Lebensversicherung nicht voreilig kündigen!

25. Sep 2015 | Altersvorsorge

Fast 50 Prozent aller Lebensversicherungen werden vor Ende der Laufzeit storniert oder auf dem Zweitmarkt verkauft. Ursache hierfür ist nicht unbedingt, dass die Kunden unzufrieden mit ihren Policen sind. Schon wenn sich die Lebensumstände ändern, zum Beispiel durch eine Scheidung, oder wenn Menschen dringend Geld brauchen, sind sie bereit, ihre Lebensversicherung abzustoßen.

lebensversicherung-nicht-voreilig-stornieren © Fotolia.com

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Aber eine Kündigung des Vertrages sollte nur nach umfassender Beratung und Information erfolgen – denn die langjährigen Verträge boten oft sehr gute Konditionen.

Die Kündigung einer Lebensversicherung sollte keineswegs voreilig und unbedacht geschehen. Das gilt besonders dann, wenn man eine Police in den 90er Jahren oder um die Jahrtausendwende abgeschlossen hat. Damals garantierten die Versicherer ihren Kunden noch weit höhere Zinsen, oft 3,5-4,0 Prozent, als dies im aktuellen Niedrigzinsumfeld am Kapitalmarkt möglich ist. Es dürfte schwer sein, das Geld heute zu ähnlich guten Konditionen neu anzulegen. Zudem sind alle Lebensversicherungen, die 2004 und früher abgeschlossen wurden, nach zwölf Jahren steuerfrei in der Auszahlung.

Stornierung – oder Option Zweitmarkt

Wer sich dennoch von seiner Police trennen will, hat mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann man den Vertrag stornieren und sich den sogenannten Rückkaufswert auszahlen lassen. Lukrativer ist es aber mitunter, die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Auch hier lauern Risiken, weil es einige schwarze Schafe in der Branche gibt, die es auf das Geld der Kunden abgesehen haben. Man sollte deshalb einen Anbieter wählen, der dem sogenannten Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen e.V. (BVZL) angehört. Dieser Verband hat mit seinen Mitgliedern Mindeststandards vereinbart.

Wie viel Geld man auf dem Zweitmarkt für eine Police erhält, hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen vom erreichten Rückkaufswert, den Versicherer bei einer Kündigung zahlen. Aber auch vom Anbieter, bei dem die Versicherung abgeschlossen wurde. Für Policen von leistungsstarken Versicherern gibt es in der Regel mehr Geld als für solche von leistungsschwachen. Auch Zusatzvereinbarungen wie eine unkündbare Berufsunfähigkeitspolice mindern den erzielbaren Preis. Als Faustregel gilt: Je höher der Beitrag ist, der in die Risikovorsorge fließt, desto weniger Geld bekommt der Verkäufer am Ende.

Trennung LV-Vertrag: Unbedingt vorher beraten lassen!

Dennoch gilt: Wer sich von einer Lebens- oder Rentenversicherung trennen will, sollte sich zuvor umfassend informieren und beraten lassen, gern auch aus mehreren Quellen. Schließlich handelt es sich um eine langfristige Anlage und man hat schon viel Geld in den Vertrag eingezahlt. Auf keinen Fall ist es ratsam, sich aufgrund der kritischen Berichterstattung in den Medien voreilig von einer Lebensversicherung zu trennen. Insbesondere für Verträge mit hohem Garantiezins sollte dies vermieden werden.

Einen Vertrag mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sollte man zudem gar nicht oder nur in Ausnahmefällen kündigen. Denn wer einen neuen Schutz für dieses Risiko will, muss dann auch eine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und bekommt so leicht keinen Schutz mehr. Auch führt ein höheres Alter dazu, dass man sich oft nur teuer oder gar nicht mehr versichern kann. Und wer einen staatlich geförderten Vertrag kündigt, etwa eine Riester-Police, muss in der Regel auch die ganzen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Letztendlich kann sich die Rendite der Lebensversicherer auch durchaus sehen lassen. Laut einer Studie der Ratingagentur Assekurata erreicht die laufende Verzinsung aus Garantiezins und Überschussbeteiligung bei den deutschen Lebensversicherungen 2015 im Schnitt 3,33 Prozent. Das bedeutet zwar ein leichtes Minus gegenüber den Vorjahren – bringt aber immer noch mehr ein als viele andere Geldanlagen. (VB)


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