Darüber hinaus werden auch die Investitionen zur Erreichung des Standards „Altersgerechtes Haus“ mit höheren Beiträgen gefördert. Das gleiche gilt außerdem für die Verbesserung des Einbruchschutzes der eigenen vier Wände.
Defizite ausgleichen
Mit der Ausweitung der Fördermaßnahmen sollen Defizite beim altersgerechten Wohnen und beim Einbruchsschutz von Häusern und Wohnungen ausgeglichen werden. Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den vergangenen Jahren um 20 Prozent gestiegen. Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik (kurz: PKS) hervor. Daher hat nun auch die Politik einen Handlungsbedarf bei der Einbruchsprävention identifiziert und fördert nun Maßnahmen für einen verbesserten Selbstschutz der eigenen vier Wände mit höheren Zuschüssen.
Die Erfahrung der Polizei hat gezeigt, dass die allermeisten Einbruchsversuche nach wenigen Minuten bereits aufgegeben werden, wenn Einbrecher durch den technischen Einbruchsschutz am Eindringen in das Haus bzw. die Wohnung gehindert werden. Daher machen sich Investitionen in den Einbruchsschutz also durchaus bezahlt. Die Bundesregierung wird daher für die Förderung von Präventivmaßnahmen Mittel von insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung stellen, die über die KfW ausgegeben werden sollen.
Den gleichen Handlungsdruck sieht die Bundesregierung auch beim altersgerechten Wohnen. Nach Berechnungen des Sozialverbandes VdK könnten bis zum Jahr 2020 insgesamt 2,45 Millionen barrierefreie Wohnungen in Deutschland fehlen – und das vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft. In diesem Zusammenhang plant die Bundesregierung auch das Förderprogramm „Altersgerechtes Haus“ auszuweiten, um Anreize zum Umbau der eigenen vier Wände zu schaffen.
Was gefördert werden soll
Mit der Bereitstellung der Mittel ist es jedoch noch nicht getan. Die spannende Frage für die Betroffenen ist, was sich alles im Rahmen des KfW-Programms fördern lässt. Grundsätzlich orientiert sich die KfW an den förderfähigen Gesamtinvestitionskosten. Wurden bislang Einzelmaßnahmen zur Verbesserung des Einbruchsschutzes bzw. dem barrierefreien Umbau mit acht Prozent der Investitionskosten bezuschusst, erhöht sich der Anteil nun auf zehn Prozent. Förderfähige Ausgaben im Rahmen des Förderprogramms „Altersgerechtes Haus“ werden nun mit 12,5 Prozent statt der bislang zehn Prozent gefördert. Darüber hinaus werden die zu erbringenden Mindestinvestitionskosten, ab denen eine Förderung durch die KfW überhaupt erst in Frage kommt, abgesenkt. Künftig wird diese Schwelle nicht mehr bei 3.750 sondern bereits bei 2.000 Euro liegen.
Bei der Verbesserung des Einbruchschutzes kann man in Abhängigkeit von den Investitionskosten zwischen mindestens 200 und maximal 1.500 Euro an Zuschüssen rechnen. Gefördert werden u. a. Maßnahmen wie der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen sowie der Einbau und die Nachrüstung von Sicherungen für Fenster und einbruchshemmende Türen.
Beim altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände werden beispielsweise der Einbau ebenerdiger Duschen, die Verbreiterung von Türen im Haus/in der Wohnung, der Einbau schwellenloser Wohnungstüren und Änderungen des Grundrisses bezuschusst. Wer den Förderstandard „Altersgerechtes Haus“ anstrebt, kann bis zu 6.250 Euro Förderung einstreichen. Gefördert werden dabei alle notwendigen Maßnahmen. Das betrifft auch Materialkosten und Handwerksleistungen. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen ein Fachunternehmen einbezogen wird.
Neben den Fördermitteln des Staates belohnen auch die meisten Versicherungen den altersgerechten Umbau von Wohnungen in ihren Wohngebäuden-Tarifen. Gegen den finanziellen Schaden in Folge eines Einbruchdiebstahles kann man sich mit einer Hausratversicherung schützen. Auch hier belohnen die meisten Versicherungen entsprechende Sicherungsmaßnahmen der Versicherungsnehmer.
Autor: Jens K.
Quelle: Versicherungsbote
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Seit 19.11.2015: neue verbesserte Förderung für einbruchsichernde Maßnahmen.
Die Zahl der Einbrüche in Deutschland nimmt stetig zu. Im Folgenden erhalten Sie nützliche Tipps, wie Sie sich schützen und Ihre vier Wände effektiv gegen einen Einbruch sichern. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen können Sie die Förderprodukte der KfW nutzen – kombinieren Sie Maßnahmen der Energie- und Barrierereduzierung mit dem Einbruchschutz.
Zeigen Sie Einbrechern die rote Karte durch Einbruchhemmende Haus- und Wohnungstüren, Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren, Alarmanlage und Beleuchtung oder durch die Überprüfung von Besuchern. Mehr Infos unter www.KfW.de
Wer eine Förderung von der KfW haben möchte, muss vor Baubeginn einen Antrag stellen!