Raucher müssen ehrlich sein!

26. Jul 2013 | Gesundheit

Wer eine Risikolebensversicherung oder eine private Krankenversicherung abschließen will, der muss in der Regel im Antrag auch die Frage beantworten, ob er ein Raucher ist. Und hier gilt: Schummeln ist nicht! Denn der Beitrag richtet sich bei einer privaten Versicherung nach dem individuellen Risiko, dem ein Versicherungsnehmer ausgesetzt ist. Werden im Antrag falsche Angaben gemacht, droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

rauchertarife-versicherungen © Fotolia.com

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Aber warum müssen Raucher eigentlich mehr Geld für ihre Versicherung zahlen?
Anhand statistischer Werte lässt sich nachweisen, dass sich der Griff zum Glimmstängel tatsächlich in einem höheren Sterberisiko und auch in höheren Gesundheitskosten niederschlägt.

Rauchertarife meist etwas teurer

Ein Raucher stirbt im Schnitt 10 Jahre früher als Nichtraucher – in der Lebensversicherung ein Grund, den Preis nach oben zu schrauben. Und Raucher werden auch häufiger krank. Nicht nur das Krebsrisiko wäre hier zu nennen: allein 90 Prozent aller Lungenkrebsfälle sind laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (dkfz externer Link) auf das Rauchen zurückzuführen. Rauchen erhöht auch das Risiko, an einer Herz-Kreislauf-Krankheit zu erkranken, einen Hirnschlag oder Herzinfarkt zu erleiden. Rauchen schädige so ziemlich jedes Organ im Körper, warnt das Deutsche Krebsforschungszentrum.

Die Versicherungen reagieren mit höheren Prämien auf das steigende Gesundheitsrisiko. Auch Gelegenheitsraucher sollten im Antrag keinesfalls angeben, dass sie Nichtraucher sind, selbst wenn sie sich nur eine Zigarette im Monat gönnen. Bei einer Risikolebensversicherung gilt je nach Vertragstext als Nichtraucher, wer in den letzten 1-2 Jahren komplett auf Zigaretten verzichtet hat. In anderen Versicherungen werden sogar Zeiträume bis 5 Jahre abgefragt.

Falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes

Dass falsche Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, musste auch ein Mann erfahren, dessen Mutter an einer Lungenkrankheit gestorben war. Sie hatte 2003 eine Lebensversicherung mit ihrem Sohn als Begünstigten abgeschlossen. Auf dem Formular verneinte sie aber wahrheitswidrig die Frage zum Tabakkonsum.

Die Versicherung verweigerte aber eine Auszahlung der Schadenssumme von 26.000 Euro, weil sie anhand ärztlicher Befunde herausgefunden hatte, dass die Verstorbene jahrelang Raucherin gewesen ist. Zu Recht, wie das Landgericht Coburg betonte: Die Frau habe absichtlich falsche Angaben gemacht, um den günstigeren Nichtrauchertarif zu erhalten. Sie habe deshalb die Versicherung arglistig getäuscht und der Sohn ging leer aus (Urteil des LG Coburg vom 18.10.2006, Az: 11 O 220/06).

Aber natürlich finden auch Raucher einen guten Versicherungsschutz. Ein Vergleich kann lohnen: Bei Rauchertarifen in Abschluss einer Risikolebensversicherung hat die Stiftung Warentest Unterschiede von bis zu 400 Euro pro Jahr bemerkt. (VB)


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