Mietkaution – der Irrtum mit der Versicherung

13. Feb 2016 | Haus & Wohnung

Fast jeder Vermieter vereinbart mit seinen Mietern bei Vertragsabschluss die Zahlung einer Kaution. Diese Kaution wird auf einem verzinslichen Sparbuch angelegt und in der Regel nach der reibungslosen Beendigung des Mietvertrages mit Zinsen an den Mieter wieder ausgezahlt. Diese Kaution ist im Schadensfall eine Sicherheit für den Vermieter.

Unterschied: Haftpflicht | Mietkautionsversicherung

mietkaution-versicherung © Fotolia.com

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Manchmal reicht eine kleine Unachtsamkeit aus, um einen großen Schaden zu verursachen. Mit einer privaten Privathaftpflichtversicherung wird Ihre gesetzliche Haftpflicht als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens abgesichert. Mietsachschäden an Immobilien können vertraglich vereinbart werden. Eine Mietkautionsversicherung leistet neben Renovierungsleistungen oder Sachschäden die der Mieter an der Mietsache hervorgerufen hat, weiterhin auch bei fehlenden Mietzahlungen und Nebenkostennachzahlungen. Die meisten Vermieter / Hausverwaltungen fordern daher eine private Haftpflichtversicherung und eine Mietkaution.

Praktische Mietkautionsbürgschaft für Wohnung & Haus

Mit dem Geld aus der Kaution darf der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Schäden reparieren lassen, die der Mieter angerichtet hat. Trotz dieser strikten Vereinbarungen der Kautionsleistung bei Beginn eines Mietverhältnisses gibt es Möglichkeiten auch ohne diese Kaution den begehrten Mietvertrag zu bekommen.

Die Lösung heißt Mietkautionsbürgschaft. Wie bei jeder Bürgschaft tritt auch bei der Kautionsbürgschaft der Bürge im Schadensfall für den Schaden ein. Er begleicht die Forderung des Vermieters gegen den Mieter. Viele Banken und Versicherungen bieten diesen Service an. Sie bürgen aber nicht nur für die Forderungen aus entstandenen Schäden sondern auch für eventuelle Mietausfälle gegenüber dem Vermieter. Viele Mieter nutzen diese Mietbürgschaft auch um ihre bereits gezahlte Kaution vom Vermieter vorzeitig zurückzuverlangen.

Mietkautionsbürgschaft - Kautionsbürgschaft - Mietbürgschaft

Mietkautionsbürgschaft

Statt des Geldbetrags auf dem verzinslichen Sparbuch wird die Bürgschaft der Bank oder der Versicherung dann zur Sicherheit für den Vermieter. Wie bei allen Modellen der Bürgschaft erhält der Bürge mit Leistung an den Vermieter eine Forderung gegen den Versicherungsnehmer. Der Mieter, der eine Mietbürgschaft genutzt hat, muss sämtliche geleisteten Zahlungen an den Bürgen erstatten. Die Prämien für die Versicherungsleistung werden nur für die mögliche Inanspruchnahme des Bürgen gezahlt, denn die Mietkautionsbürgschaft ist keine Risikoversicherung. Dennoch bietet diese Kautionsbürgschaft einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Kautionsleistung: Der Mieter kann über den gesamten Geldbetrag der Kaution frei verfügen, sein Geld ist nicht für viele Jahre auf einem Konto des Vermieters gebunden.

Welche Kosten entstehen bei einer Mietbürgschaft?

Zitat: „Die Höhe der anfallenden Gesamtkosten einer Mietkautionsbürgschaft richtet sich nach der Höhe der Kautionssumme sowie der Laufzeit. Die Gebühren werden wie die Beiträge bei einer Versicherung meist auf einen Zeitraum von einem Jahr heruntergebrochen. Sie setzten sich je nach Anbieter aus einem festen jährlichem Zinssatz sowie einer einmaligen Bearbeitungsgebühr – welche zu Beginn anfällt – zusammen.“ Eine Bürgschaft gibt es je nach Anbieter ab ca. 50 Euro pro Jahr. (Quelle: Mietbuergschaft24.de)

Kautionsbürgschaft – Vertragliche Bestandteile

Kommt es wider Erwarten zu Mietausfällen, so kann der Vermieter sich nach einer letzten Zahlungsaufforderung gegen seinen Mieter direkt an den Bürgen wenden. Entdeckt der Vermieter nach dem Auszug Schäden an Wänden, Heizkörpern, Böden oder anderen Bestandteilen der Wohnräume, so kann er die Kosten für die Reparaturen dem ehemaligen Mieter in Rechnung stellen. Streitet der Mieter ab, diese Schäden verursacht zu haben, so kann der Vermieter sich direkt an den Bürgen wenden. Die Haftungsfrage wird anschließend vor Gericht zwischen Mieter und Vermieter geklärt.

Unterschied private Haftpflichtversicherung & Mietkautionsversicherung

Mietkautionsversicherung

Aufgrund der raffinierten Konstruktion der Mietbürgschaft muss der Mieter sich auch keine Gedanken mehr über eine mögliche Veruntreuung der Kaution machen. Immer wieder werden Kautionssparbücher nämlich widerrechtlich von den Vermietern für fremde Zwecke verwendet. Letztendlich bietet die Bürgschaft für eine Kaution daher nicht nur mehr finanzielle Beweglichkeit bei hohen Kautionsbeträgen, sie schützt den Mieter auch im Ernstfall vor einem großen finanziellen Verlust. In keinem Fall aber spart der Mieter bei von ihm verursachten Schäden oder bei Mietausfall Geld, denn er muss jeden vom Bürgen an den Vermieter geleisteten Cent wieder zurückzahlen. Was passiert, wenn der der Vermieter den Versicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen muss? Eingezahlte Beiträge in eine Mietkautionsversicherung werden zum Ende der Vertragslaufzeit nicht zurückerstattet.

Wikipedia zur Mietkautionsversicherung

Wikipedia: Die Mietkautionsversicherung gehört zu den Mietsicherheiten. Die Mietkautionsversicherung kann durch private und gewerbliche Mieter zur Besicherung von Mietverhältnissen abgeschlossen werden. Die Versicherungsgesellschaft stellt nach Abschluss des Versicherungsvertrages eine Urkunde aus, aufgrund derer die Versicherungsgesellschaft Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis gegen Mieter in der maximalen Höhe der vereinbarten Kaution auf erstes Anfordern oder ohne „auf erstes Anfordern“ begleicht.

Nutzen aus Sicht des Mieters bzw. Vermieters

Für den Mieter bildet der Abschluss einer Mietkautionsversicherung eine Alternative zur Zahlung einer Barkaution, zur Übergabe eines Kautionssparbuchs oder zur Beantragung einer Bankbürgschaft. Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass er die Kaution nicht in einer Summe aufbringen muss, welche im Regelfall drei Monatskaltmieten umfasst die im Voraus gegenüber dem Vermieter zu erbringen sind. Stattdessen zahlt er an den Anbieter der Mietkautionsversicherung eine jährliche Prämie und erhält im Gegenzug eine Bürgschaftsurkunde, die er seinem Vermieter aushändigt. Die Mietkautionsversicherung ist meist gültig ab Zustellung oder auch ab dem Datum der Übergabe an den Vermieter (je nach Anbieter). Sie endet, wenn das Mietverhältnis erloschen ist und der Vermieter keine Ansprüche mehr an den Mieter hat. Das ausstellende Unternehmen haftet per selbstschuldnerischer Bürgschaft.
(Quelle: Wikipedia externer Link | Immobilienscout24.de)


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