Pokémons lenken ab
Fußgänger, die schon vor „Pokémon Go“ auf ihr Smartphone starrten, WhatsApp-Nachrichten versendeten oder Facebook-Statusmeldungen verfassten, galten schon immer als Risikogruppe, in andere Leute oder gar Fahrzeuge zu laufen. Heute sind noch mehr Leute unterwegs, die auf ihr Smartphone starren und sich zudem noch auf die Suche nach Pokémons begeben. Doch wer haftet für Unfälle, wenn der Spieler den Verkehr ignoriert oder in den Nachbarn des Garten läuft und die neu gesetzten Rosen zerstört?
Versicherungen haften bei Unfällen
Im Regelfall greift die private Unfallversicherung. Es spielt dabei keine Rolle, ob grob fahrlässig oder leichtsinnig gehandelt wurde. Wird der Spieler im Straßenverkehr vom Fahrzeug erfasst, so haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeuglenkers. Eine Mitschuld ist jedoch möglich, sodass der Leistungsumfang gemindert wird. Wer durch Blumenbeete läuft oder die neu gesetzten Rosen des Nachbarn zerstört, kann sich an die eigene Haftpflichtversicherung wenden. Diese übernimmt den Schaden aber nur, wenn er nicht aus Vorsatz, Leichtsinn, Vergesslichkeit oder Missgeschick entstanden ist.
Während dem Fahren: Finger weg vom Smartphone!
Versicherungen haften nicht, wenn Unfälle beim Autofahren passieren, die durch das Spielen der beliebten App ausgelöst wurden. Wer sein Smartphone benutzt, während er mit dem Auto fährt, macht sich strafbar. In Flensburg drohe etwa ein Bußgeld und ein Punkt.