KfW-Förderprogramme für altersgerechten Umbau nutzen
Informationen rund um KfW-Programme zum altersgerecht Umbauen sind unter www.kfw.de zu finden. Dort werden auch die technischen Mindestanforderungen erklärt. Des Weiteren gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Bei weiteren Fragen hilft das KfW-Infocenter weiter. Wichtig: Die Förderprogramme können sich ändern. Deshalb immer aktuell auf der Internetseite der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) informieren. Meist reichen schon einzelne Maßnahmen, um die Wohnraumsituation an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen. Je früher die Maßnahmen umgesetzt werden, desto eher können die Bewohner des Hauses davon profitieren. Um die Kosten genau kalkulieren zu können, lohnt es sich vorab eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Informationen zum Programm altersgerecht Umbauen
Eine erste Beratung bieten Wohnberatungsstellen an, die es in vielen Regionen gibt. Ansprechpartner sind auf der Seite www.wohnungsanpassung-bag.de aufgelistet. Weitere Beratungen werden durch Architekten und Handwerker durchgeführt.
Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen, die von Fachunternehmen durchgeführt werden, förderfähig sind. Die Hilfe von Freunden und Nachbarn, so nett diese auch gemeint ist, kann nicht gefördert werden. Das gilt auch für die Materialkosten, die in diesem Fall entstehen. Damit es keine Schwierigkeiten bei der Inanspruchnahme der Förderleistungen gibt, müssen immer korrekte Rechnungen von den Handwerksbetrieben ausgestellt werden. Zudem muss die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen durch die Handwerker bestätigt werden.
Fördermöglichkeiten beim altersgerecht Umbauen
Es kann sich lohnen, energetische und altersgerechte Modernisierung zu kombinieren. Einige Punkte müssen jedoch dabei beachtet werden, um die Förderprogramme nutzen zu können. Eine Kombination der Maßnahmen ist nur möglich, wenn die 10-Prozent-Regel eingehalten wird. Das heißt: Die Summe aller Zuschüsse und der Zulagen Dritter darf höchstens 10 Prozent der Investitionskosten betragen. Eine Doppelfinanzierung einzelner Maßnahmen ist ausgeschlossen.
Neben den KfW-Fördermöglichkeiten gewähren auch Pflegeversicherungen und Krankenversicherungen pflegebedürftigen Menschen Zuschüsse zu bestimmten Maßnahmen. Wenn keine staatlichen Fördermittel für Maßnahmen zum altersgerecht Umbauen in Anspruch genommen werden, lassen sich die Handwerkerleistungen im Haushalt gegebenenfalls nach § 35a EStG von der Steuer absetzen. Informationen dazu geben Finanzamt, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine. (Sonnie)