Sportverletzungen – Ein unterschätztes Risiko!

16. Jun 2016 | Familie & Freizeit

Der beliebteste Sport der Bundesbürger ist leider auch der Gefährlichste – rund 350.000 Menschen verletzen sich jedes Jahr beim Fußball. Die Verletzungen sind oftmals langwierig und die Menschen fallen oft längere Zeit in ihrem Job aus. Der Fußball hat eben auch seine Schattenseiten – und ist in Deutschland nicht nur Volks-, sondern sogar Unfallsport Nummer 1. Mehr als jeder dritte Sportunfall ereignet sich auf der Jagd nach dem runden Leder.

Frei aufspielen mit einer privaten Unfallversicherung

unfallversicherung-fussball © Fotolia.com

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Doch wie kann man sich gegen den finanziellen Schaden schützen? Im Profifußball ersetzt eine spezielle FIFA-Versicherung für verletzte Nationalspieler "Millionen" an den Verein, damit der Ausfall kompensiert werden kann.

Anders ist das jedoch bei den rund sieben Millionen Bundesbürgern, die in ihrer Freizeit dem runden Leder nachjagen. Der Ausfall bei einem Turnier ist da noch eine vergleichsweise glimpfliche Folge. Denn viele Sportverletzungen heilen nicht komplett aus, sondern münden in eine dauerhafte Schädigung – häufig an Sprung- und Kniegelenken, Bändern oder Sehnen. Eine schwere Verletzung ist hier oftmals mit einer langen Auszeit im Beruf verbunden, die der Betroffene für Operationen und Reha opfern muss. Gerade für Selbstständige bedeutet das ein hohes finanzielles Risiko, wenn die Ertragsausfälle nicht durch Ersparnisse aufgefangen werden können. Und so stellt sich die Frage, ob und wie man sich mit einer Versicherung dagegen schützen kann.

Hobbykicker bleiben auf Unfall-Folgekosten sitzen

Das mögliche Ende der Hobbykicker-Karriere ist hier das eine, die finanziellen Konsequenzen sind das andere. Denn bei Unfällen in der Freizeit zeichnet die gesetzliche Unfallversicherung nicht verantwortlich – und die Krankenkasse zahlt zwar die Behandlung, kommt aber nur selten für Folgekosten auf. Beim Vereinssport greift in der Regel eine Sportversicherung – doch die dient bei niedrigen Versicherungssummen und dem Ausschluss zahlreicher Risiken eher der Grundversorgung.

Unfallversicherung zahlt bei „ungeschickten Eigenbewegungen“

In der Regel zahlt eine Unfallversicherung für Verletzungen beim Fußball. Allerdings gibt es dabei auch Streitfälle. Laut Definition liegt ein Unfall nur dann vor, wenn „ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einem Körperschaden führt“. Gilt dies auch für Verletzungen, die sich ein Spieler ohne Fremdeinwirken des Gegners zugezogen hat, etwa indem er beim Laufen umknickt?

Im Jahr 2012 entschied das Oberlandesgericht (OLG) München zugunsten eines Hobbykickers, der sich auf diese Weise eine schwere Verletzung einfing. Der Spieler sprang bei einer misslungenen Abwehraktion circa 1,20 Meter hoch und schlug den Ball weg. Dank einer unglücklichen Drehung zog er sich bei der Landung eine Absprengung des sogenannten „Volkmannschen Dreiecks“ zu, eine Verletzung am hinteren Schienbein, die für den Unglücklichen einen bleibenden Schaden bedeutete. Der Unfallversicherer aber wollte nicht zahlen und berief sich darauf, dass keine „Plötzlichkeit des Ereignisses“ vorgelegen habe.

Zu Unrecht jedoch, wie das OLG München betonte, denn die Richter sahen alle Bedingungen für das Vorliegen eines Unfalls als erfüllt an. Es entschied, dass das Aufkommen eines ca. 1,20 m gehobenen Fußes auf den Rasen ein kurzfristiges Ereignis sei, womit der Aufprall nach dem Sprung zu einem plötzlichen, von außen wirkenden Ereignis wird. Da der Versicherungsnehmer auch nicht erwarten konnte sich bei dem Sprung zu verletzen, sei zudem das Kriterium der Unfreiwilligkeit gegeben. Es handelt sich bei der Verletzung also durchaus um einen Unfall, die Versicherung muss für den entstandenen Körperschaden zahlen (Urteil vom 28.03.2012, 25 U 5554/10 externer Link).

