Aufzucht oder Abtreibung der Welpen übernehmen, zweitens den potenziellen Verdienstausfall eines Hundezüchters, falls der Rüde eine Rassehündin für eine bestimmte Zeit unbrauchbar für die Zucht macht.
❼ Kampfhunde
Kampfhunde bergen eine besondere Gefahr, können von vielen Gesellschaften jedoch nicht oder gegen Aufpreis mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet werden. Welche Rassen
❽ Weltweite Deckung
Die meisten Gesellschaften erstrecken ihren Schutz der Hundehaftpflichtversicherung ins Ausland, wobei zwischen EU- und Nicht-EU-Ausland differenziert wird. Achten Sie auf die Zeitspannen, in denen der Versicherungsschutz seine Gültigkeit bewahrt sowie etwaige Einschränkungen (z.B. reduzierte Deckungssummen) auf Reisen.
❾ Versicherungspflicht für Hundehalter
Ein zentraler Grund zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung kann eine entsprechende gesetzliche Pflicht sein, die vom Bundesland abhängt:
➥ Mecklenburg-Vorpommern: Keine Pflicht für alle Rassen.
➥ Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen: Pflicht für alle Hunde. (Quelle: UNI-Goettingen.de
➥ Alle übrigen Länder: Pflicht für bestimmte Rassen.
❿ Welpen
Gebärt Ihre Hündin Welpen, sind diese typischerweise für einen begrenzten Zeitraum innerhalb der regulären Hundehaftpflichtversicherung inkludiert (Vorsorgeversicherung). Die zeitliche Länge dieses Schutzes variiert je nach Versicherungsgesellschaft.
Ratgeber-Tipp: Hundehalter-Haftpflichtversicherung – Warum eine Forderungsausfalldeckung sinnvoll ist
Schutz für mehrere Hunde: Die Zwingerhaftpflichtversicherung
Eine reguläre Hundehaftpflichtversicherung wird für ein bestimmtes Tier abgeschlossen. Da der separate Abschluss für jeden einzelnen Vierbeiner in Zuchtbetrieben, Tierheimen und Pflegestellen mit einem enormen Aufwand verbunden wäre, existiert für Halter mehrere Hunde die sogenannte Zwingerhaftpflichtversicherung.
Letztere ist in sämtlichen Punkten identisch zur regulären Hundehaftpflicht, außer der Tatsache, dass mehrere Hunde im Schutz inkludiert sind. Spezifische Konditionen werden mit dem Versicherer abhängig von der Tieranzahl und der Rassen ausgehandelt. Kampfhunde können meist gegen höhere Beiträge oder unter Vorlage eines Wesenstests mitversichert werden. Übrigens: Entgegen des Namens ist kein Zwinger zur Hundehaltung erforderlich, um diese Versicherung abschließen zu können.
Ratgeber-Tipp: Ab wann ist Tierzucht gewerblich?
Betriebliche Hundeversicherung für Hundesalons, -trainer und Co.
Ist Ihre berufliche Tätigkeit vom Umgang mit Hunden geprägt, empfiehlt sich ein umfangreicher Versicherungsschutz aus drei Gründen: Erstens können Sie während Ihrer Arbeit Sach- und Personenschäden verursachen, zweitens ist eine Herbeiführung von Schäden durch Hunde möglich und drittens können die Tiere selbst verletzt werden (etwa eine Schnittwunde beim Hundefriseur). Eine betriebliche Hundeversicherung deckt typischerweise alle dieser Bereiche ab und schafft eine beruhigende Grundlage für den Erfolg Ihres Geschäfts. Für folgende Gruppen ist der Schutz sinnvoll:
- Hundefriseure
- Mobile Hundeausbilder
- Hundetrainer
- Besitzer einer Hundeschule
- Hundesitter
- Sicherheitsunternehmen mit Wachhunden
- Tierheime und -pensionen
- Jäger
Hundekrankenversicherung
Erleidet Ihr Hund eine Krankheit oder einen Unfall, sind meistens kostenintensive Behandlungen bis hin zur Operation erforderlich. Statt tausende Euro an Tierarztkosten tragen zu müssen, ist finanzielle Sicherheit durch eine Hundekrankenversicherung empfehlenswert: Von Operationen über ambulante Behandlungen, Nachbehandlungen und stationären Aufenthalten bis hin zu Medikamenten, Diagnostik und Therapie bei körperlichen Einschränkungen übernimmt sie umfangreiche Maßnahmen.
