Die Zahl der Tage, an denen Arbeitnehmer aufgrund von Suchtmitteln wie Alkohol oder Drogen krank geschrieben sind, hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. Dies zeigt der aktuelle „Fehlzeiten-Report 2013“, den das wissenschaftliche Institut der AOK gestern vorgestellt hat. Laut Studie kamen im Jahr 2012 bundesweit 2,42 Millionen Fehltage zusammen, weil Arbeitnehmer zur Flasche oder in den Pillenschrank griffen. Vor zehn Jahren waren es noch rund 2 Millionen Fehltage.
Dabei zeigte sich auch: Suchterkrankungen sind für den einzelnen Betroffenen durchaus eine längere Episode. Wer einmal wegen Alkohol oder Tabletten krank geschrieben wurde, fehlt im Schnitt 92 Tage im Jahr. Viele Menschen würden sich jedoch schämen und den wahren Krankheitsgrund verschweigen, berichten die Verfasser des Fehlzeiten-Reportes. Die Dunkelziffer sei somit weitaus höher.
Wer aber an einer Alkoholsucht leidet, der sollte sich mit seinem Problem nicht verstecken und es totschweigen. Denn Alkohol beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit, sondern kann schlimmstenfalls sogar den sozialen Abstieg bewirken. Viele Abhängige zeigen Entzugserscheinungen wie Schlafstörungen, Zittern der Hände, Angstgefühle oder Schweißausbrüche. Und wer betrunken zur Arbeit kommt, riskiert sogar eine Kündigung.
Wann kann ein Arbeitnehmer wegen Alkoholsucht gekündigt werden?
Eine Suchterkrankung allein genügt als Kündigungsgrund nicht. Dafür muss zusätzlich eine „erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen“ vorliegen, etwa wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert zur Arbeit erscheint und deshalb seinen Job nicht ausführen kann. Zudem muss eine „negative Prognose“ vorliegen, so dass auf lange Sicht keine Besserung des Zustandes abzusehen ist. Denn der Gesetzgeber besteht darauf, Alkoholsucht tatsächlich als Krankheit zu werten. Die Kündigung wegen Alkoholmissbrauchs richtet sich nach den Grundsätzen, die laut BAG auch für krankheitsbedingte Kündigungen gelten.
Das bedeutet: In der Regel erhält der Betroffene die Chance, sich einer Therapie zu unterziehen, bevor er auf die Straße gesetzt wird. Eine fristlose verhaltensbedingte Kündigung kommt nur in Betracht, solange es sich nicht um eine Alkoholabhängigkeit im medizinischen Sinne handelt (BAG, Urteil vom 09.04.1987, DB 1987 S. 2156).
Wo finden Alkoholkranke Ansprechpartner?
Als erster Ansprechpartner für eine Alkoholerkrankung kommt der Hausarzt infrage. Er kennt bereits die Krankengeschichte des Patienten und wird dann entscheiden, ob eine ambulante oder stationäre Therapie erforderlich ist. Auch Suchtberatungsstellen oder das Gesundheitsamt können kontaktiert werden. Körperliche Therapien wie Entgiftungskuren werden dabei häufig mit psychosozialer Betreuung kombiniert.
Mediziner raten: Wer seinen eigenen Alkoholkonsum als bedenklich einschätzt oder merkt, dass es immer schwerer fällt darauf zu verzichten, sollte möglichst zeitig einen Arzt oder eine Beratungsstelle aufsuchen. Denn in der Frühphase ist Hilfe noch leichter, als wenn sich die Symptome einer Sucht bereits verfestigt haben. (VB)
TIPP: Medikamente Leistungseinschränkungen – Unfallgefahr
Daher sollte man besonders aufmerksam die Packungsbeilagen der eingenommen "Helferchen" studieren. Entsprechende Hinweise zu möglichen Leistungseinschränkungen sind dort vermerkt. Eine hilfreiche Maßnahme – man entscheidet nämlich in eigener Verantwortung, ob man sich hinter das Lenkrad begibt oder nicht. Dies sei gut überlegt! Von der Unfallgefahr abgesehen sind beim Nachweis über die Einnahme von Medikamenten bei Verkehrsstraftaten auch rechtliche Folgen nicht ausgeschlossen: Es können hohe Geldstrafen, bis zu sieben Punkte in Flensburg oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren anfallen.