Auch Krankentagegeldversicherung leistet bei längerer Verletzungspause

Die Unfallversicherung ist nicht der einzige Schutz, mit dem sich Hobbyfußballer absichern können. Auch eine Krankentagegeldversicherung ersetzt den Lohnausfall, wenn man aufgrund einer Verletzung oder Krankheit längere Zeit im Job fehlen muss. Wie hoch der Betrag ist, den man täglich ausgezahlt bekommt, können Versicherungsnehmer in der Regel individuell vereinbaren. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Karenzzeiten, die für Arbeitnehmer in den meisten Verträgen 42 Tage betragen. Damit soll der Leistungsbezug während der gesetzlich vorgesehenen Lohnfortzahlung „verhindert“ werden.

Gerade für Selbständige ist das Krankentagegeld wichtig, da sie ja häufig nicht einmal Anrecht auf Lohnersatzleistungen eines Arbeitgebers haben. So kann der Lohnausfall schnell existenzbedrohend werden. Für den Erhalt der Leistung ist dem Versicherer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Schutz zu finden!

Private Unfallversicherung

Eine optimale Absicherung bietet eine private Unfallversicherung. Diese zahlt dem Verunfallten bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung eine vorher vereinbarte Versicherungssumme aus, deren Höhe sich nach dem Grad der Beeinträchtigung richtet. Einige Versicherer organisieren und finanzieren darüber hinaus bei Bedarf auch Reha- und Hilfsleistungen. Und die können je nach Fall ein entscheidender Faktor dafür sein, dass der Verletzte eines Tages vielleicht sogar wieder auf dem Platz stehen kann.

Und wahrlich wird die Jogginghose längst nicht mehr nur beim Sport getragen, sondern aufgrund ihrer Bequemlichkeit auch auf der heimischen Couch. Müsste man das Kleidungsstück nicht eigentlich in „Sofahose“ umbenennen? Vielen gilt sie als Modesünde. Berühmt wurde Karl Lagerfelds externer Link Ausspruch: „Wer eine Jogginghose trägt, hat die Kontrolle über sein Leben verloren“.

Jährlich 1,2 Millionen Sportunfälle

Ganz gleich, wie man zu der Jogginghose steht, ob man sie wegen ihres zeitlosen Schnittes schätzt oder ablehnt: Hier soll die ursprüngliche Funktion der Jogginghose im Mittelpunkt stehen. Von vielen Bundesbürgern wird sie noch immer während des Sports oder Trainings getragen, auch als Wettkampfbegleitung kommt sie zum Einsatz. Und weil sich sportliche Aktivitäten oft in der Freizeit vollziehen, besteht hier nur ein eingeschränkter Unfallschutz.

Laut Informationen des Robert-Koch-Institutes (RKI externer Link) werden pro Jahr in Deutschland 1,25 Millionen Sportverletzungen verzeichnet, die ärztlich behandelt werden müssen. Ungefähr zwei Drittel davon entfallen auf die Ballsportarten – speziell beim Fußball ist das Verletzungsrisiko hoch. Am häufigsten sind Verletzungen an den Sprunggelenken (27 Prozent) und an den Knien (18 Prozent). Zwar gehen die meisten dieser Verletzungen glimpflich aus und der Betroffene ist nach wenigen Wochen wieder voll einsatzbereit. Doch gerade Gelenkverletzungen gehen oft mit einer langen Reha einher – und einer Auszeit im Beruf!

Unfallversicherung - Frau beim Jogging im Winter

Frau beim Jogging im Winter

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht für Schäden, die man sich in der Freizeit zuzieht. Deshalb ist es ratsam, zusätzlich eine private Unfallpolice abzuschließen. Hierbei sollte im Vertrag darauf geachtet werden, dass sogenannte „Eigenbewegungen“ im Schutz inbegriffen sind. Denn der Unfallbegriff setzt voraus, dass ein „plötzliches Ereignis von außen“ den Schaden verursacht. Wenn also eine Joggerin beim Laufen umknickt, ohne dass eine äußerliche Ursache hierfür ausgemacht werden kann, geht sie leer aus, wenn nicht auch Eigenschäden laut Vertrag versichert sind (vgl. Kammerbericht Berlin, Urteil vom 30. Mai 2014, 6 U 54/14 externer Link).