Worauf sollten Sie bei einer Hunde-Krankenversicherung achten?
Achten Sie beim Abschluss einer Hundekrankenversicherung primär auf den Leistungsumfang: Wie hoch ist das Jahreslimit? Welche Erstattung nach Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wird geleistet? Sind rassespezifische Erkrankungen im Schutz inkludiert? Daneben lohnt sich ein Blick auf die Kosten, weil viele Anbieter Rabattmöglichkeiten bieten. So lassen sich die Beiträge oftmals durch eine Gesundheitsuntersuchung beim Tierarzt reduzieren, aber auch längere Laufzeiten und die Kombination mit anderen Versicherungen derselben Gesellschaft können Ihnen bares Geld ersparen. Gleiches gilt für das Vorhandensein von Identifikationschips oder Tätowierungen beim Hund, welche oftmals sogar verpflichtend sind. Vorerkrankungen müssen angegeben werden. Besonders umfangreich kann der Tarif bei vielen Anbietern mit einem Heilbehandlungs- und Vorsorgeschutz gestaltet werden.
Gefährliche Hundekrankheiten: Diese sollten Sie kennen
Wie sinnvoll der Abschluss einer Hundekrankenversicherung ist, offenbart ein kleiner Ausschnitt gefährlicher Krankheiten, die Ihrem vierbeinigen Freund widerfahren können. Mit wirksamem Versicherungsschutz stehen die Erfolgschancen zur Genesung am besten, da selbst kostenintensive Behandlungen übernommen werden. Neben diversen Magen-Darm-Erkrankungen, Parasiten, Allergien und Hautausschlägen sowie Zahn- und Gewichtsproblemen und Bandscheibenvorfällen sind Hüftgelenk-Dysplasie, Grauer Star und Ohrenentzündungen im Auge zu behalten. Besondere Probleme bereiten:
- Pavovirose
- Magendrehung
- Nierenversagen
- Herzwurm
- Staupe
- Zwingerhusten
- Zeckenkrankheiten
- Krebs
Hunde-OP-Versicherung
Unabhängig von der Hundekrankenversicherung können Sie eine OP-Versicherung mit besonderem Leistungsumfang rund um operative Eingriffe an Ihrem treuen Begleiter abschließen. Letztere decken neben den Kosten des Eingriffs zusätzliche Punkte wie die Unterbringung in einer Tierklinik, die Übernahme der Nachsorge (Behandlung + Medikamente nach OP), rassespezifische Erkrankungen, Wurzelbehandlungen und diverse weitere Kosten ab. Die meisten Versicherer bieten ein Menü an Tarifen mit unterschiedlichem Leistungsumfang an.
Worauf sollten Sie bei einer Hunde-OP-Versicherung achten?
Bevor Sie eine Hunde-OP-Versicherung abschließen, lohnt sich ein Vergleich der Leistungen unterschiedlicher Anbieter. Nicht nur die Höhe der Jahresbeiträge ist wichtig.
„Achten Sie bei der Wahl einer Versicherungspolice auf mögliche Ausschlüsse. Bei Hunde-OP-Versicherungen ist es üblich, dass einige rassespezifische Erkrankungen nicht eingeschlossen sind. Manche Anbieter leisten Zuschüsse beispielsweise zu Kastrationen und zum Einsetzen eines Mikrochips.“ © Tier-OP Ratgeber
Weiterhin beachten Sie folgende Kriterien:
Unter welchen Bedingungen (z.B. höheres Hundealter, steigende Anzahl in Anspruch genommener OPs) Beitragserhöhungen in welchem Ausmaß vorgesehen sind
- Welche Leistungen generell enthalten sind: Nachbehandlungen, Physiotherapien, Zahnextraktionen etc.
