Rabattschutz in der Kfz-Versicherung

29. Sep 2020 | Kfz

Der Rabattschutz ist ein Zusatzbaustein, der in vielen Tarifen gegen eine Zusatzprämie zum Vertrag dazugebucht werden kann. Er bewirkt, dass nach einem regulierten Schaden in der Haftpflicht und/oder der Vollkasko der Vertrag nicht mit einer Rückstufung belastet wird und damit deshalb im nächsten Vertragsjahr auch nicht teurer wird.

Zuerst möchten wir eine der häufigsten Verwechslungen aufklären, die in diesem Zusammenhang immer wieder auftritt: Der Rabattretter ist kein Rabattschutz!

Der Rabattretter wird bei den aktuellen Tarifen immer seltener und kann i.d.R. nicht gegen Beitragszuschlag in den Versicherungsumfang eingeschlossen werden. Ein Vertrag mit einer hohen Anzahl an schadenfreien Jahren (mindestens jenseits der 25 Jahre und im niedrigsten Beitragssatz) wird durch einen leistungspflichtigen Schaden zwar schadenfreie Jahre verlieren, allerdings nicht so weit zurückgestuft, dass sich der Beitragssatz ändert – und somit bleibt der Zahlbeitrag gleich.

Ist der Rabattschutz in der Kfz-Versicherung sinnvoll?

Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, welche der Vertrag erfüllen muss, damit der Rabattschutz überhaupt vereinbart werden kann. Meist muss der Vertrag mindestens in SF 4 eingestuft sein, der jüngste Fahrzeuglenker muss mindestens 23 Jahre alt sein und der Vertrag darf im letzten Versicherungsjahr nicht von einem Schaden betroffen gewesen sein.

Soweit ist der Rabattschutz also eine auf den ersten Blick durchaus lohnende Zusatzoption. Es muss aber auf jeden Fall beachtet werden, dass eine solche Nicht-Rückstufung lediglich bei der aktuell vertragsführenden Gesellschaft berücksichtigt wird. Im Falle eines Versicherungswechsels würde diese dann an den neuen Versicherer die Anzahl der hinterlegten schadenfreien Jahre und die Anzahl der regulierten Schäden melden, was dazu führt, dass beim neuen Versicherer der zurückliegende Schaden mit berücksichtigt und eingepreist wird. Im Klartext bedeutet dies: Nach einem SFR-relevanten Schaden ist der Kunde für die nächsten Jahre an diesen Versicherer gebunden, wenn eine Rückstufung (und damit Verteuerung) des Vertrags vermieden werden soll.

Den größten Effekt durch einen Rabattschutz hat ihr Kunde, wenn sein Vertrag erst wenige schadenfreie Jahre aufweist; denn dann wäre eine Rückstufung am spürbarsten für den Geldbeutel. Je höher der Schadenfreiheitsrabatt ist, um so geringer fällt eine schadenbedingte Rückstufung aus.

Der Rabattschutz bei Versichererwechsel

Nach einem Kfz-Schaden nicht zurückgestuft zu werden, ist manchem Kunden ein kleiner Mehrbeitrag wert. Aber was ist dann beim Versichererwechsel?

Bei den meisten Kfz-Versicherern kann sich ein Kunde mit dem Einschluss des Rabattschutzes vor einer SF-Klassen-Rückstufung nach einem Schaden schützen. Itzehoer bietet diesen Zusatzschutz in ihrem Tarif Top Drive sogar beitragsfrei.

Nun verursacht der Versicherungsnehmer einen Haftpflichtschaden. Dieser wird anstandslos reguliert. Es erfolgt keine Rückstufung und der glückliche Kunde bleibt in Schadenfreiheitsklasse 20. Alles gut.

Es liegt jedoch in der Natur der Sparte, dass Kunden sich sehr für den Preis informieren und Tarife für Neuabschlüsse oft günstiger sind. Wenn Sie nun mit SF 20 (oder was bis dahin eben die Einstufung des Vertrags ist) rechnen, machen Sie einen Fehler!

Sie finden womöglich einen günstigeren Anbieter, bei diesem erhält Ihr Kunde jedoch nur SF 10 (angenommene SF-Klasse, die nur der Verdeutlichung dienen soll). Der Schaden mag sich dank Rabattschutz nicht beim Beitrag ausgewirkt haben, beim Rabattgrundjahr hingegen fand er durchaus Berücksichtigung. Dieses würde dem neuen Versicherer übertragen werden und was will er dann anders machen, als den Vertrag entsprechend einzustufen?

„Damit fesselt man den Kunden an einen Versicherer!“
So darf man nicht denken! Der Kunde wurde nach dem Schaden nicht zurückgestuft und hat sich folglich Prämie gespart. Für nichts anderes ist der Rabattschutz gedacht. Er schützt den Rabatt beim gewählten Versicherer. Sehen Sie es als eine Art Sondereinstufung. Ein Wechsel ist weiterhin zu jeder Hauptfälligkeit möglich, man muss lediglich berücksichtigen, was wirklich in einem Vertrag steckt. Rein auf die Beitragssätze bezogen, liegen die Steigerungen bei einer schadenbedingten Rückstufung zumeist irgendwo knapp unter zehn Prozent. Das ist nicht so viel, als dass es bei einem Wechsel theoretisch nicht einsparbar wäre. Natürlich lohnt sich der Wechsel dann weniger, doch dafür hat man nach dem Schaden Vorteile genossen.

Ob der Rabattschutz nun sinnvoll ist und ob sich der Prämienzuschlag dafür lohnt, muss jeder Kunde für sich selbst entscheiden.


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