Ständige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich der Unternehmer nicht mehr ausschließlich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann. Die Zahl der Gerichtsstreitigkeiten steigt seit Jahren deutlich an, die damit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten sind oft unkalkulierbar und können die wirtschaftliche und finanzielle Grundlage des Unternehmers gefährden.
Was sind die Aufgaben einer Gewerbe-Rechtsschutzversicherung?
Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung schützt den Unternehmer vor den finanziellen Folgen bei rechtlichen Auseinandersetzungen. Dabei ist abhängig von der Geschäftsart und Größe des Unternehmens zu prüfen, welche Risiken eingeschlossen werden sollten. Der Versicherungsschutz greift im Regelfall bereits, bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt.
Dazu können eine telefonische Erstberatung, Schlichtungsverfahren durch einen Mediator, die Prüfung von Verträgen und Formularen, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen, oder auch die Überprüfung der Internetseite zählen. Der Internetauftritt ist die Visitenkarte eines Unternehmens und häufig die erste Anlaufstelle für Vertragspartner. Es ist unverzichtbar, dass dieser ebenso wie die vertraglichen Unterlagen den gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die geltenden Datenschutzrichtlinien, Impressum oder Erstinformation entspricht.
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, schützt die gewerbliche Rechtsschutzversicherung vor den finanziellen Folgen eines Rechtsstreites. Bei einem Gerichtsverfahren, das möglicherweise über mehrere Instanzen geht, entstehen erhebliche Kosten für die anwaltliche Vertretung, Gerichtskosten und Kosten des Prozessgegners. Vorhandene Rücklagen reichen oft nicht aus, um ein langes Verfahren zu finanzieren.
In der Regel trägt der Versicherer die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen entstehen, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Um im Vorfeld prüfen zu lassen, ob ein konkreter Rechtstreit versichert ist und welche Aussichten auf Erfolg bestehen, sollte immer das Gespräch mit dem Rechtschutzversicherer gesucht werden.
Welche Kosten deckt der Gewerbe-Rechtsschutz?
Bevor es zu einem Gerichtsverfahren kommt, werden häufig Dienstleistungen benötigt, die im Vorfeld möglichst dazu beitragen sollen, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. In der Regel entstehen Aufwendungen für eine anwaltliche Erstberatung, einen Mediator, Gutachter oder weitere damit im Zusammenhang stehende Beratungskosten.
Allerdings übernehmen nicht alle Rechtsschutztarife auch die Kosten, die im Vorfeld beim Anwalt entstehen, wenn insbesondere der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt greift, wenn das gerichtliche Verfahren angestrebt wird.
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar, trägt die Versicherung die Prozesskosten im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme, die im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren entstehen. Unter die Prozesskosten fallen alle Kosten, die eine Partei aufwenden muss, um einen gerichtlichen Rechtsstreit zu führen. Zu den wichtigsten Kosten zählen:
- Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Anwaltskosten auf Stundenhonorarbasis sind regelmäßig nicht versichert. Eine mögliche Kostenübernahme sollte daher vorab vom Rechtsschutzversicherer geprüft werden.
- Gerichtskosten
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
- Vorschusszahlungen
- Kautionen (als zinsloses Darlehen)
- Zeugengelder
- Gutachterkosten
- Dolmetscherkosten
Die Prozesskosten werden auch dann übernommen, wenn das Verfahren über mehrere Instanzen geht. Muss eine Kaution hinterlegt werden, so gilt die Übernahme durch den Versicherer in vereinbarter Höhe als zinsloses Darlehen. Für den Fall, dass die Kaution für Straf- oder Bußgelder einbehalten wird, so ist der Versicherungsnehmer zur Rückzahlung der geleisteten Kaution verpflichtet.
Daneben werden häufig weitere Serviceleistungen wie beispielsweise die Unterstützung rund um das Thema Forderungsmanagement angeboten. Forderungsausfälle stellen für viele kleine und mittelständische Unternehmen oft ein großes Problem dar, die Eintreibung der Forderungen über einen Anwalt ist zeit- und kostspielig.
Wer ist versichert?
