Versicherungen für Existenzgründer

25. Jun 2013 | Gewerbe

Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert schon ein bisschen Mut, denn ganz ohne Risiken ist er nicht. Eine Existenzgründung kann durchaus Gefahren bieten, welchen man mit einem vernünftigen und sorgfältigen Vorgehen begegnen sollte.

versicherungen-existenzgruender © Fotolia.com

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Einige der Risiken lassen sich durch Versicherungen abdecken. Allerdings ist es am Anfang einer Existenzgründung oftmals so, dass das Budget eher knapp bemessen ist und man sehr gut haushalten muss. Hier gilt es also erst einmal abzuwägen, welche Risiken überhaupt bestehen und wie man sich dagegen schützen will und kann.

Welche Versicherungen sind notwendig?

Das Angebot an Versicherungen für Existenzgründer. Selbstständige und Unternehmer ist umfangreich und manche Versicherungen sind auch sinnvoll beziehungsweise dringend erforderlich. Allerdings kosten sie auch Geld, das man möglicherweise dringend für den Aufbau seiner Selbstständigkeit benötigt. Bei der Abwägung, welche Versicherungen man abschließen sollte bzw. muss, sind zum einen gesetzliche Vorgaben zu beachten, zum anderen sollte aber auch das eigene Sicherheitsbedürfnis und natürlich das vorhandene Budget eine Rolle spielen.

Wenn man streng kalkulieren muss, kann man sich an die Faustregel halten, dass große Risiken besser versichert werden, während man kleinerer Risiken erst einmal selber trägt.

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen

Für bestimmte Bereiche sind Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören beispielsweise die Kfz-Versicherung für private und geschäftliche Fahrzeuge sowie die eigene Krankenversicherung (privat oder gesetzlich). Da gibt es also nicht viel zu überlegen.

Im Bereich der Geschäftstätigkeit gibt es für einige Berufe eine vorgeschriebene Berufshaftpflicht- bzw. Vermögenshaftpflichtversicherung (z.B. rechtsberatende Berufe wie Rechtsanwalt, Steuerberater, aber auch Versicherungsvermittler).

Wenn man Arbeitnehmer beschäftigt, ist in der Regel die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist praktisch die Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber.

Nicht zu vergessen ist in diesem Fall natürlich auch die Sozialversicherungspflicht der eigenen Arbeitnehmer, an welchen der Arbeitgeber prozentual beteiligt ist (Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung).

Freiwillige Versicherungen (betriebliche und persönliche)

Der Umfang der Versicherungen, die man als Existenzgründer oder Unternehmer freiwillig abschließt, ist von den persönlichen Umständen abhängig.

Bei der Entscheidungsfindung sollte man sich jedoch immer bewusst darüber sein, dass man für Schäden, die man verursacht, auch haften muss, sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb unbedingt empfehlenswert. Wenn man als Einzelunternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler mit seinem gesamten Vermögen für die geschäftliche Tätigkeit haftet, das heißt also, die Haftung nicht durch die rechtliche Unternehmensform begrenzt ist (z.B. GmbH, Mini-GmbH, AG etc.), dann ist auch eine freiwillige Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll.

Für eventuelle Rechtsstreitigkeiten kann eine Rechtschutzversicherung vor hohen Kosten schützen. Darüber hinaus kann man sich noch gegen alle möglichen Schäden wie Feuer, Glasbruch, Einbruchsdiebstahl usw. versichern lassen. Inwieweit diese Schäden als großes Risiko eingestuft werden, ist von der spezifischen Unternehmung abhängig.

Gerade als Selbstständiger ist man darauf angewiesen, dass man seine Arbeitskraft vollständig einsetzen kann. Ist dies aufgrund von Krankheit nicht der Fall, kann eine Unfall-, Berufsunfähigkeits- und/oder Betriebsunterbrechungsversicherung einspringen. Und natürlich sollte man auch an Versicherungen für die eigene Altersvorsorge denken.

Versicherungen für ein Gewerbe

Für den möglichen Versicherungsumfang bei einem Gewerbe gelten weitgehend die oben beschriebenen Szenarien.

Möchte man beispielsweise ein Café in gemieteten Räumlichkeiten eröffnen, dann kann es durchaus sein, dass der Vermieter bestimmte Versicherungen, welche die angemieteten Räume und Gegenstände unter Versicherungsschutz stellen, zur Bedingung macht (z.B. Feuer-, Leitungswasser-, Einbruchsdiebstahlversicherung). Darüber hinaus ist im Gastgewerbe eine Versicherung gegen Personenschäden (z.B. Vergiftung durch angebotene Lebensmittel) überlegenswert.

Sind Versicherungen steuerlich absetzbar?

Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sind in der Regel bei der Einkommenssteuer absetzbar. Auch die private und betriebliche Haftpflichtversicherung sowie eine Reihe von weiteren betrieblichen Versicherungen können in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, sofern sie unter die Betriebsausgaben fallen. Im Internet gibt es zahlreiche Portale, in welchen man Versicherungen kostenlos vergleichen und online abschließen kann. Bei komplexen Versicherungen ist jedoch eine kompetente Beratung zu empfehlen. (Autor: Marie Veron)


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