Versicherungs-Ratgeber
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Lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?
In einer aktuellen Umfrage ermittelte das deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA), dass die Deutschen mit einiger Sicherheit an Modellen der betrieblichen und privaten Altersvorsorge festhalten. Ob man sich allerdings für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge entscheidet, hängt dabei maßgeblich vom Arbeitgeber ab.
Künstlersozialkasse Abgabepflicht Werbeagentur
Die Künstlersozialabgabe (KSA) wird für künstlerische oder publizistische Werke und Leistungen entrichtet, die von selbstständigen/freiberuflich tätigen Personen erbracht werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Leistungserbringer selbst in der Künstlersozialkasse versichert sind.
Steuerliche Besonderheiten bei Personengesellschaften
Die Personengesellschaft wird in der modernen Gesamthandslehre als zivilrechtliches Rechtssubjekt anerkannt, das selbst Träger von Gesellschaftsvermögen ist.[1]
Sonderbetriebsvermögen: Problematische Gleichsetzung der unterschiedlichen Betrachtungsweisen im Hinblick auf Sonderbetriebsvermögen
Ob ein Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt, ist zunächst unabhängig davon zu beurteilen, ob es zum notwendigen oder gewillkürten Gesamthandels- oder Sonderbetriebsvermögen gehört.
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Rechtsfolgen beim Zurückbehalten wesentlicher Betriebsgrundlagen
Wie oben erwähnt, ist das Gesamthandsvermögen der OHG mit dem der formgewechselten GmbH identisch, sodass vor dem Formwechsel keine Betriebsgrundlagen der OHG – egal ob wesentlich oder unwesentlich – zurückbehalten werden können, da sonst kein Formwechsel nach § 190 UmwG vorläge, der Tatbestandsvoraussetzung für § 25 UmwStG ist.[1]
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Kontroverse Darstellung von Sachgesamtheiten und Betriebsvermögen
Bezug nehmend auf die vorherigen Kapitel wurden grundsätzlich Fragen nach der notwendigen Einbringung des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen des Formwechsels mit kritischen Aspekten diskutiert.
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Problematik bei der Einbringung von Mitunternehmerschaften
In Anlehnung an § 20 UmwStG könnte sowohl die Mitunternehmerschaft als auch die Mitunternehmer als Einbringende angesehen werden. Beim Formwechsel bringen nach Bilitewski stets die Mitunternehmer ihre Mitunternehmeranteile in die Kapitalgesellschaft ein.[1]
Umwandlung Personenunternehmen Kapitalgesellschaft: Anwendungsvoraussetzungen für die Einbringung nach § 20 UmwStG
Nachdem die Problematik zur sinngemäßen Anwendung der Vorschriften des § 20 bis § 23 UmwStG in Bezug auf den Formwechsel nach § 25 UmwStG erörtert wurde, erfolgt nun die Thematisierung der eigentlichen Anwendungsvorschriften zur Einbringung nach § 20 UmwStG.
Steuerrechtliche Grundlage für den Formwechsel: Umwandlung von Personenunternehmen in eine Kapitalgesellschaft
Grundsätzlich verweist § 25 S. 1 UmwStG bei einem Formwechsel nach § 190 UmwG auf die §§ 20 bis 23 UmwStG. Danach wäre für die Frage des steuerlichen Übertragungsstichtages § 20 Abs. 6 UmwStG anzuwenden.
Zusammen wohnen – zusammen sparen
Trotz der aufregenden Zeit, nachdem ein Paar zusammengezogen ist, sollten sich die Partner auch über den Versicherungsschutz Gedanken machen. Zum einen sollte die Absicherung der neuen Lebenssituation angepasst werden. Zum anderen könnten manche Versicherungsverträge entfallen, wenn beide Partner bereits als Singles Policen abgeschlossen haben.