Riestern – aber wie?

25. Jun 2013 | Altersvorsorge

Allgemeine Beschreibungen zur privaten, staatlich geförderten Riesterrente findet man schnell und im großen Umfang. Allerdings sind es oftmals die persönlichen Lebenssituationen, die zu ungeklärten Fragen in Bezug auf die Riesterrente auftreten – und zu diesen findet man schon seltener die richtige Lösung.

riester-foerderung © Fotolia.com

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Ich möchte meinen Ruhestand im Ausland verbringen, lohnt sich dennoch die Riesterrente?
Verbringt der Rentner seinen Ruhestand im Ausland und hat auch hier seinen Hauptwohnsitz angemeldet, muss er die Riester Förderung zurück zahlen. In diesem Fall zieht der Anbieter von jeder Rentenauszahlung 15 Prozent ab und überweist diese an die Zulagenstelle, so lange bis die Zulagen und Steuervorteile erstattet wurden. Die Zinserträge in der Einzahlungsphase bleiben unberührt. Außerdem müssen die Rentenbeträge nicht mehr versteuert werden.

Wird der Ruhestand nur teilweise im Ausland verbracht und behält der Versicherte einen Zweitwohnsitz in Deutschland bleibt die Förderung bestehen, jedoch müssen in diesem Fall auch alle Steuern gezahlt werden.

Erhalten beide Ehegatten die Kinderzulage?
Um eine Doppelung der Kinderzulage zu vermeiden, erhält lediglich das Elternteil die Kinderzulage im Rahmen der Riesterförderung, der auch das Kindergeld beansprucht beziehungsweise ausgezahlt bekommt. Auch wenn die Ehegatten zwei Riesterverträge abgeschlossen hat, erhält nur einer die Kinderzulage. Im Normalfall ist das die Mutter, sofern kein anderer Antrag vorliegt. Die Kinderzulage wird demnach nur pro Kind und Familie ausgezahlt.

Können die Kinderzulagen bei mehreren Kindern unter den Elternteilen aufgeteilt werden?
Grundsätzlich gilt, dass derjenige die Kinderzulagen im Rahmen der Riesterrente erhält, der auch die Kindergeldberechtigung hat. Im Allgemeinen ist dies die Mutter, auf Antrag jedoch auch der Vater. Diese Regelung gilt auch im Scheidungsfall. Ehepaare mit mehreren Kindern können die verschiedenen Kinderzulagen auf die eigenen Riesterverträge aufteilen. Jeder Ehegatte muss dann seinen Vertrag durch den Ergänzungsbogen Kinderzulage erweitern.

Riesterförderung obwohl Arbeitslosengeld bezogen wird?
Die staatlichen Förderungen zur Riesterrente erhalten grundsätzlich alle Personen, die rentenversicherungspflichtig sind. Hierunter fallen auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Hartz IV. Seit 20098 gelten 4 % des zu versteuernden Vorjahreseinkommen als Maßstab für die Mindesteinlage. Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit kann dieser Beitrag verhältnismäßig hoch ausfallen, kann man jedoch nur weniger bezahlen, wird die Förderung anteilig ausgezahlt. Voraussetzung ist allerdings auch, dass sich der Versicherte bei der zuständigen Agentur für Arbeit als arbeitslos meldet. Besteht die Arbeitslosigkeit über mehrere Jahre reicht ein Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr, um die vollen Zulagen zu erhalten. Grundsätzlich gilt auch, dass das Ersparte aus der Riesterrente nicht als Vermögen gilt, so dass Arbeitslosengeld nicht fließen könnte. Im Falle von langjährigen Arbeitslosen oder Personen, die während ihres Arbeitslebens nur gering verdient haben, erhalten eine niedrige gesetzliche Rente, so dass ein Anspruch auf Grundsicherung besteht.

Erhalten auch 400-Euro-Jobber Zulagen für die Riesterrente?
Beschäftigte auf 400-Euro-Basis können ebenfalls Riester Zulagen erhalten, sofern sie die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers auf 19,5 % (ab 2013 nur noch 18,9 %) aufstocken. Damit wird der eigenen Rentenanspruch erhöht und staatliche Förderungen werden gewährt. Der Arbeitgeber zahlt den Pauschalsatz von 15 % des Arbeitslohns. Durch die Beitragsaufstockung erwirbt der geringfügig Beschäftigte jedoch die vollwertigen Pflichtbeitragszeiten.

Ich pflege einen Familienangehörigen, kann ich trotzdem Riesterförderung erhalten?
Personen, die Angehörige mehr als 14 Stunden pro Woche in ihrem wohnlichen Umfeld pflegen, gelten als direkt förderberechtigte Personen im Rahmen der Riesterförderung. Die Höhe der Mindestbeiträge orientieren sich am Vorjahreseinkommen oder – wenn zuvor keine Beschäftigung bestand – liegen beim Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr.

Was geschieht im Todesfall des Versicherten mit der Riesterrente?
Verstirbt der Versicherte bereits während der Einzahlphase geht das angesparte Kapital in der Regel an den Ehegatten. Dieser kann das Guthaben in seinen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen oder sich beispielsweise auszahlen lassen. Die staatlichen Zulagen müssen jedoch zurück gezahlt werden. Sofern es keinen Ehegatten gibt geht das Kapital an die Erben, die ebenfalls die Förderungen erstatten müssen. Kinder des Verstorbenen können das Guthaben in eine Waisenrente umwandeln, so lange Anspruch auf Kindergeld besteht.

Im Todesfall des Versicherten während der Rentenauszahlung hängt die „Vererbbarkeit“ der Riesterrente von deren Sparform ab. Investierte der Versicherte in Bank- und Sparpläne erhält der Ehegatte im Todesfall das Guthaben abzüglich staatlicher Förderungen. Gibt es keinen Ehegatten fließt das Kapital an die kindergeldberechtigten Kinder oder – wenn diese ebenfalls nicht vorhanden sind – an die Erben. Auch hier müssen die staatlichen Zuschüsse erstattet werden. Beim Abschluss einer Riester Rentenversicherung ist ein Vererben des Guthabens in der Regel nicht möglich. Allerdings kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Verstirbt der Versicherte innerhalb dieser Zeit – oft zwischen fünf und zehn Jahren – wird das eingezahlte Kapital an die Erben ausgezahlt. (Saleb)


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