Versicherung – Wer zahlt bei Schäden durch Dachlawinen?

8. Jan 2015 | Haus & Wohnung

Auch wenn der Winter bisher sehr mild war, so kann es noch bis in die April-Monate Schnee geben. Für Menschen, Gebäude und Fahrzeuge bedeutet das ein Risiko. Hausbesitzer in schneereichen Regionen sind deshalb gut beraten, sich entsprechend abzusichern.

Elementarschaden …

dachlawinen-versicherung © Fotolia.com

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Welche Versicherung kommt für einen Schaden auf, der durch Schneedruck und Lawinen entstanden ist? Diesbezüglich weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Pressemeldung darauf hin, dass Hausbesitzer eine extra Elementarschadenversicherung abschließen müssen. Diesen Zusatzschutz gibt es in der Regel in Kombination mit einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Wer keine derartige Police besitzt, geht bei einem Schneeschaden leer aus.

Häuser mit Flachdächern sind durch Schneemassen besonders gefährdet. Im Gegensatz zu steilen Dächern kann der Schnee hier nicht abrutschen, sondern sammelt sich mit seinem gesamten Gewicht. Die Gefahr ist keineswegs zu unterschätzen: Schon eine 10cm dicke Schneeschicht kann über 100 Kilogramm wiegen! Ob jedes Dach dieser Schneelast standhält, hängt von seiner Form, dem Neigungswinkel und zusätzlichen Aufbauten ab.

Verkehrssicherungspflicht beachten!

Zudem müssen Hausbesitzer Sorge tragen, dass keine Passanten durch herabfallende Schneemassen verletzt werden. Abhilfe können Vorrichtungen wie Schneefanghaken, Schneefangbalken oder -gitter schaffen. Sie verhindern das Abrutschen des Schnees und tragen dazu bei, dass die Schneelast gleichmäßig auf dem Dach verteilt wird. Auch Warnschilder sind als Maßnahme sinnvoll, um Fußgänger zu warnen.

Stürzt ein Dach trotz Sicherheitsvorkehrungen ein, kommt ebenfalls die Elementarschadenversicherung dafür auf. Natürlich sollte man sich in dieser Situation besser nicht im Haus befinden. Im Zweifel hilft nur die Messung durch einen Fachmann, ob eine entsprechende Gefahr besteht. Besonders gefährlich ist übrigens nasser Schnee, der viel schwerer ist als Pulverschnee und schon bei geringer Höhe ein Risiko bedeuten kann.

Wer selbst sein Dach säubern will, muss extra vorsichtig sein. Die Räumung sollte abschnittsweise und von verschiedenen Seiten erfolgen, damit es nicht zu Stabilitätsproblemen durch eine einseitige Belastung kommt. Auch sollte sich selbst der Wagemutigste nicht ungesichert auf das Dach begeben – bedeuten doch Schnee und Eis auch Rutschgefahr. Hier ist es besser, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen.

Haftpflichtversicherung leistet, wenn eine fremde Person zu Schaden kommt

Wird eine fremde Person durch einen Schneerutsch verletzt, weil der Hausbesitzer Sicherungspflichten vernachlässigt hat, dann springt die Haftpflichtversicherung ein. Dies sollte jedoch keineswegs ein Freibrief sein, andere Menschen zu gefährden. Bei vermieteten Häusern ist der Abschluss einer extra Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht erforderlich.

Wenn Schneelawinen ein geparktes Auto beschädigen, leistet die Vollkaskoversicherung. Eine Teilkasko-Police zahlt hingegen nur für Schäden an zerbrochenen Autoscheiben. (VB)


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