Die Banken halten Schließfächer in verschiedensten Größen bereit. In ein kleines Fach passt gerade einmal ein schmaler Aktenordner, in großen Fächern findet selbst der Breitbildfernseher Platz. Größe und Miete sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Die Nachfrage ist groß: Viele Menschen bringen ihre Wertgegenstände lieber zur Bank, statt sie zu Hause wegzuschließen.
Wer haftet für die Wertgegenstände?
Doch der Preis ist nicht das einzige, worauf man bei der Wahl eines Schließfaches schauen sollte. Denn bei mehreren Anbietern besteht für die verwahrten Sachen kein Versicherungsschutz. Zwar sind die Wertgegenstände dann immer noch sicherer aufbewahrt als in den eigenen vier Wänden. Bei einem Raub leistet aber niemand Ersatz. Deshalb sollten sich Bankkunden genau informieren, ob und in welchem Umfang für Gegenstände in Schließfächern die Haftung übernommen wird.
Im Zweifel empfiehlt sich der Abschluss einer sogenannten Bankschließfach-Versicherung. Hier gilt: Versicherungsschutz sollte nicht nur bei Raub und Diebstahl bestehen, sondern auch für Schäden durch Feuer und Leitungswasser. Auch leistungsstarke Hausratversicherungen bieten in einem bestimmten Rahmen Schutz. Allerdings ist die Versicherungssumme bei Hausrat-Policen gedeckelt, zum Beispiel auf 10.000 Euro.
Wertsachen in der eigenen Wohnung aufbewahren
Wer seine Wertsachen zu Hause lagert, ist -abhängig vom Vertrag- ebenfalls über die Hausratversicherung abgesichert. Auch hier sind bestimmte Höchstbeträge als Schadenssumme vorgesehen. Für Urkunden wie Sparbücher und Wertpapiere liegt die Grenze in der Regel zwischen 1.500 Euro und 5.000 Euro. Bei Schmucksachen, Briefmarken, Münzen und Medaillen erstatten die Versicherer zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden! (VB)