Was tun nach einem Leistungswasserschaden?
Erste Maßnahme nach einem Leitungswasserschaden: Sofort den Wasserhaupthahn der Wohnung/ des Hauses zudrehen. So kann kein Wasser mehr austreten. Gegebenfalls die Feuerwehr alarmieren, damit größere Menge Wasser abgepumpt werden können. Informieren Sie auch ihre Nachbarn. Nach den Sofortmaßnahmen kommen solche zur Schadenminderung: Räumen Sie die gefährdeten Gegenstände in trockene Räume um und wischen Sie das restliche Wasser auf. Wichtig: Versuchen Sie nicht, beschädigte Rohre eigenhändig zu reparieren. Nächster Schritt ist dann, der zuständigen Versicherung den Schaden zu melden. Nützlich ist dabei eine Aufstellung aller beschädigten Gegenstände.
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung?
Prinzipiell können Hausrat und/oder Wohngebäudeversicherer zuständig sein. Wie der Begriff Gebäudeversicherung schon sagt, versichert sie nur das Gebäude. Für Schäden am Hausrat ist sie nicht zuständig. Um sich den Unterschied zu merken, hilft eine Faustregel: Alles was man bei einem Umzug mitnehmen kann, ist grundsätzlich Teil des Hausrats. Dafür ist dann eine eigene Police nötig. Alles was beim Umzug nicht mitgenommen wird, gehört zum Bereich der Gebäudeversicherung.
Welche Versicherung macht jetzt was?
In der Hausratversicherung sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser an sämtlichen Hausratgegenständen innerhalb der versicherten Wohnräume abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung hingegen versichert Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser am Gebäude bzw. an Gebäudeteilen entstehen. Gleiches gilt für Rohrbruch- und Frostschäden an den Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung innerhalb des Gebäudes sowie für Zuleitungen außerhalb des Gebäudes, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.