Krankheitsauslöser bei einer Lebensmittelvergiftung ist das Bakterium Staphylococuss aureus, dessen Gift den Magen-Darm-Trakt schädigen kann. Aber auch Salmonellen, Noroviren und Listerien können schwere Magenprobleme verursachen. Vor allem Kleinkinder, ältere Menschen und Personen mit einem geschwächten Immunsystem sind gefährdet. Die Gefahr einer solchen Vergiftung ist dabei keineswegs zu unterschätzen. Unter Umständen endet sie sogar tödlich!
Symptome einer Lebensmittelvergiftung treten in der Regel wenige Stunden nach dem Verzehr einer verdorbenen Speise auf. Dies können Übelkeit und Erbrechen, krampfhafte Bauchschmerzen, Durchfall, Lähmungen sowie Schluck- und Sehstörungen sein. Spätestens wenn Beschwerden wie Fieber oder blutiger Durchfall auftreten, ist der Besuch einer Arztpraxis unbedingte Pflicht. Denn zu solch einer Vergiftung können sich auch andere schwere Krankheiten gesellen.
Viel Wasser trinken, schnell den Arzt aufsuchen
Wie aber sollte man reagieren, wenn der Verdacht auf eine Lebensmittelvergiftung besteht? Auf jeden Fall ist darauf zu achten, dass die betroffene Person ausreichend Flüssigkeit zu sich nimmt. Denn der Verlust von Wasser und Salzen kann zu einer Bedrohung für den Körper werden. Tee und spezielle Elektrolytlösungen aus der Apotheke schaffen hier Abhilfe. Auch ein Arztbesuch sollte vorsichtshalber auf der Terminliste stehen. Bei schlimmen Beschwerden besser den Notarzt rufen! Besondere Vorsicht gilt bei Kleinkindern und Schwangeren.
Wenn die Person Anzeichen von einem Schock zeigt, dann ist er in die sogenannte Schocklage zu bewegen, solange dies sein Gesundheitszustand zulässt. So verringert man das Risiko einer Bewusstlosigkeit. Schocklage bedeutet: den Betroffenen flach mit dem Rücken auf den Boden legen, ihn mit einer Decke warmhalten und die Beine circa 20-30 Zentimeter hochlagern. Unter keinen Umständen ist die Person unbeaufsichtigt zu lassen, wenn der Arzt noch nicht eingetroffen ist!
Unfallversicherung zahlt nicht in jedem Fall
In privaten Unfallversicherungen ist nur bei einigen Anbietern eine Leistung bei Lebensmittelvergiftung vorgesehen. Damit man Anspruch darauf hat, muss eine entsprechende Klausel explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt sein. Viele Unfallversicherungen gewähren zudem einen extra Schutz für Vergiftungserscheinungen bei Kindern bis 14 Jahren. Die Behandlungskosten einer solchen Infektion sind in der Regel durch die Krankenversicherung gedeckt.
Wer vorbeugt, der kann das Risiko einer Lebensmittelvergiftung reduzieren. So sollte es selbstverständlich sein, vor der Zubereitung einer Speise die Hände zu waschen und auch die Anrichte nach jedem Kochen zu säubern. Aufwaschlappen und Spülbürsten sollten regelmäßig gewechselt werden. Auch empfiehlt es sich, die Verpackungen von Fleisch- und Wurstwaren zu entsorgen und die Lebensmittel in sichere Behälter zu tun, damit sie hygienisch gelagert sind. Speziell im Sommer ist übrigens die Gefahr einer Vergiftung besonders hoch – Feuchtigkeit und Wärme sind Risikofaktoren! (VB)