Höchst gefährlich können die Parasiten dagegen für Embryos werden. Der Erreger befindet sich in winzigen Zysten, meist in der Muskulatur oder im Gehirn. Bei infizierten Katzen vermehrt er sich außerdem im Darm, so dass infektiöse Parasiten mit dem Katzenkot ausgeschieden werden. Bei Jugendlichen und Erwachsenen verläuft die Infektion meist unbemerkt und harmlos.
Allerdings kann die Infektion bei Störungen des Immunsystems zu einem späteren Zeitpunkt ausgelöst werden.
Erstinfektion ist besonders gefährlich
Anders als ein Erwachsener reagiert ein ungebornes Kind bei einer Erstinfektion in der Schwangerschaft sehr empfindlich, da sich seine Organsysteme noch in der Entwicklung befinden. Hatte sich die werdende Mutter vor der Schwangerschaft infiziert, ist das Kind ungefährdet, da die Mutter schützende Antikörper besitzt.
Welche Schäden treten auf?
Im Allgemeinen sind die Auswirkungen einer kindlichen Infektion im ersten Drittel der Schwangerschaft am schwersten. Hier kommt es vor allem zu Gehirnschäden und Augenkrankheiten, aber auch zu Fehlgeburten. In den späteren Stadien der Schwangerschaft sind die Symptome weniger stark ausgeprägt. Daher kann es vorkommen, dass eine Infektion bei der Geburt nicht bemerkt wird. In diesen Fällen können noch Jahre später Augenschäden oder eine geistige Behinderung auftreten. Eine erstmalige Infektion in der Schwangerschaft kann zu schweren Schädigungen, z.B. der Augen oder des Gehirns, beim Ungeborenen führen.
Wie erfolgt die Infektion?
Am häufigsten infiziert sich der Mensch durch den Verzehr von nicht durchgebratenem Fleisch oder Fleischprodukten (Schwein, Schaf, Rind oder Geflügel). Ebenfalls relevant ist die unbemerkte Aufnahme von Katzenkot, beispielsweise bei der Gartenarbeit oder durch den Genuss von ungewaschenem Gemüse. Der Kontakt mit Ihrer Hauskatze spielt entgegen der landläufigen Meinung nur eine untergeordnete Rolle.
Wie kann man sich schützen?
Wird bei der Blutuntersuchung festgestellt, dass bei der Schwangeren keine schützenden Antikörper vorhanden sind, müssen Vorkehrungen getroffen werden.
- Am wichtigsten ist der Verzicht auf nicht komplett durchgebratenes Fleisch. Dazu gehören roher und gepökelter Schinken, Tartar, Räucherspeck, Salami auf Pizza und Fleischsalat. Ebenso gefährdend sind streichfähige Rohwurstsorten wie Mettwurst. Erlaubt sind Koch- und Brühwürste.
- Gemüse soll entweder gegart sein, zumindest aber geschält und gründlich gewaschen. Zu vermeiden sind vorgefertigte Roh- und Schnittsalate, unerhitzte Sprossen oder Keimlinge sowie ungewaschenes oder ungeschältes Obst.
- Bei der Zubereitung all dieser Produkte sollten Gummihandschuhe getragen werden.
- Auch Rohmilch kann infektiös sein. Rohmilchkäse ist wahrscheinlich wenig riskant, sollte aber wie bestimmte andere Käsesorten wegen der Gefahr der Listeriose nicht gegessen werden.
- Die Hauskatze sollte mit Dosenfutter versorgt werden. Das Katzenklo sollte mit heißem Wasser gereinigt werden. Diese Aufgabe sollte die Schwangere nicht selbst übernehmen.
- Auf Gartenarbeit sollte ebenfalls verzichtet werden.
Blutuntersuchung gibt Gewissheit
Die Schwangere spürt meist nichts von einer Infektion. In diesem Fall lässt sich die Toxoplasmose nur mit einer Blutuntersuchung nachweisen. Wird eine Toxoplasmose in der Schwangerschaft rechtzeitig erkannt, kann eine wirksame medikamentöse Behandlung durchgeführt werden.
Die Frage nach den Antikörpern
Bei einer Blutuntersuchung wird festgestellt, ob Antikörper gegen Toxoplasmen nachweisbar sind. Idealerweise wird der Test bereits bei der Planung einer Schwangerschaft durchgeführt. Sind Antikörper vor der Schwangerschaft nachweisbar, besteht Immunschutz. Sind keine Antikörper im Blut nachweisbar, ist die Frau für eine Infektion empfänglich. In diesem Fall sollten die genannten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. Bei Schwangeren sind dann nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts Tests im Abstand von acht, höchstens zwölf Wochen bis zum Ende der Schwangerschaft durchzuführen.
Verantwortung liegt bei der Mutter
Wird die Untersuchung erstmals in der Schwangerschaft durchgeführt, muss bei positivem Befund durch einen Toxoplasmose-lgM-Test eine frische Infektion ausgeschlossen werden. Der Test auf Immunität gegen eine Toxoplasmose wird vom Robert-Koch-Institut empfohlen. Anders als in vielen Ländern ist er in Deutschland nicht Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge und daher keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen – er muss von der Patientin privat bezahlt werden. Die Verantwortung für die Durchführung der Blutuntersuchung liegt daher bei der werdenden Mutter. (Autor: M. Muffin)