(Landgericht Berlin Az.: 28 O 229/14)
Im verhandelten Rechtsstreit war einer Mutter zu Unrecht von der Rentenversicherung (DRV Bund) die Kinderzulage aberkannt wurden. Die Deutsche Rentenversicherung hatte die Zulagen für die Jahre 2006 bis 2010 wieder zurückgebucht – im „vollmaschinellen Verfahren“ und ohne vorherige Anhörung. Grund war ein Fehler der Behörde. Die zuständige Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) hatte sich bei der falschen Kindergeldkasse erkundigt. Dabei erhielt sie irrtümlicherweise die Auskunft, dass die Frau gar nicht kindergeldberechtigt sei – Voraussetzung für die entsprechende Riesterförderung.
Riester-Rente: Kinderzulage
Die Riester-Sparerin konnte also gar nichts dafür, dass ihr die Förderzulage gestrichen wurde. Doch es dauerte eine halbe Ewigkeit, bis die Behörden ein Einsehen zeigten und den Fehler korrigierten. Erst im Jahr 2013 zahlte die Behörde die Zulagen wieder an die Mutter zurück, wie die Stiftung Warentest in einer Pressemeldung berichtet – insgesamt 831 Euro.
Rentenversicherung muss Schadenersatz zahlen
In dem langen Zeitraum hatte die Frau aber Verluste wegen des Missverständnisses, schließlich fehlte das Geld in ihrem Riester-Vermögen. Auch sollte sie Gebühren für die Wiedereinbuchung zahlen. Deshalb zog die Frau vor Gericht und machte dort ihren Schaden geltend. Die DRV Bund habe „schuldhaft einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen“ und müsse dafür haften, so argumentierte Anwältin Grit Dietze in der Klageschrift. Auch sei die Klägerin „nicht ordnungsgemäß angehört“ und der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht gewahrt“ worden.
Nach einer mündlichen Verhandlung kannte die Deutsche Rentenversicherung die Klageforderung schließlich an. Das Landgericht Berlin erließ daraufhin ein entsprechendes Anerkenntnis-Urteil und gab der Klage in vollem Umfang statt. Den Schaden von insgesamt 235 Euro plus Zinsen erhält die Riester-Sparerin nun ersetzt. Für Verbraucher ist das ein gutes Urteil, sind die staatlichen Zulagen doch ein wichtiger Grund, dass sich die Riester-Rente rentiert. Bei Fragen zur Riesterförderung schafft ein Beratungsgespräch Klarheit! (VB)