Rückabwicklung von Renten- und Lebensversicherungen

6. Mrz 2017 | Altersvorsorge

Wer einen Renten- oder Lebensversicherungsvertrag abschließt, dem steht ein Widerrufsrecht zu, über dessen zeitliche Begrenzung ihn der Versicherer ausdrücklich belehren muss. Ist die Belehrung nicht erfolgt oder entsprach sie nicht den gesetzlich festgelegten Formvorschriften, besteht das Widerrufsrecht unbefristet weiter. Besonders bei im Zeitraum zwischen 1995 und 2007 abgeschlossenen Verträgen weisen die Widerrufsbelehrungen häufig erhebliche formale Mängel auf.

mann-auf-bank-denkt-nach © Fotolia.com

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Für die Versicherungsnehmer eröffnet sich dadurch eine Möglichkeit, die betroffenen Verträge auch nach jahrelanger Laufzeit noch zu widerrufen. Der Widerruf führt unabhängig vom aktuellen Status des Vertrages zur rechtlichen Unwirksamkeit von Anfang an. Auch Verträge, die ruhen oder bei denen die Auszahlungen bereits fällig geworden sind, können widerrufen werden.

Widerruf Vertragsabschluss Lebensversicherung?

Nach dem Widerruf einer auf Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärung muss der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden. Bei Renten- oder Lebensversicherungsverträgen, die schon mehrere Jahre liefen, muss der Versicherer nicht nur die eingezahlten Leistungen erstatten. Weil die eingezahlten Beiträge vom Versicherungsunternehmen wirtschaftlich genutzt worden sind, ist der Versicherer verpflichtet, eine zusätzliche Nutzungsentschädigung an den Versicherungsnehmer zu zahlen. Der Betrag kann, je nach Laufzeit, auf mehrere tausend Euro anwachsen.

Die Überprüfung von Verträgen und die Berechnung einer möglicher Nutzungsentschädigung durch den Experten kann sich also lohnen. Zu generellen Erfolgsaussichten, möglichen wirtschaftlichen Vorteilen und zum Streitwert berate ich Sie gerne im Rahmen eines kostenlosen Erstgespräches. (Indi 62)

Quellen: Test.de | Focus.de | gdv.de


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