Mindestlohn – Zuverdienstgrenzen Frührentner, Minijobber und Ehrenamt

29. Jan 2015 | Job

Seit 1. Januar 2015 gilt ein flächendeckender Mindestlohn. Viele Arbeitgeber sahen sich deshalb gezwungen, ihre Löhne anzuheben. Das birgt auch für Frührentner und Minijobber Risiken: Sie müssen überprüfen, ob sie weiterhin ihre Zuverdienstgrenzen einhalten.

Frührentner und Minijobber betroffen

mindestlohn-zuverdienstgrenzen © Fotolia.com

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Die Deutsche Rentenversicherung rät auf ihrer Webseite allen Frührentnern und Minijobbern dazu, zu überprüfen, ob Zuverdienstgrenzen weiterhin eingehalten werden. Sonst drohen Nachzahlungsforderungen oder im Fall der Frührentner sogar eine Kürzung der Rente.

Betroffen sind Frührentner, die eine Vollrente erhalten, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben. Wenn sie im Vorjahr 450 Euro im Monat oder etwas weniger verdient haben, könnten sie im Januar über dieser Zuverdienstgrenze liegen. Schließlich sahen sich viele Arbeitgeber gezwungen, den Lohn infolge der neuen Mindestlohn-Regelungen anzuheben. Im schlimmsten Fall muss dann die Rente gekürzt werden.

Auch Minijobber müssen aufpassen, sofern sie von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind. Sie dürfen ebenfalls maximal 450 Euro verdienen. Wer somit seine Arbeitszeit nicht reduziert hat und früher deutlich weniger verdiente, sollte dringend prüfen, ob er durch den erhöhten Stundenlohn sozialversicherungspflichtig wird. Dann müssen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Im Einzelfall ist Überschreiten möglich

Aber keine Sorge: Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, ist im Einzelfall die Überschreitung der Zuverdienstgrenze möglich. Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze von 450 Euro führt hingegen nicht zur Rentenversicherungs-Pflicht.

Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu drei Monaten innerhalb eines Zeitjahres anzusehen. In der Regel wird eine Jahresentgeltgrenze von 5.400 Euro für Minijobber angenommen. Auch tarifvertragliches Weihnachts- und Urlaubsgeld sind hierin einzurechnen. Ein Beratungsgespräch hilft, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.

Mindestlohn-Pflicht Sportvereine

Ob Fußball, Basketball oder Handball. Auch in den unteren Ligen wird regelmäßig um Punkte gekämpft. Viele Vertragsamateure erhalten eine Aufwandsentschädigung, wenn sie am Wochenende zu Punktspielen fahren. Aber müssen Vertragsamateure eigentlich nach dem Mindestlohn bezahlt werden? Sportclubs könnte das an den Rand des Ruins bringen. Allein im Amateurfußball gibt es bundesweit 8.800 solche Spieler. Auch wenn sie den Sprung in die Profiligen nicht geschafft haben, können sie für ihren Verein wichtige Leistungsträger sein. Sie erhalten für ihren Einsatz Aufwandsentschädigungen, damit sie nicht zu einem anderen Club wechseln. Es gebe jetzt „etwas mehr Rechtssicherheit“, kommentierte DOSB-Präsident Alfons Hörmann externer Link die Einigung.

Auch Ehrenamtliche sollen keinen Mindestlohn zahlen

Wichtig für den Amateursport sind auch die vielen Ehrenamtlichen in den Vereinen. Würden sie nicht einen Teil ihrer Freizeit opfern, um als Trainer, Platzwart oder Kassenwart tätig zu sein, kein Ball könnte rollen und kein Leichtathlet seine Bahnen sprinten. Auch die Bundesregierung weiß um die große Bedeutung der freiwilligen Helfer. Deshalb gilt: Für ehrenamtlichen Einsatz müssen die Vereine keinen Mindestlohn zahlen. Die strengen Dokumentationspflichten entfallen ebenfalls.

Anders sieht die Sache aus, wenn die Mitarbeiter von Sportvereinen hauptamtlich tätig sind. Dann wird auch eine Entlohnung von mindestens 8,50 Euro pro Stunde zur Pflicht. Das Problem: Nicht immer sind Haupt- und Ehrenamt transparent voneinander zu scheiden. Hier sollen zukünftig Unsicherheiten ausgeräumt werden, kündigte Andrea Nahles an. Eine Rechtsschutzversicherung kann helfen, sich gegen juristische Fallstricke zu schützen. (VB)


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