Für wen aber lohnt sich der Abschluss einer Pflege-Bahr-Police?
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Warum kann es sinnvoll sein, eine Pflege-Bahr-Police abzuschließen?
Die steigende Lebenserwartung in der Bundesrepublik bringt es mit sich, dass immer mehr Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen sind. In Deutschland betrifft dies nach Angaben des Statistischen Bundesamtes derzeit 2,34 Millionen Menschen. Bis zum Jahr 2050 könnte sich diese Zahl sogar verdoppeln. Der Großteil dieser Personen wird zu Hause betreut, so dass Angehörige ihrem Beruf nur noch eingeschränkt nachgehen können, wenn in der Familie ein Pflegefall auftritt.
Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet aber nur eine Teilabsicherung, wenn ein Mensch zum Pflegefall wird. Ein Heimplatz in der Pflegestufe III, also bei einer Betreuung über 24 Stunden pro Tag, kostet schnell über 3.000 Euro im Monat. In der Regel übernimmt die gesetzliche Pflegekasse nur die Hälfte der Kosten, die Differenz muss aus eigenem Einkommen und Vermögen aufgebracht werden. Reicht das Geld des Pflegebedürftigen nicht aus, greift der Gesetzgeber sogar den Kindern ins Portemonnaie, um den Fehlbetrag aufzubringen.
Hier kann es sinnvoll sein, für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorzusorgen. Die Versicherung zahlt im Fall von Pflege-Bahr ein vorher vereinbartes Pflegetagegeld, wenn dem Versicherungsnehmer eine Pflegestufe zugesprochen wird. Ob das Geld an eine Pflegeeinrichtung gezahlt wird oder an pflegende Angehörige, ist den Betroffenen freigestellt!
Dürfen die Versicherungen einen Antragsteller ablehnen?
Im Grunde können alle Menschen einen Pflege-Bahr-Vertrag erhalten. Der Gesetzgeber hat es zur Bedingung gemacht, dass keine Menschen aufgrund einer Vorerkrankung abgelehnt werden dürfen. Lediglich Minderjährige oder bereits pflegebedürftige Personen haben keinen Anspruch auf einen solchen Vertrag. Verboten ist es den Versicherern ebenfalls, individuelle Risikozuschläge aufgrund einer Vorerkrankung zu berechnen.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Unabhängig vom persönlichen Einkommen erhalten gesetzlich Pflegeversicherte eine jährliche Förderung von 60 Euro zugesprochen (5 Euro pro Monat), wenn sie eine freiwillige private Zusatzversicherung abschließen. Um den staatlichen Zuschuss zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer allerdings Mindestvorraussetzungen erfüllen. Der Eigenanteil für eine Förderung muss mindestens 10 Euro im Monat betragen. Auch ist vorgeschrieben, dass der Vertrag eine spätere Monatsleistung von wenigstens 600 Euro in Pflegestufe III vorsieht. Wer noch in diesem Jahr den vollen Zuschuss bekommen will, sollte einen Vertrag noch bis zur Jahresmitte unterzeichnen.
Förderfähig sind alle Pflegeversicherungen, die im Pflegefall eine dem Pflegegeld entsprechende Geldleistung erbringen. Das bedeutet: Wenn ein Versicherungsnehmer eine Pflegestufe zugesprochen bekommt und auf fremde Hilfe angewiesen ist, erhält der Betroffene eine laut Vertrag vereinbartes Pflegetagegeld ausgezahlt. Der Pflegebedürftige kann über das Geld grundsätzlich frei verfügen und beispielsweise an die Personen weitergeben, die ihn betreuen.
Was sind die Vorteile einer Pflege-Bahr-Versicherung?
Keine Gesundheitsprüfung: Auch ältere Menschen und Personen mit einer Vorerkrankung können eine Pflege-Bahr-Police abschließen. Denn die Versicherer dürfen sie nicht -wie sonst durchaus üblich- ablehnen oder deftige Risikozuschläge erheben. Deshalb erhalten dank Pflege-Bahr auch Menschen einen Vertrag, die normalerweise nicht von einer privaten Pflegeversicherung profitieren könnten, etwa Patienten mit Diabetes und Bluthochdruck.
Deckelung der Provisionskosten: Damit auch tatsächlich der Versicherungsnehmer von einem solchen Schutz profitiert und sich nicht die Anbieter bereichern, hat der Gesetzgeber zudem strenge Grenzen für Provisions- und Verwaltungskosten festgelegt.
