Nun steht es fest: Ab Freitag werden die Erzieherinnen und Erzieher in den Kindergärten streiken. Denn nach dem Beamtenbund dbb hat auch die Dienstleistungsgewerkschaft
Verdi mit großer Mehrheit für einen Streik gestimmt. Immerhin 92,44 Prozent der Mitglieder votierten dafür, auf unbefristete Zeit die Arbeit niederzulegen. Ziel des Arbeitskampfes ist vor allem ein höherer Lohn für Pädagogen. Die Forderungen sind nicht unbegründet: Viele Erzieher verdienen nur 1.274 Euro Netto Monatsgehalt bei einer 30-Stunden-Woche, wie Verdi berichtet.
Eltern dürfen zu Hause bleiben …
… in Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Eltern bringt der Streit aber in ernste Schwierigkeiten. Wo sollen denn die Kinder unterkommen, wenn man auf Arbeit muss? Nicht bei jeder Familie können Oma oder Opa einspringen und sich um den Nachwuchs kümmern. Und so stellt sich die Frage, ob man einfach gleich zu Hause bleiben kann.
Doch es gibt eine gute Nachricht. Wie Spiegel Online berichtet, dürfen Eltern bei der Arbeit notfalls fehlen, wenn die Kita aufgrund eines Streiks geschlossen bleibt. Laut Arbeitsrechtlern handelt es sich hierbei um einen „wichtigen Grund“, der es erlaubt, der Arbeit fernzubleiben – schließlich haben Eltern eine Fürsorgepflicht. Eine Abmahnung oder Kündigung müssten folglich Eltern nicht fürchten. Sie haben laut §616 BGB sogar einen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Aber auch wenn man nicht auf Arbeit geht, sollte man so zeitig wie möglich den Arbeitgeber verständigen. Denn wer einfach unentschuldigt dem Arbeitsplatz fernbleibt, riskiert tatsächlich eine Abmahnung. Zeichnet sich ab, dass Verwandte und Bekannte nicht aufpassen können, sollte man die Gründe dem Arbeitgeber erklären, erklärt Arbeitsrechtler Andreas von Medem.
Rechtliche Grauzone: Was gilt als „kurzfristig“?
Zudem gibt es eine heimtückische rechtliche Grauzone: Nur wenn kurzfristig kein Betreuer für die Kinder gefunden werden kann, dürfen Eltern fehlen. Der Streik wurde aber zwei Tage vor Beginn angekündigt. Aktuell steht ein höchstrichterliches Urteil noch aus, ab wann eine Verhinderung als „kurzfristig“ gilt. Als Richtlinie werden oft 24 Stunden genannt. Sonst muss unter Umständen Urlaub beantragt werden – auf den Eltern freilich auch nicht automatisch Anspruch haben.
Es ist also gar nicht so leicht zu beantworten, ob und unter welchen Bedingungen Eltern zu Hause bleiben können. In der Regel gilt: Sie dürfen es, müssen aber rechtzeitig ihren Chef informieren. Und je länger der Streik dauert, umso schwieriger wird es zu begründen, warum man keine alternative Betreuung findet. Eventuellen Rechtsstreitigkeiten kann man mit einer Rechtsschutzversicherung vorbeugen, sofern diese den Baustein „Arbeitsrechtsschutz“ beinhaltet.
(Autor: Mirko Wenig – Versicherungsbote)
BGB § 616 Vorübergehende Verhinderung
Bürgerliches Gesetzbuch: Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.
(Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)