Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht

4. Dez 2013 | Kfz

Wer den Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung verpasst hat und trotzdem aus einem überteuerten Vertrag aussteigen will, dem bieten sich auch nach dem 30.11. noch Möglichkeiten. Für einen späteren Versicherungswechsel müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht

sonderkuendigungsrecht-kfz-versicherung-2013 © Fotolia.com

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Der 30.11. ist jedes Jahr aufs Neue ein wichtiges Datum für alle Autofahrer und Kfz-Versicherer. Da die Kfz-Verträge in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr haben und die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt, ist dies das Datum, zu dem sich Autohalter für oder gegen einen Wechsel der Autoversicherung entscheiden müssen. Aber es gibt Situationen, die ein Sonderkündigungsrecht bewirken. Dann ist der Versicherungswechsel auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. Autoversicherungen lassen sich in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Beim Großteil der Versicherungsverträge ist das der 31.12., weil die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, muss die Kündigung beim Versicherer einen Monat vorher eingehen.

Änderung Regionalklasse – Sonderkündigungsrecht?

Die Kfz-Versicherer sind sogar verpflichtet, ihre Kunden auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Nämlich immer dann, wenn ein Anbieter die Beiträge erhöht, ohne dass der Umfang des Versicherungsschutzes sich verbessert. Oder wenn Leistungen aus dem Vertrag gestrichen werden, ohne dass dadurch die Prämie sinkt. Sogar eine neue Regionalklasse berechtigt zur Kündigung des Vertrages, wenn diese Einstufung nicht Folge eines Umzuges ist. Die Änderung der Typklasse hat ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zur Folge.

Auch wer sich ein neues Auto kauft oder das alte ummeldet, hat das Recht, sich nach einem neuen Versicherer umzuschauen. Denn in der Regel wird der Vertrag zum Abmeldetag des Autos aufgehoben und das neue Gefährt darf sofort bei einem anderen Versicherer angemeldet werden. Wer den Neuerwerb eines Fahrzeuges plant, sollte dies allerdings zeitnah an seine Versicherung melden, damit keine Lücken beim Versicherungsschutz auftreten.

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, sollte nicht voreilig handeln. Es ist nicht nur die Höhe des Beitrages, die über die Qualität eines Versicherungsschutzes entscheidet. Wenn etwa die Schadensfreiheitsklassen schlechtere Einstufungen vorsehen als bei der alten Versicherung, wird es nach einem Unfall schnell teurer. Und ist grobe Fahrlässigkeit nicht in den Schutz eingeschlossen, kann  schon der Griff zum Autoradio im falschen Moment dazu führen, dass die Kaskoversicherung ihre Schadenszahlung nach einem Unfall kürzt. Andere Tarife wiederum sehen hohe Selbstbeteiligungen im Schadensfall vor.

Kfz-Versicherung: Nach dem 30. November wechseln?

sonderkuendigungsrecht-kfz-versicherung © Fotolia.com

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Sie haben den Kündigungstermin für die Autoversicherung verpasst? Kein Grund zur Panik: Für viele Fahrzeughalter gibt es auch nach dem 30.11. noch die Möglichkeit über das Sonderkündigungsrecht die Versicherung zu wechseln. Für die Kündigung der meisten Autoversicherungen ist der 30.11. jeden Jahres der Stichtag.

Wer diesen Termin, aus welchen Gründen auch immer, verpasst, hat trotzdem noch eine Chance, seine Versicherung zu wechseln, indem er von seinem Sonderkündigungsrecht gebrauch macht. Die Frist für die Kündigung läuft für die meisten Fahrzeughalter später ab. Sie beträgt einen Monat mit Erhalt der Benachrichtigung über die Beitragserhöhung.

Prüfen Sie das Ablaufdatum genau, immer mehr Versicherungsgesellschaften haben den Ablauf der Kfz-Versicherung abweichend vom 31.12.