Vertrag kann ruhen: Gesetzlich vorgeschrieben ist außerdem, dass der Vertrag bis zu drei Jahren ruhen kann, wenn der Versicherte in eine finanzielle Notlage gerät und die Grundsicherung oder Sozialhilfe erhält. Die Altersrückstellungen gehen in dieser Zeit nicht verloren. Damit ist gewährleistet, dass der Versicherte im Falle der Arbeitslosigkeit nicht zusätzlich noch die Beiträge für den Pflegeschutz aufbringen muss. Wird der Vertrag gekündigt, sind die Beiträge allerdings verloren.
Was sind die Nachteile einer Pflege-Bahr-Police?
Niedrige Leistung bei Demenz: Bei Demenz sehen die Verträge laut Stiftung Warentest in der Regel eine zu geringe Leistung vor. Wird der bei Vertragsabschluss 50jährige Kunde in die Pflegestufe 0 eingestuft, hilft ein monatlicher Betrag von 60 Euro nur wenig. Allein ein Tag in der Tagespflege für Demente wird im Schnitt mit 70 Euro beziffert.
5-jährige Wartezeit: Die Versicherten können Leistungen im Pflegefall erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren in Anspruch nehmen, nachdem sie den Vertrag unterzeichnet haben. Tritt die Pflegebedürftigkeit während dieser Frist ein, hat der Betroffene keinerlei Anspruch auf Geldzahlungen. Manche Versicherungen schränken diese Wartezeit jedoch insofern ein, dass der Versicherte im Falle eines Unfalles schon zeitiger von Pflegeleistungen profitieren kann. Hier gilt es, in den Verträgen genau nachzulesen.
Lohnt sich der Abschluss auch für junge Menschen?
Ob sich Pflege-Bahr auch für junge Leute lohnt, an dieser Frage scheiden sich die Geister. Zwar sollten auch Teens und Twens unbedingt für die Pflege vorsorgen, schließlich kann es Menschen jeden Alters treffen. Es lohnt sich sogar: Je zeitiger ein Vertrag unterschrieben wird, desto weniger Beitrag müssen junge Menschen in der Regel zahlen!
Aber mitunter können junge und gesunde Menschen sogar Geld sparen, wenn sie eine private Pflegeversicherung ohne staatliche Förderung abschließen. Pflege-Bahr-Tarife sind nämlich besonders teuer kalkuliert, weil die Anbieter keine Gesundheitsfragen stellen dürfen und davon ausgehen, dass sich überproportional viele alte und kranke Versicherungsnehmer in den Tarifen wiederfinden. Hier sind „herkömmliche“ Pflegeversicherungen mitunter deutlich preiswerter. Zudem sollten junge Leute den Berufsunfähigkeitsschutz nicht vernachlässigen, betonen Verbraucherschützer. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den passenden Versicherungsvertrag zu finden! (VB)
Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr
„Die finanzielle Situation der sozialen Pflegeversicherungist so gut wie lange nicht mehr. Mit der Anfang 2013 erfolgten Beitragssatzanhebung von 0,1 Prozentpunkte auf 2,05 Prozent können die gerade mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz in Kraft getretenen besseren Leistungen im ambulanten und stationären Bereich und der Versorgung demenziell erkrankter Menschen finanziert werden. Das ist ein erfreuliches Ergebnis für pflegebedürftige Menschen und alle Beitragszahler.“
Die immer noch gute Arbeitsmarktlage und die deutlichen Lohnsteigerungen im Jahr 2012 sind für die gute Entwicklung der Beitragseinnahmen (plus 3,6 Prozent) verantwortlich. Das Wachstum hat sich im Laufe des Jahres 2012 allerdings deutlich verlangsamt. Der Anstieg der Ausgaben um 4,6 Prozent spiegelt unter anderem das Inkrafttreten der dritten Stufe der Anhebung derLeistungsbeträge aus dem Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz wieder. Starke Ausgabenzuwächse im Bereich der zusätzlichen Betreuungsleistungen für Demenzkranke im ambulanten Bereich und im Bereich der Tages- und Nachtpflege zeigen, dass immer mehr Menschen von diesen verbessertenLeistungen profitieren.
Angesichts der demografischen Entwicklung wurde die Pflegeversicherung um eine staatliche Förderung privater, kapitalgedeckter Pflege Zusatzversicherungen ergänzt. Damit wurde der notwendige Einstieg in eine nachhaltigere Form der Finanzierung der Pflegeleistungen durch dasPflege-Neuausrichtungs-Gesetz vollzogen.
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Berlin)