Müssen Kinder auch Zähne putzen?

6. Mai 2013 | Familie & Freizeit

Nicht alle Eltern achten bei ihren Kindern auf ausreichende Zahnpflege. Die Begründung: Die Milchzähne werden ja sowieso irgendwann den zweiten Zähnen weichen. Aber auch bei Kleinkindern ist ausreichendes Zähneputzen wichtig, betonen Experten.

kind-zahnbuerste © Fotolia.com

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Bereits mit dem Erscheinen des ersten Zähnchens, meist ab dem sechsten Monat, sollten Eltern beginnen die Zähne des Kindes zu putzen. Dies sagt Konrad Bühler, Vorsitzender der Bezirksärztekammer Stuttgart, dem Webportal Eltern.de. Mundhygiene ist schon im Kleinkindalter unbedingtes Muss! Entzündete Milchzahnwurzeln können etwa die gesunde Entwicklung der nachfolgenden Zähne gefährden und auch Infektionen im Mundraum bedeuten ein Risiko für die Gesundheit des Kindes.

Zunächst empfiehlt es sich, die Zähne täglich mit einer kleinen Zahnbürste und nur mit Wasser zu reinigen. Mit eineinhalb bis zwei Jahren können die Kleinen dann selbst zur Zahnbürste greifen. Beim Umgang mit der Zahnpaste empfiehlt sich aber Zurückhaltung. Mehr als ein erbsengroßer Klecks auf der Zahnbürste ist nicht notwendig. Auch süß und fruchtig schmeckende Zahnpasten sind eher tabu, diese werden von den Kindern gerne hintergeschluckt. Eine neutral schmeckende Paste ist besser! Damit die Kinder das Zähneputzen einüben, empfehlen sich kleine Spiele oder das Erzählen einer Geschichte während des Putzens. Das kann dazu beitragen, Zähneputzen als festes Ritual im Tagesrhythmus des Kindes zu verankern.

Selbst wenn das Kind mit zwei Jahren schon selbständig putzt, reicht das allerdings nicht aus. Die motorischen Fähigkeiten sind bei Kleinkindern noch sehr eingeschränkt, weshalb die Eltern noch einmal nachputzen sollten. Erst ab dem Grundschulalter, wenn ein Schreibstift geführt werden kann, haben Kinder auch die volle Zahnputz-Kompetenz. Bis dahin müssen die Eltern die Beißerchen der Kleinen nach dem Zähneputzen kontrollieren und notfalls noch einmal nachreinigen.

Putzen nach der KAI-Methode: Kauflächen – Außenflächen – Innenflächen

Das Erlernen der sogenannten KAI-Technik ist frühestens ab dem 3. Lebensjahr möglich. Hierfür werden erst alle Kauflächen der oberen und unteren Zahnreihe nacheinander geputzt. Anschließend sind die Außenflächen der Zähne dran, wofür die Kinder mit der Zahnbürste „Kreise“ oder „Bälle“ auf den Außenflächen malen. Es empfiehlt sich, bei den Seitenzähnen zu beginnen und sich dann bis zu den Backenzähnen vorzuarbeiten. Zum Schluss werden die Innenflächen der Zähne gereinigt, von unten (vom Zahnfleisch) nach oben (zur Zahnkrone). Das Zähneputzen sollte bei Kindern mindestens 2x täglich erfolgen und circa drei Minuten dauern.

Ob Kinder per Hand putzen oder eine elektrische Zahnbürste haben sollten, ist auch unter Zahnärzten umstritten. Für beides gibt es Argumente dafür und dagegen. Zwar reinigt eine elektrische Zahnbürste besser, aber Kinder, die beim Putzen sehr stark aufdrücken, können sich damit das Zahnfleisch verletzen. Spezielle Kinderzahnbürsten sind auf die Putzgewohnheiten der Kleinen abgestimmt, sie haben weichere Borsten und einen rutschfesten Griff. Während Kinder mit wenigen Zähnen Bürsten mit kurzen und weichen Borsten besser vertragen, sind längere Borsten ideal für voll ausgebildete Milchgebisse. Etwa ab dem achten Lebensjahr können Kinder dann auch Zahnbürsten für Erwachsene benutzen.

Zahnschutz für Kinder

Die Versicherungsbranche bietet spezielle Zahnzusatzversicherungen für Kinder an. Der Abschluss einer solchen Police kann sinnvoll sein, da eine Krankenkasse für Minderjährige zwar mehr Leistungen übernimmt als bei Erwachsenen, aber beileibe nicht alles zahlt. Eine hochwertige Zahnfüllung bei einem Kariesloch kostet etwa auch für die Kleinen einen Aufpreis!

Wichtig ist hierbei, dass der Vertrag tatsächlich auf die Bedürfnisse von Kindern abgestimmt ist. Während Zahnersatz bei Milchzähnen eher keine Priorität besitzt, sollte die Versicherung speziell für orthopädische Maßnahmen einen ausreichenden Schutz bieten. Ein früher Abschluss empfiehlt sich, denn je zeitiger ein solcher Vertrag für das Kind unterzeichnet wird, desto niedriger ist in der Regel der monatliche Beitrag.

Eltern sollten zudem darauf achten, dass die Versicherung für Zahnersatz nicht nur dann leistet, wenn die staatliche Krankenkasse nicht zahlt (bei KIG 1-2), sondern auch die Mehrkosten für Behandlungen (bei KIG-3-5) übernimmt. Ein Beratungsgespräch kann helfen, den richtigen Schutz zu finden! (VB)


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