Krankentagegeldversicherung für Selbständige

Ein besonderes Risiko können Sportverletzungen für selbständige Unternehmer bedeuten. Fallen sie längere Zeit aus im Job aus, bedeutet das in der Regel auch einen Lohnausfall, weil sie häufig keinen Anspruch auf Lohnersatz-Zahlungen eines Arbeitgebers haben. Hier springt die Pflegetagegeld-Police mit einem vorher vereinbarten Betrag ein. Zu beachten sind hierbei die jeweiligen Karenzzeiten, die für Arbeitnehmer in den meisten Verträgen 42 Tage betragen. Damit soll der Leistungsbezug während der gesetzlich vorgesehenen Lohnfortzahlung „verhindert“ werden.

Für Sportler gibt es aber eine gute Nachricht: Nur ca. 5 Prozent aller Sportverletzungen gehen mit schweren oder bleibenden Schäden einher. Die meisten Fälle gehen glimpflich aus. Und so ist es deutlich gesünder, regelmäßig Sport zu treiben, als darauf zu verzichten. Sport stärkt das Immunsystem, beugt Herz- und Kreislaufkrankheiten vor, stabilisiert Muskeln und Gelenke und ist auch ein gutes Mittel gegen Osteoporose, Diabetes oder Arterienverkalkung. Deshalb sollte man ruhig regelmäßig zur Jogginghose greifen – aber nicht, um sich auf dem Sofa zu lümmeln!

Nach Sportverletzung nur langsam ins Training starten

Nach einer Verletzungspause sollten Sportler nicht sofort wieder voll ins Training einsteigen. Verletzungen können sonst wieder aufbrechen und zu Langzeitschäden führen. Es ist schnell passiert: Beim Joggen oder Fußball unglücklich umgeknickt und schon muss man längere Zeit pausieren. Rund 1,5 Millionen Sportunfälle gibt es laut Unfallstatistik jedes Jahr beim Breiten- und Vereinsport zu beklagen. Die häufigste Ursache ist fehlendes Aufwärmtraining, so dass schon eine falsche Bewegung zu einem großen Schaden führen kann.

Umso größer ist die Freude, wenn man nach langer Auszeit wieder ins Training startet. Doch hierbei sollten Freizeitsportler Zurückhaltung üben. Wer sofort versucht, an den alten Leistungsstand anzuknüpfen, der riskiert eine erneute Verletzung, wie Professor Ingo Froböse von der Deutschen Sporthochschule Köln der Nachrichtenagentur dpa sagt. Denn auch wer sich fit fühle, habe an Leistungsfähigkeit verloren.

Deshalb sollten Freizeitsportler nur langsam wieder ins Training einsteigen und den Grad der möglichen Belastung mit ihrem Arzt absprechen. Wichtig sei zu unterscheiden, ob die Auszeit durch einen Bruch, einen Bänderriss oder eine Entzündung verursacht wurde, betont Sportwissenschaftler Froböse. Eine gerade verheilte Verletzung könne wieder aufbrechen, wenn die Belastung zu hoch sei. Bei Entzündungen hingegen werde zusätzlich das geschwächte Immunsystem belastet.

Auch die Ausgewogenheit des Trainings spielt für die gelungene Regeneration eine wichtige Rolle: Neben dem Ausdauertraining sind Einheiten mit leichtem Kraft- und Stabilisationstraining Pflicht. Leichtes Joggen, Schwimmen, Walking und Radfahren bieten sich laut Froböse als ideale Sportart zum Wiedereinstieg ins Training an.

Oftmals ist eine längere Verletzungspause auch mit einer Auszeit im Beruf verbunden. Da die gesetzliche Unfallversicherung für den Freizeitsport keine Leistung erbringt, ist eine private Unfallversicherung die richtige Absicherung für den Fall der Fälle. Um finanzielle Engpässe bei einer längeren Verletzungspause zu überbrücken, bietet sich zusätzlich eine Krankentagegeld-Versicherung an. (VB)


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