Zulassungspflicht für Bootstrailer
Seit 1992 unterliegen die Bootstrailer einer "Zulassungspflicht". Der Bootsanhänger erhält dann ein grünes Kennzeichen oder ein schwarzes Kennzeichen. Nun kommt es darauf an ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind oder nicht. Grundsätzlich ist es richtig, daß Spezialanhänger befreibar für die Zulassung und Steuer sind, aber es ist entscheidend in welcher Fahrzeugklasse der Bootstrailer eingestuft ist: "SDAH Bootstransporter" (NICHT befreit) oder "SDAH f. Sportgeräte" (befreit) dies kann in Absprache mit dem Sachverständigen geklärt werden, wie genau der Boots-Trailer eingestuft werden kann. Der Nutzer muss darauf achten, dass der Hänger im beladenen Zustand eine Höhe von 4 Metern und eine Breite von 2,55 Metern nicht überschreitet. Nicht alle Bootstrailer sind Spezialanhänger z. Beförderung v. Sportgeräten
Bis 1992 konnten Bootstrailer in Deutschland als Sportanhänger ohne ein eigenes amtliches Kennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Es mußte lediglich eine Zweitfertigung des Kennzeichens vom Zugfahrzeugs am Trailer angebracht werden.
Seit 1992 verlangt der Gesetzgeber eine Zulassung mit grünem Kennzeichen bzw schwarzem Kennzeichen, für dessen Erhalt eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE und Prüfbericht nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) vorgelegt werden muss. Der Nutzer muss darauf achten, dass der Hänger im beladenen Zustand eine Höhe von 4 Metern und eine Breite von 2,55 Metern nicht überschreitet. Es gibt Bootstrailer, je nach der zulässigen Gesamtmasse als ungebremste und gebremste einachsige oder mehrachsige Ausführungen.
Zulassungsfrei gem. § 3 (2) Nr. 2e Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) –
Die “Zulassungsfreiheit” bedeutet dabei nicht, dass kein Kennzeichen erteilt werden muss.
Fahrzeugzulassungsverordnung: "Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens, Abstempelung der Kennzeichenschilder und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung."
Steuerbefreit (SDAH f. Sportgeräte)
"Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind folgende Kraftfahrzeugarten:
2. e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden." * Enscheidend ist die Schlüsselnummer des Anhänger. Fällt diese nicht in das geforderte Muster ist der Bootstrailer: Nicht Steuerbefreit (SDAH Bootstransporter).
SDAH = (Starr Deichsel An Hänger)
Auswahl des Bootsanhängers
Die Auswahl solcher spezieller Anhänger ist groß. Sie sind je nach Boot, welches man transportieren möchte, in der Größe variabel. Ein – und Mehrachser und die Art der Bremse stehen zur Wahl, und auch die zulässige Zuladung muss Beachtung finden, also das Gewicht des Bootes. Wird der Hänger überladen, erlischt die Betriebserlaubnis. Für schwerere Modelle empfiehlt sich ein Modell, welches eigene Bremsen besitzt, damit vor allem Gefahrenbremsungen einen möglichst kurzen Weg haben.
Bootstrailer-Haftpflichtversicherung
Bei der Benutzung des Bootstrailers können Schäden verursacht werden. Die Frage stellt sich, ob die Kfz-Haftpflicht oder die des Bootes einspringen, oder ob der Trailer extra eine solche benötigt. Ist die spezielle Definition erfüllt, die einen Trailer als solchen ausweist, (Spezialanhänger, die ausschließlich dem Transport von Sportgeräten dienen), besteht keine Versicherungspflicht gem. § 2 (1) Nr. 6 c PflVersG. Das bedeutet aber nicht, dass der Eigentümer nicht haftbar gemacht werden kann. Solange der beladene Trailer mit dem Kfz verbunden ist, springt die Kfz-Haftpflicht ein. Dies gilt auch, wenn sich der Hänger während der Fahrt lösen sollte.
Sind Boot und Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden, gilt die Bootshaftpflicht als zuständig. Ist der Trailer nicht beladen und wird per Hand bewegt, muss die private Haftpflichtversicherung für die Schäden eintreten. Schwieriger wird es, wenn der Trailer leer abgestellt wurde, und sich dennoch in Bewegung setzt. Denn dann ist keine Versicherung zuständig, es sei denn, eine spezielle Trailerhaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen. Das gilt auch in dem Fall, dass Kinder die Bremsen lösen würden und der Hänger sich dadurch in Bewegung setzt. Eine Versicherung für einen 3t Bootstrailer bekommt man z.B. schon um die 50 Euro im Jahr.
Ein Urteil zur Anhängerhaftung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: die alte Regelung, dass die Kfz-Haftpflicht eintrat, sobald der Hänger mit dem Kfz verbunden war, ist außer Kraft. Stattdessen teilen sich die Kfz-Haftpflicht und der Anhängerversicherer den Schaden. Der Ablauf wird seither so geregelt, dass die Kfz-Versicherung zunächst gegenüber dem Geschädigten reguliert, sich aber dann die Hälfte von dem Versicherer des Hängers zurückholt. Aus diesem Grund sind die Schadenfälle und deren Höhe für eine Anhängerversicherung stark gestiegen und somit auch die Beiträge.
Bootstrailer-Kaskoversicherung
Ein solcher Hänger sollte entsprechend versichert sein. Diese Police umfasst dann allerdings nicht das geladene Boot. Dieses kann extra abgesichert werden, über eine Bootskasko oder eine Transportversicherung. Die Versicherung des Hängers tritt ein, wenn ein Dritter durch den Hänger geschädigt wurde, auch dann während er nicht am Zugahrzeug montiert war. Die KASKO würde, vergleichbar dem Auto, den eigenen Schaden am Hänger übernehmen.
Einen Bootstrailer mieten
Nicht jeder Eigentümer eines Bootes hat auch einen entsprechenden Bootstrailer in seinem Besitz. Diesen kann man jedoch mieten. Die Spezialhänger, mit denen Wasserfahrzeuge zwischen 750 und 3.500 Kilogramm Gewicht transportiert werden können, müssen nach deutschem Recht einen sogenannten Leuchtenträger installiert haben. Mietet man einen solchen Hänger, ist also unbedingt darauf zu achten, ob dieser im Umfang beinhaltet ist.
Bootstrailer / Bottsanhänger selber vermieten?
Wer seinen privaten Bootstrailer oder Bootsanhänger nicht unentgeltlich verborgen, sondern einen Bootstrailer gewerblich und gegen eine Geldleistung vermieteten möchte, muss einiges beachten. Dann gilt diese "Vermietung von Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer" als Gewerbe und muss auch als solches angemeldet werden. Die TÜV-Intervalle (Hauptuntersuchung) betragen bei Selbstfahrervermietfahrzeugen 12 Monate. (nicht mehr 24 Monate). Der Versicherungsbeitrag steigt, denn es muß eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Selbstfahrervermietfahrzeuge bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden. (S.H.)