Versicherungs-Ratgeber
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Fahrverbot wegen „Handy am Steuer“
Wer bei einer Autofahrt ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy oder Smartphone telefoniert, der riskiert 60 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Datei. So weit, so bekannt. Ein Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm zeigt aber nun, dass Wiederholungstäter sogar mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Und im Zweifel steht sogar der Kaskoschutz auf dem Spiel.
Wenn die Silvesterrakete ins Auge geht Versicherungen für Silvester
Wenn zum Jahreswechsel die Feuerwerke und Sektkorken knallen, geht mitunter auch mal was zu Bruch oder gar in Flammen auf. Denn Alkohol und Feuer ergeben nicht immer eine gelungene Kombination, wie auch die Einsatzkräfte der Feuerwehren zu berichten wissen. Aber welche Versicherung zahlt für Silvesterschäden? Ein Überblick.
Mehr Unterstützung bei altersgerechtem Umbau und Einbruchsschutz
Die Bundesregierung hat beschlossen, künftig Immobilienbesitzer über die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bei altersgerechten Umbauten und der Verbesserung des Einbruchsschutzes zu unterstützen. Wer seine eigenen vier Wände fürs Alter barrierefrei umrüsten möchte, soll einen Anspruch auf eine höhere Förderung der Umbauarbeiten erhalten.
Kosten des gegnerischen Anwalts von Kfz-Haftpflicht übernommen
Kfz-Haftpflicht Schadensregulierung: Das Amtsgericht Berlin-Mitte (Az.: 102 C 3305/14) hat in diesem Zusammenhang nun ein verbraucherfreundliches Urteil gesprochen. Verzögert der Versicherer die Regulierung des Schadens, so muss sie auch die Kosten für den Anwalt des Unfallgeschädigten übernehmen.
Vermeiden Sie Unfälle bei Gartenarbeiten im Herbst
Nicht nur im Haushalt passieren Tag für Tag viele Unfälle. Auch der heimische Garten lauert mit vielen Gefahren auf die Besitzer. Insbesondere nach Regenfällen ist der Boden, der mit viel Laub bedeckt ist, eine Rutschgefahr. Schon ein kleiner Fehltritt kann zu einem Sturz führen, der einen Knochenbruch zur Folge haben kann.
Kfz-Versicherung: Kann Vollkasko günstiger als Teilkasko sein?
Eine Teilkaskoversicherung deckt nur einen Teil der Schäden am Auto ab, während eine Vollkaskoversicherung den vollen Schutz bietet. Die logische Schlussfolgerung wäre, dass für die Teilkasko im Vergleich zur Vollkasko nur ein Teil des Preises gezahlt werden muss. Wie auch Welt.de am 02.12.2015 berichtet, trifft das allerdings nicht immer zu. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Vollkasko sogar günstiger als die Teilkasko.
Zweitwagen günstig versichern
Zweitwagen sind in vielen Familien keine Seltenheit mehr. In jedem fünften deutschen Haushalt existiert mindestens ein zweites Fahrzeug, so die Umfrage eines großen Automobilclubs, sei es, weil der SUV bei der Einkaufstour kaum in die Parklücke passt oder weil der Sohn zum Eishockey gefahren werden muss, die Tochter aber zum Ballett. Wie aber lässt sich der Zweitwagen günstig versichern?
Lebensversicherung nicht voreilig kündigen!
Fast 50 Prozent aller Lebensversicherungen werden vor Ende der Laufzeit storniert oder auf dem Zweitmarkt verkauft. Ursache hierfür ist nicht unbedingt, dass die Kunden unzufrieden mit ihren Policen sind. Schon wenn sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel durch eine Scheidung, oder wenn Menschen dringend Geld brauchen, sind sie bereit, ihre Lebensversicherung abzustoßen.
Frist für PKV-Kündigung endet meist im Herbst
PKV: Der Herbst ist für wechselwillige Versicherte einer privaten Krankenversicherung besonders interessant. Wollen sie den Anbieter wechseln, muss das Kündigungsschreiben häufig drei Monate vor Beendigung des Versicherungsjahres den Versicherer erreichen. Auch Prämienanhebungen werden den Kunden meist im November mitgeteilt – und bewirken ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Mietwagen – Nicht jeder Kratzer am Wohnmobil muss erstattet werden
Viele Urlauber können oder wollen sich kein Wohnmobil leisten. Wer dennoch mit einem Caravan an die Küste oder in die Berge fahren will, mietet sich einfach ein Wohnmobil beim Autoverleih. Was aber, wenn ein spitzer Ast oder Stein einen Kratzer am Gefährt hinterlässt – müssen dann die Mieter für den Schaden einspringen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).