Mediation – Wenn Justitia aufs Schwert verzichtet

18. Feb 2016 | Familie & Freizeit

Immer mehr Rechtsschutzversicherer zahlen auch, wenn der Versicherte einen Streitschlichter einschaltet, bevor er den Klageweg bestreitet. Das kann für beide Streitparteien Vorteile bringen – und spart zudem Geld!

Rechtsschutzversicherung mit Mediation?

mediationsverfahren-streitschlichter © Fotolia.com

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Wer in einen Rechtsstreit verwickelt wird, braucht mitunter gute Nerven und ein volles Bankkonto. Ein Streitfall kann sich über mehrere Gerichtsinstanzen erstrecken und mehrere Jahre in Anspruch nehmen, in der Zeit müssen Gerichtsgebühren, Anwalts-, Reise- und andere Kosten bezahlt werden. Selbst banalste Auseinandersetzungen, etwas über eine Mietklausel, werden so zum finanziellen Risiko, das schnell tausende Euro verschlingen kann.

Absichern können sich Verbraucher gegen die finanziellen Risiken einer juristischen Auseinandersetzung mit einer Rechtsschutzversicherung. Je nach Vertragsumfang kommt sie für die entstehenden Kosten auf. Dabei lohnt es sich darauf zu achten, ob der Versicherer auch für Mediation zahlt. In diesem Fall wird ein unabhängiger Streitschlichter damit beauftragt, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.

Voraussetzung für ein Mediationsverfahren ist, dass beide Seiten dieser Lösung zustimmen. Ausgenommen hiervon sind allerdings strafrechtliche Streitigkeiten. Doch was sind die Vorteile der Mediation? Ganz einfach: Läuft alles wie gewünscht, führt der Schlichter einen schnellen, preiswerten und unbürokratischen Kompromiss zwischen beiden Parteien herbei. Zudem bewahren alle Beteiligten ihr Gesicht, weil man miteinander ins Gespräch kommt, bevor man sich gegenseitig vor einem Richter beschuldigt!

Kunden sind mit Mediation zufriedener

Viele Rechtsschutzversicherer bieten mittlerweile Mediation im Rahmen ihrer Policen an. Denn auch sie sparen Kosten, wenn ein Streit nicht über mehrere Instanzen ausgefochten wird. Das verspricht laut Branchenerhebungen Ersparnisse von bis zu 20 Prozent. Eine Studie von MSR Consulting hat sogar gezeigt, dass die Mediation die Zufriedenheit der Versicherungskunden steigert.

Allerdings gilt es, im Vertrag genau nachzulesen. Manche Vertragstexte sehen eine Pflicht zur Mediation vor, bevor man den Klageweg bestreiten kann. Bei anderen Policen ist die Option einer Streitschlichtung freiwillig. Hier hilft ein Beratungsgespräch, alle Fallstricke in den recht komplexen Rechtsschutz-Policen ausfindig zu machen und den passenden Schutz zu finden. (VB)


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