Schwangerschaft – Klinik-Kosten: Was zahlt die Kasse?

3. Mai 2013 | Gesundheit

Die ersten Tage mit Baby im Einzel- oder Familienzimmer genießen - das wär's! Wofür die gesetzliche Krankenkasse aufkommt, und welche Leistungen Sie selbst bezahlen müssen: ein Überblick! Ob Schwangerschaftsvorsorge oder Geburtsvorbereitung, Kaiserschnitt oder Nachsorge-Hebamme:

wochenbett-schwangerschaft © Fotolia.com

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Die gesetzliche Krankenkasse kommt für alles auf, was rund um Schwangerschaft und Geburt "medizinisch notwendig" ist. Nicht einmal die üblichen zehn Euro Selbstbehalt pro Krankenhaustag fallen an. Ein Einzelzimmer gehört allerdings normalerweise nicht dazu. Und auch, wenn ein Familienzimmer Vater, Mutter und Baby hilft, schnell eine intensive Bindung aufzubauen: Die Kasse zahlt es nicht. Alles, was die Kliniken anbieten, die gesetzliche Krankenkasse aber nicht bezahlt, fällt unter den Begriff Wahlleistungen.

Wahlleistungen: Komfort auf eigene Kosten

Dazu gehört im Wochenbett zum Beispiel die Unterbringung im Zweibettzimmer, Einzelzimmer oder im Familienzimmer. Die Zuzahlung pro Nacht ist von Klinik zu Klinik unterschiedlich und liegt zwischen 30 Euro für ein Bett im Zweibettzimmer und 100 Euro für ein Einzelzimmer. Ein Familienzimmer kostet meist zwischen 50 und 100 Euro Zuzahlung pro Tag, je nach gebuchter Verpflegung für den Vater. Diese Zahlen sind allerdings nur Richtwerte, am besten informieren Sie sich auf den Websites der Kliniken – dort gibt es fast immer einen Überblick über alle Wahlleistungen und Tarife. Sagen Sie schon bei der Anmeldung in der Klinik, welche Wahlleistungen Sie gern in Anspruch nehmen möchten – so haben Sie bessere Chancen, sie tatsächlich zu bekommen.

Zusatzversicherung: Nur mit acht Monaten Wartefrist

Mit einer privaten Krankenhaus-Zusatzversicherung können Sie viele der Wahlleistungen kostenfrei genießen. Allerdings nur, wenn Sie die Versicherung schon vor der Schwangerschaft abgeschlossen haben. Damit Frauen nicht kurz vor der Entbindung schnell noch eine Zusatzversicherung abschließen und sie dann gleich in Anspruch nehmen, gilt eine vertraglich festgelegte Wartezeit von acht Monaten nach Vertragsabschluss, bevor die Krankenkasse die Kosten für eine Entbindung übernimmt. Und natürlich ist für den Abschluss eine Gesundheitsprüfung oder zumindest eine Gesundheitsauskunft Voraussetzung. Wichtig außerdem: Keine Krankenversicherung, auch nicht die private, kann garantieren, dass Sie Ihr Wunschzimmer bekommen. Denn die Zimmerverteilung richtet sich immer nach der aktuellen Auslastung der Klinik. Andererseits gilt: Wenn nicht viel los ist, genießen Sie vielleicht auch als gesetzlich Versicherte ein Einzelzimmer – ohne einen Cent dazu zu bezahlen.

Das Baby: Von der ersten Minute an krankenversichert

Selbst wenn Ihr Baby früher kommt als erwartet: Vom ersten Moment an ist es automatisch krankenversichert und zwar bei der Kasse, in der auch die Mutter versichert ist. Am besten, Sie informieren Ihre Krankenkasse möglichst bald über die Geburt – das geht auch telefonisch. Besteht eine Familienversicherung in einer gesetzlichen Kasse, wird das Kind kostenlos mit aufgenommen. Manche Kassen haben Extras für junge Familien. Die DAK zum Beispiel stellt ein Begrüßungspaket für das Baby zusammen. Mit dabei: ein persönlicher Kalender und das Angebot für einen Erinnerungsservice, damit Eltern die Vorsorgeuntersuchungen rechtzeitig einplanen können. Sind die Eltern verheiratet, aber einer ist privat, der andere Teil gesetzlich versichert, ist die Sache etwas komplizierter. Verdient der privat Versicherte Ehepartner mehr als der gesetzlich Versicherte, und zwar über 4125 Euro monatlich (Stand: 2011), so kann das Baby nicht kostenfrei in die gesetzliche Krankenkasse mit aufgenommen werden. Es muss entweder privat versichert werden oder zahlt als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse einen eigenen Beitrag. (Autor: M. Muffin)


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