Grundsätzlich sind der Firmeninhaber, Freiberufler und die Mitarbeiter – in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer – versichert. Die Tarife können nach Anzahl der Beschäftigten gestaffelt sein. Einige Versicherer bieten auch kombinierte Tarife an, die den gewerblichen Rechtsschutz um den privaten Rechtsschutz für den Firmeninhaber und seine Familienmitglieder ergänzen. Darüber hinaus können eigen genutzte Gewerbeeinheiten oder ein vorhandener Fuhrpark mitversichert werden.
Welche Risiken sind versicherbar?
Jedes Unternehmen und jede Branche ist unterschiedlich. So unterschiedlich sind auch die abzusichernden Risiken. Der Leistungskatalog der Gewerbe-Rechtsschutzversicherung sollte daher im Vorfeld detailliert geprüft werden.
In einigen Tarifen sind sämtliche Risiken aus nachstehend aufgeführten Bereichen versicherbar, manche Anbieter haben aber beispielsweise für den Fuhrpark oder die Gewerbeimmobilie eigene definierte Bausteine. Abhängig vom jeweiligen Bedingungswerk des Rechtsschutzversicherer sind folgende Leistungsarten versichert oder können gesondert eingeschlossen werden:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Verkehrs-/ Fahrzeug-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtschutz vor Gerichten
- Straf-Rechtsschutz
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
- Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (AGG)
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
(Diese Aufzählung ist nicht abschließend.)
Der Firmenvertrags-Rechtsschutz kann für bestimmte Berufsgruppen abgeschlossen werden, ist jedoch oft anfragepflichtig. Einige Rechtsstreitigkeiten mit erfahrungsgemäß sehr häufigen oder unkalkulierbar sehr hohen Kosten sind nicht versicherbar und werden als Risikoausschlüsse behandelt. Für nicht versicherbare Risiken können teilweise oder alternative Deckungslösungen am Markt existieren.
Die Leistungsart Beratungs-Rechtsschutz umfasst in der Regel eine telefonische Rechtsberatung, wenn sich der Versicherungsnehmer vorab über die Rechtslage informieren möchte. Vereinzelt wird der Beratungs-Rechtsschutz als eigenständiger Baustein der Gewerberechtsschutz angeboten.
Der Vermögensschaden-Rechtsschutz ist ein wichtiger Begleiter für Versicherte, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit wegen des Ersatzes von Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Ergänzend zur D&O-Versicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag beinhaltet der VSH-Rechtsschutz u.a. vorsorgliche Rechtsberatung ohne Prüfung der Erfolgsaussichten. Mitversichert werden alle Organe (z. B. Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte) des Versicherungsnehmers.
Kombinationstarife mit einer zusätzlichen privaten Rechtsschutzversicherung werden ebenfalls von einigen Gesellschaften angeboten.
Was ist zu beachten?
Vor Vertragsabschluss ist eine detaillierte Risikoprüfung erforderlich. Die Leistungskataloge, versicherbare Risiken, Ausschlüsse und Beiträge der Versicherungsgesellschaften weichen voneinander ab. Daneben sollte darauf geachtet werden, welche Wartezeiten vorsehen sind. Üblich können Wartezeiten von drei oder auch sechs Monaten gelten. Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, besteht kein Versicherungsschutz. Bei einem nahtlosen Wechsel der Firmenrechtsschutzversicherung können Wartezeiten bedingungsgemäß entfallen. Abgesehen von der Deckungssumme und der eingeschlossenen Leistungen ist der Tarifbeitrag auch abhängig von der Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Rechtsfall.
Unterschiede gibt es auch in der landesweiten Geltung des Versicherungsschutzes. In den meisten Fällen ist eine europaweite Geltung obligatorisch, viele Anbieter schließen aber auch eine weltweite Geltung bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland und den Abschluss von Verträgen mit ein, die online abgeschlossen wurden. Allerdings ist der Geltungsbereich für einzelne Leistungsarten auf Deutschland begrenzt.
Der Strafrechtschutz für Unternehmer ist in einigen Tarifen zwar in Form eines Basisschutzes enthalten, aber in vielen Fällen nicht ausreichend, da nur begrenzte strafrechtliche Risiken abgesichert werden. Im Rahmen spezieller Deckungskonzepte wird der Versicherungsschutz in Form eines erweiterten Straf-Rechtsschutzes oder einem Spezial-Straf-Rechtsschutz erweitert.