Ticket-Rücktrittsversicherung
Keine Sorge: Niemand muss einen teuren oder jahrelang gültigen Vertrag abschließen, wenn er sich gegen einen Verfall von Konzerttickets absichern will. Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme für die Eintrittskarten, die preiswertesten Angebote gibt es bereits ab zwei Euro. Gerade bei höheren Eintrittspreisen kann die Erleichterung groß sein, wenn man, statt die Veranstaltung zu besuchen, wenigstens sein Geld für die Tickets erstattet bekommt. Der Versicherungsschutz wird für Konzert-, Musical-, Theater- und Sportveranstaltungen angeboten.
Auch bei einer Ticket-Rücktrittsversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein verhinderter Konzertgänger seine Eintrittskarte erstattet bekommt. Dabei sind die Bedingungen mit jenen von Reiserücktrittsversicherungen vergleichbar. Es gelten oft dieselben Rücktrittsgründe, zum Beispiel:
- Unfall
- unerwartet schwere Erkrankung
- Tod
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Arbeitsplatzwechsel, betriebsbedingte Kündigung
- Elementar- oder anderer erheblicher Schaden am Eigentum der/des Versicherten
Eine Ticket-Rücktrittsversicherung muss in der Regel spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung abgeschlossen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass viele Policen nur für das Gebiet der Bundesrepublik gültig sind. Doch wenn eine Sommergrippe den Besuch des Konzertes verhindert, ist es gut vorgesorgt zu haben – Der Sommer hat gerade erst begonnen, und die Konzertsaison ist noch lang! (VB)