- Ob eine Obergrenze für die jährlich genutzten Operationen besteht
- Die Inklusion weiterer Versicherungen (z.B. Tierhalter-Rechtsschutz-Versicherung)
- Geltungsbereich und -dauer der Hunde-OP-Versicherung im Ausland
- Wartezeiten bei Krankheit und Unfall
- Freie Tierarztwahl
Welche Operationen deckt eine Hunde-OP-Versicherung ab?
Welche operativen Maßnahmen die Hunde-OP-Versicherung übernimmt, hängt von Ihrer Gesellschaft und dem Tarif ab; eine exakte Prüfung der inkludierten Leistungen vor Abschluss ist dringend zu empfehlen. Im Allgemeinen gilt der Grundsatz: Der Versicherer bezahlt Eingriffe, die ein Tierarzt als medizinisch notwendig bewertet, weil sie dem Wohl und Leben des Hundes dienen. Während Kastrationen dieses Kriterium üblicherweise nicht erfüllen, sind folgende Fälle Paradebeispiele für übernommene OP-Kosten:
- Verletzungen und Wunden
- Bandscheibenvorfall
- Hüftgelenk-Dysplasie
- Verschluckte Fremdkörper
- Magendrehung
- Gebärmutter-Vereiterung
- Tumor
Urlaub mit Hund
Beim Urlaub im Ausland wäre zunächst wichtig zu klären, ob und ggf. wie lange dort Versicherungsschutz in Hundehalterhaftpflicht und Hundekrankenversicherung geboten wird. Der übliche Familienurlaub wird in aller Regel kein Problem. Längere Urlaube und Reisen können es im Einzelfall (z. B. im Rahmen eines Sabbaticals) werden.
Im Bereich der Hundehalterhaftpflicht scheinen uns noch zwei weitere Punkte wichtig.
Auch im Urlaub muss man irgendwo wohnen, man mietet also meist ein Hotelzimmer, ein Ferienhaus oder ähnliches. Was ist mit Schäden, die der Hund an dieser Immobilie oder der Einrichtung verursacht? Man geht abends schön essen und lässt den Dobermann daheim. Der vermisst seine Menschen, langweilt sich und als alle zurück kommen, ist die Urlaubswohnung zerlegt, Wände und Türen zerkratzt und ein Schatten auf dem bisher recht schönen Urlaub.
Ähnliche Problemstellungen ergeben sich beim derzeit sehr angesagten Urlaub mit dem gemieteten Wohnmobil. Und auch, wer mit großen Hunden verreisen möchte und dafür einen Hunde-Anhänger mietet, kann mit dem Problem der Kosten nach Beschädigung durch den Hund konfrontiert werden.
Auch hier zeigt sich schnell, wo und wie die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern und Tarifen ausfallen – und hier sind sie teilweise doch recht deutlich.
Mietsachschäden durch Hunde
Schäden, die durch Hunde an gemietetem Wohnraum verursacht werden, sind keine Seltenheit. Wie sieht es mit dem Schadenersatz gegenüber dem Vermieter aus?
Hauptsächlich dann, wenn ein Mieter aus der Wohnung auszieht, werden häufig Beschädigungen an den Wohnräumen festgestellt, die auf die (meist) pelzigen Mitbewohner zurückzuführen sind.
Grundsätzlich lässt sich die Aussage treffen, dass Schäden, welche durch eine einmalige Handlung des Haustieres verursacht werden, in den allermeisten Fällen über die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde gedeckt sind. Darunter fallen beispielsweise:
Der Schäferhund ist es gewohnt, auch mal alleine zu bleiben und sich in der Wohnung frei bewegen zu können, wenn Herrchen und Frauchen einkaufen gehen. Versehentlich wurde aber die Türe des Zimmers geschlossen, in dem der Hund gerade war und dieser beschädigt die Türe beim Versuch aus dem Zimmer zu kommen.
