"The times they are a-changing"
Dies ist nicht nur einer der bekanntesten Titel von Bob Dylan, sondern auch eine allgemein bekannte Binsenweisheit: Die Zeiten ändern sich. Und die Veränderungen schreiten immer schneller voran. Zu keiner Zeit gab es so viele Erfindungen wie in den letzten fünfzig Jahren, ganz gleich ob Airbag, Flachbildfernseher oder Internet. Da mag es nicht verwundern, dass es mittlerweile sogar den Beruf des "Erfinderberaters" gibt – er leistet Hilfe, wenn ein Erfinder sein neues Produkt zum Patent anmelden will.
Versicherungsverträge ändern sich
Auch die Versicherungswirtschaft stellt der technische Fortschritt vor neue Herausforderungen. Plötzlich existieren abzusichernde Risiken, die sich vor wenigen Jahren kaum ein Mensch vorstellen konnte. Wer hätte beispielsweise im Jahr 1990 gedacht, dass schon bald ein Großteil der Bankkunden Geldüberweisungen von zu Hause aus tätigt – mit wenigen Klicks und ohne den Weg zum Bankschalter gehen zu müssen? Der Siegeszug des Internets machte dies erst möglich. Zugleich ist eine neue Bedrohung entstanden, denn Onlinebetrug verursacht jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe.
So mag es nicht verwundern, dass heutzutage auch Versicherungsverträge andere Leistungen ausweisen als noch vor zwanzig Jahren. In einigen Hausratpolicen ist Online-Betrug mittlerweile bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert, gleichsam Risiken wie der Verlust von Computerdaten oder die Wiederherstellungskosten für eine beschädigte Festplatte.
Innovationsklausel garantiert fortlaufende Anpassung der Verträge
Damit auch die Kunden vom Update der Versicherungsverträge profitieren, beinhalten viele Versicherungsverträge eine sogenannte "Innovationsklausel". Diese Klausel gewährleistet eine Leistungsanpassung der Verträge, sobald eine Versicherungsgesellschaft neue Leistungen infolge des technischen Fortschrittes anbietet. Zusätzliche Kosten entstehen den Kunden dadurch nicht.
Update-Garantie Autoversicherung
Zukünftige Leistungsverbesserungen in der Kfz-Haftpflicht und der Kasko werden automatisch ohne Tarifumstellung mit eingeschlossen, somit ist der Vertrag immer auf aktuellstem Stand.
Als Alleinstellungsmerkmal für den Abschluss einer Versicherung sollte die "Innovationsklausel" jedoch nicht gelten. Es gibt auch gute Angebote, die diese Klausel nicht enthalten. Im Zweifel stehen wir Ihnen beratend zur Seite. (VB)