Kfz-Versicherung: Schadenmeldung Hagelschaden

25. Jul 2014 | Kfz

Bei heftigen Sommergewittern sind auch Hagelschauer keine Seltenheit. Wer da sein Fahrzeug im Freien parkt, muss mitunter durch die gefrorenen Eiskörner Dellen im Auto, Spuren im Lack oder kaputte Scheiben hinnehmen. Kfz-Kaskoversicherer kommen für Schäden durch Hagel auf. Allerdings müssen Autofahrer die sogenannte Schadenminderungspflicht nachkommen, damit Versicherer nicht die Leistung kürzen.

Welche Pflichten gibt es bei Hagelschäden?

kfz-versicherung-hagelschaden © Fotolia.com

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Kfz-Versicherer greifen in vollem Umfang für Schäden, die Hagel verursacht hat. Dies übernimmt die Teilkasko-Versicherung und die Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten. Wer sein Auto nur haftpflichtversichert hat, hat keinen Anspruch. Dennoch muss der Versicherungsnehmer diversen Pflichten nachkommen. Hier eine Checkliste mit Pflichten des Versicherungsnehmers.

Unverzügliche Meldung des Schadens
Der Schaden sollte unmittelbar dem Versicherer gemeldet werden – sei es telefonisch, per Brief oder via E-Mail. Mitgeteilt werden müssen Tag, Uhrzeit sowie Ort des Geschehens – der Versicherer muss die Wetterverhältnisse später nämlich genau überprüfen können.

Umfassende Dokumentation des Schadens
Die Digitalisierung bringt Vorteile für Versicherungsnehmer und Versicherer: Schäden am Kfz sollten genau dokumentiert werden. Smartphone oder Digitalkamera sind meist schnell zur Hand und sollten dafür auch ruhig genutzt werden. Wenn der Zufall es will, lässt sich gar die Größe der Hagelkörner im Bild einfangen – und welchen Schaden sie angerichtet haben.

Schadenminderungspflicht beachten
Wenn der Hagel Schäden am Fahrzeug verursacht hat, sollte der Besitzer bzw. Fahrer einige Schutzmaßnahmen nicht vernachlässigen, wie beispielsweise eine beschädigte Heckscheibe von außen abzudecken, damit sie durch weitere Einflüsse (Äste, starken Regen) nicht noch weiter kaputt geht. Diese Maßnahmen gehören zur Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB: Wenn der Besitzer es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern, ist er mitschuldig an dessen Ausmaß und der Versicherer demnach berechtigt, die Leistung zu kürzen.

Reparatur erst nach dem Gutachten des Versicherers
Vor der Reparatur muss der Versicherer eingeschaltet sein, denn erst nach der Schadenmeldung bestimmt ein Gutachter die Höhe des Schadens, für den der Versicherer aufkommt.

Sollte man den Hagelschaden reparieren?

Meist darf meist wählen, ob man den Wagen repariert oder eine Schadenzahlung wünscht. Bei Reparaturen haben manche Kfz-Versicherer Verträge mit Werkstätten, in denen das Fahrzeug dann zu reparieren ist. Lohnt es sich, das eigene Auto bei „Schönheitsfehlern“ durch Dellen zu reparieren? Ist kein Totalschaden entstanden, sollte man eine Instandsetzung bereits deshalb in Erwägung ziehen, weil weitere Schäden am kaputten Fahrzeug nicht mehr vollumfänglich geltend gemacht werden können. Dies gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für die Kaskoversicherung.

Kfz-Versicherung: Hagel verursacht hohe Schäden am Auto
Dellen im Blech, zerstörte Scheiben, Feuchtigkeit im Innenraum von Fahrzeugen – besonders tückische Unwetter mit starken Hagelschauern und Stürmen führten im vergangenen Jahr zu enormen Schäden an Fahrzeugen. Hagelschäden treten unverhoffter auf, als man denkt. Immerhin sind beinahe das ganze Jahr über bundesweit Hagelschauer möglich.

Insgesamt 1,5 Milliarden Euro Schadensumme zahlten (2013) deutsche Kfz-Versicherer den Besitzern der über 600.000 durch Hagel und Unwetter beschädigten Fahrzeuge aus. Das berichtet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Kommt es zu einem Schaden durch Hagel oder Unwetter, ist dieser meist enorm teuer. Zum Vergleich: Für die häufigste Ursache von Schäden am Kfz, im letzten Jahr 2,35 Millionen Glasbruchschäden, zahlten die deutschen Kfz-Versicherer „nur“ rund 1,15 Milliarden Euro.

Dabei traten nicht nur die typischen Dellen im Blech auf, durch starke Sturmböen beschleunigte Hagelkörner führten zu zersplitterten Front- und Heckscheiben. Durch die Feuchtigkeit, die daraufhin in den Innenraum eindrang, führten die Hagelstürme und ihre Folgen bei zahlreichen Autos sogar zu Totalschäden.

Wer sein Auto nicht komplett durch eine Unterbringung in einer Garage, Halle oder zumindest zum Teil durch Parken unter einem Carport schützen kann, hat die Möglichkeit auf sogenannte Hagelschutzmatten zurückzugreifen.

Teil-Kaskoversicherung ersetzt Schäden – ohne Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Die finanziellen Folgen von Schäden und Zerstörung durch Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung übernehmen Teil- oder Vollkaskoversicherungen – abzüglich einer möglichen vereinbarten Selbstbeteiligung. Keinen Einfluss hat eine Versicherungsleistung bei Naturgefahren auf den Schadenfreiheitsrabatt. Gerade, wenn man auf seinen Pkw angewiesen ist, sollte man bei der Versichererwahl auch genauer hinschauen. Bei manchen Versicherungsgesellschaften gibt es auch die Möglichkeit für die Dauer der Reparatur einen kostenlosen Mietwagen zu erhalten, hier ist aber oft eine Werkstattbindung vereinbart.

Für Hagelschäden an PKW kommt in der Regel die Teilkaskoversicherung auf. Allerdings muss erst ein Schadensgutachten erstellt werden, bevor das Auto in die Werkstatt gegeben werden kann. Wenn die Versicherung kein grünes Licht gab, muss der Geschädigte die Reparatur unter Umständen selbst zahlen.

Denn natürlich will der Kfz-Versicherer prüfen, wie hoch der Schaden tatsächlich ausgefallen ist, bevor die Reparaturkosten ersetzt werden. Und da kann es sogar passieren, dass der Autobesitzer ein wenig Geduld braucht. Die Versicherungen sind in Sachen Schadensregulierung weisungsbefugt: Das heißt, sie können einen Sachverständigen für die Besichtigung des Schadens aussuchen. Wenn der Autobesitzer selbst einen Gutachter beauftragt, kann es passieren, dass er auf den Kosten von rund 600 Euro sitzen bleibt.

Deshalb sollten Hagelgeschädigte zunächst das Gespräch mit ihrem Verrsicherungsmakler/in suchen, bevor sie selbst aktiv werden. Es gibt allerdings durchaus Situationen, in denen die Bezahlung eines eigenen Gutachters Sinn machen kann: Immer dann, wenn man Zweifel am Erstgutachten des Versicherers hegt. Wer glaubt, von seiner Versicherung benachteiligt worden zu sein, sollte nach Abwägung der Kosten einen Zweitgutachter zu Rate ziehen. (VB)


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