Weitaus zurückhaltender sind die Versicherer in der Regel dann, wenn der Schaden nicht auf ein einmaliges Ereignis zurückzuführen ist, sondern über einen längeren Zeitraum entstanden ist. Beispiele hierfür sind:
Immer wenn es an der Haustüre klingelt, beginnt der Hund an der Wohnungstüre zu kratzen. Nach einigen Monaten kann man dem Türblatt deutlich ansehen, dass es dieser dauerhaften Belastung nicht gewachsen war.
Auch Schäden, welche durch die regelmäßige Benutzung und den Gebrauch der gemieteten Wohnräume entstehen, sind im Versicherungsschutz üblicherweise nicht eingeschlossen, da „normale Abnutzung“ keinen Versicherungsfall darstellt. Auch hierzu ein Beispiel:
Auf dem Echtholzparkett sind deutliche Kratzspuren von Krallen erkennbar. Der Vermieter sieht die Notwendigkeit, dass das Parkett abgeschliffen werden muss.
Wie verhält man sich nun richtig, wenn der Mieter für derartige Schäden gegenüber seinem Vermieter aufkommen muss? Als problematisch stellt sich häufig der Nachweis heraus, ob es sich um ein einmaliges Schadenereignis gehandelt hat – und nicht um ein mehrfach wiederholtes. Da für den Versicherungsnehmer die Schadenminderungspflicht gilt, ist es an ihm dafür zu sorgen, dass sich die Beschädigungen nicht wiederholen.
Natürlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall und die dazugehörigen Details an. Muss ein kompletter Austausch erfolgen oder reicht eine Schönheitsreparatur aus? Welche Kosten fallen dafür an?
Hund ohne Leine
In jedem Bundesland bestehen verschiedene Regelungen, über die man sich eingehend als Hundehalter informieren sollte. Aber was nun, wenn man diese Regel missachtet und es zu einem Unfall kommt?
Zuerst einmal unterscheidet man zwei verschiedene Arten von Leinenzwängen: den allgemeinen und den persönlichen. Die allgemeine Leinenpflicht gilt beispielsweise in einigen Wäldern und Parks. Dies ist natürlich immer vom jeweiligen Gebiet abhängig. Die persönliche Leinenpflicht gilt nur für den eigenen Hund, beispielsweise wenn dieser als besonders gefährlich eingestuft wird. Liegt ein persönlicher Leinenzwang vor und wird diese Pflicht missachtet, gilt dieses Verhalten als vorsätzlich.
Vorsatz deckt kein Versicherer am Markt ab!
Und wie schnell es dennoch passieren kann, dass man doch einmal die Leine vergisst, zeigt folgendes Beispiel: Sie machen ihren ersten Urlaub mit Hund. Sie reisen für ein paar Tage in ein benachbartes Bundesland an einen See. Sie kennen sich an diesem See und im angrenzenden Park nicht aus und übersehen das Hinweisschild auf dem steht:
„Ab hier ist der Hund an der Leine zu führen!“
Ihr Stadt-Hund hat noch nie einen Hasen gesehen. Vor Neugier rennt der Hund dem Hasen hinterer und übersieht einen älteren Herren, den er nur leicht streift. Der ältere Herr kann sich jedoch nicht mehr auf den Beinen halten, fällt hin und prellt sich dabei ein Bein. Und wer übernimmt jetzt den Schaden?
Verursacht ein Hund einen Unfall, verletzt ein anderes Tier oder einen Menschen, haftet immer der Halter. Die Schadenersatzansprüche können sich schnell bis in den sechsstelligen Bereich belaufen. Missgeschicke passieren selbst gut erzogenen Hunden. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist daher für jeden Hundehalter ein absolutes Muss!
Nicht alle Versicherer decken eine versehentliche Missachtung der allgemeinen Leinenpflicht.
Unsere VEMA-Deckungskonzepte mit der BSG und der AIG bieten grundsätzlich Versicherungsschutz bei Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen, wegen Schäden beim Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb/-schlaufe. Mehr Informationen zur Leinenpflicht unter Leinenpflicht.com.
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