Wann ein Sonderkündigungsrecht gilt

Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Versicherungsgesellschaft den Beitrag erhöht, ohne dafür im Gegenzug mehr Leistung zu bieten. Versicherte dürfen dann zu dem Termin kündigen, an dem der höhere Beitrag fällig wird. Die Frist beginnt regelmäßig erst dann, wenn der Kunde über die Beitragserhöhung schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

Was Versicherte beachten müssen: Es gibt kein extra Schreiben, das über den höheren Beitrag informiert. Die Beitragserhöhung geht aus der neuen Beitragsrechnung, die die Versicherungsgesellschaft im November und Dezember versenden, hervor.

Wenn die Beiträge im Vergleich zum Vorjahr in der Kfz-Haftpflicht oder der Kaskoversicherung steigen, greift das Sonderkündigungsrecht. Das gilt selbst dann, wenn der höhere Beitrag aufgrund von Veränderungen in der Regional- oder Typklasse entsteht.

Gelegentlich verstecken die Versicherungsgesellschaften (Assekuranzen) einen höheren Beitrag über die Verbesserung der Schadenfreiheitsklasse. Diese Verbesserung kann zur Folge haben, dass sich rein optisch der Beitrag nicht oder nur unwesentlich erhöht. Trotzdem besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Ist eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse aufgrund eines Schadens der Grund für den steigenden Beitrag, greift das Sonderkündigungsrecht nicht. Gleiches gilt, wenn Versicherte umziehen und sich die Regionalklasse dadurch zu ihren Ungunsten ändert.

Die Formalitäten unbedingt beachten

Obwohl eine Kündigung sich auch per Fax oder E-Mail verschicken lässt, raten Experten und Verbraucherschützer dazu, den Postweg zu wählen und die Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. So hat der Versicherte bei eventuellen Unstimmigkeiten einen Nachweis darüber, dass Fristen eingehalten wurden und der Empfänger die Kündigung erhalten hat.

In dem Kündigungsschreiben sollten Versicherte sich konkret auf den Grund ihrer Kündigung beziehen, sonst laufen sie Gefahr, dass die Assekuranz ihre Kündigung nach dem 30.11 erst einmal ablehnt.

Nicht immer ist Wechsel der Kfz-Versicherung empfehlenswert

Autofahrer sollten aber nicht blind ihren alten Vertrag aufkündigen und zu einem vermeintlich günstigeren Anbieter wechseln. Im schlimmsten Fall kann man viele Leistungen verlieren. Ein Rabattschutz zum Beispiel verhindert, dass bei einem einmaligen Unfall der Fahrer zurückgestuft wird und die Beiträge steigen. Bei einem Versichertenwechsel lässt sich dieser Rabattschutz häufig nicht mitnehmen. Auch Vergünstigungen für den Zweitwagen sind unter Umständen futsch. Viele Versicherungen übernehmen die Sonderkonditionen der Vorversicherung, gern erstellen wir ein Angebot.

Schnell teurer werden kann es nach einem Unfall, wenn die Schadensfreiheitsklassen schlechtere Einstufungen vorsehen als bei der alten Versicherung. Auch hohe Selbstbeteiligungen, die speziell in „billigen“ Tarifen oft enthalten sind, lassen einen Schaden schnell kostenintensiv werden. Hier gilt: Die Beitragsersparnis sollte nicht einziger Grund für einen Anbieterwechsel sein! Ein Blick auf die Leistungen der neuen Kfz-Versicherung ist dringend geboten.

Relativ unkompliziert können Versicherungsnehmer aus ihrem Altvertrag aussteigen, wenn sie ein neues Auto kaufen oder das alte Gefährt ummelden. In der Regel wird die Kfz-Police zum Abmeldetag aufgehoben und der Fahrer darf sich sofort einen neuen Versicherungsanbieter suchen. Auch ein Blick in die Vertragsbedingungen der Kfz-Versicherung lohnt. Eine steigende Zahl an Versicherern geht dazu über, individuelle Kündigungsfristen zu garantieren. (Autobild) (VB)


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