Großschaden für landwirtschaftliche Betriebe
Besonders in der Landwirtschaft gefürchtet ist die Fermentation. Hier werden durch Gärung die Zersetzung und Verkohlung landwirtschaftlicher Erzeugnisse verursacht, die die Bedingung des Brandes nicht erfüllt. Heu oder Trockengut, Stroh und Futtermittel werden so zerstört, ohne dass eine Feuerversicherung dafür einstehen würde. Daher gibt es die Möglichkeit, dass Betriebe der Futtermittelindustrie sowie der Landwirtschaft dieses Risiko einschließen können.
Fermentation ist nicht nur ein Risiko
Die Fermentation wird in vielen (Lebensmittel)-produktionen gezielt genutzt. So bei verschiedenen Milchprodukten wie Joghurt, aber auch beim Bierbrauen oder der Weinherstellung, beim Haltbarmachen von Sauerkraut oder bestimmten Teesorten. Auch chemisch und technisch benötigte Produkte werden durch Fermentation hergestellt, wie Bioethanol oder Aminosäuren, Essigsäure oder Biokraftstoffe und Biogas. In diesen Fällen muss die Fermentation allerdings kontrolliert ablaufen und bestimmten Regeln folgen.
Ungewollt jedoch wird durch die kompakte Lagerung von Tabak oder Futtermitteln, Gras und weiteren landwirtschaftlichen Ernten der Gärungsprozess in Gang gesetzt, durch den große Hitzeentwicklungen entstehen. Die Folge ist eine regelrechte Verkohlung, die der Folge eines Brandschadens ähnlich sieht.
Fermentation und Brandschaden
Unter Umständen kann es vorkommen, dass die Fermentation so heftig wirkt, dass daraus ein offenes Feuer entsteht. In einem solchen Schadenfall wird unterschieden, was durch offenes Feuer beschädigt oder zerstört wurde (Brandversicherung) und was durch Fermentation (nur bei entsprechendem Einschluss versichert). Die Abgrenzung ist nicht einfach und wird durch Gutachter festgelegt. Da jedoch ein landwirtschaftlicher Betrieb durch einen Fermentationsschaden einen Großteil seiner Grundlage verlieren kann, sollten entsprechende Versicherungen abgeschlossen werden. (S.H.)