Kfz-Versicherung: Ist eine Werkstattbindung empfehlenswert?

11. Jul 2013 | Kfz

Die Werkstattbindung, mit der sich ein Versicherungskunde dazu bereiterklärt, im Schadenfall nur eine von der Versicherung autorisierte Werkstatt zu besuchen, hat nicht nur Vorteile in Form eines Beitragsnachlasses, sondern auch diverse Nachteile. Deshalb lohnt es, genauer hinzuschauen.

werkstattbindung © Fotolia.com

werkstattbindung © Fotolia.com

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Wagens ist eine Pflichtversicherung – was bedeutet, dass es in Deutschland ebenso viele Verträge wie Autos gibt. Ergo ist dieser Markt von den verschiedenen Versicherungsgesellschaften heiß umkämpft.

Zwar sind die Inhalte dieser Verträge das Wichtigste beim Vergleich – aber nicht wenige Kunden sehen zuerst oder sogar ausschließlich auf den Preis. Deshalb versuchen die Versicherungen, die Policen möglichst preiswert anzubieten, um Kunden zu gewinnen. Eine Möglichkeit, die Preise bei der Kfz-Versicherung etwas günstiger zu gestalten, ist die sogenannte Werkstattbindung. Viele Versicherte haben sich jedoch auf einen solchen Vertrag eingelassen, ohne zu überblicken, was dahinter steckt.

Was ist der Vorteil der Werkstattbindung?

Der Deal ist recht einfach: die Versicherung schließt mit diversen Werkstätten Verträge ab und bekommt so die Leistungen preisgünstiger als normal. Die Werkstatt bekommt im Gegenzug ein großes Auftragsvolumen. Der preisliche Vorteil wird teilweise an die Kunden weitergegeben, sodass diese gern einen solchen Vertrag abschließen.

… und die Nachteile der Werkstattbindung?

Doch das Ganze hat auch Nachteile für den Versicherten. Zum einen kann es sein, dass die Werkstatt, in die man sein Auto bringen muss, nicht gerade um die Ecke liegt. Zum anderen aber sind bei Schäden, die gleichzeitig viele Wagen betreffen, diese Werkstätten völlig überlastet.

Ein Beispiel sind die Hagelschäden im letzten Sommer. Wie in der „Märkischen Oderzeitung externer Link“ am 01.7.2012  nachzulesen war, sind in Hohen Neuendorf und Birkenwerder Tischtennisball große Hagelkörner auf die Autos niedergegangen, die erhebliche Schäden zur Folge hatten. Ein solches Ereignis trifft im regionalen Raum große Teile der Bevölkerung und natürlich auch deren Autos. Wer bei der gleichen Versicherung seine Kfz-Versicherung hat, trifft sich dann in der Werkstatt – allerdings mit vielen anderen, die ebenfalls hier ihr Auto reparieren lassen müssen.

Bei einem Schaden mit größerem Umfang, – so wie der Hagel im letzten Juli- bedeutet dies für die Kunden eine Wartezeit auf ihr Auto von mehreren Wochen. Als Vorteil mancher Versicherungen mit Werkstattbindung  wird angegeben, dass man einen Mietwagen für die Zeit der Reparatur auf Kosten der Versicherung erhält. Aber auch das kann bei solchen Großschäden nicht gewährleistet werden. So standen im Vorjahr viele Kunden wochenlang ohne Auto da – und hätten ihren Wagen innerhalb von ein bis zwei Tagen in einer Werkstatt ihrer Wahl repariert bekommen.

Ein anderer Nachteil ergibt sich aus daraus, dass der Versicherungsvertrag nicht konform mit einem eventuellen Leasing- oder Finanzierungsvertrag läuft. Während die Versicherung eine Werkstatt verlangt, die eventuell keine Marken-Vertragswerkstatt ist, sind in den diversen Leasingverträgen genau solche Vertragswerkstätten vorgeschrieben. Ignoriert der Besitzer diese, kann das einen Verlust von Garantieleistungen nach sich ziehen.

Zitat Check24: "In Leasing- und Finanzierungsverträgen gibt es manachmal eine Klausel, die festlegt, dass Reparaturen nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchgeführt werden dürfen."

Überlegt entscheiden

Deshalb sollte sich jeder überlegen, ob er eine Werkstattbindung im Vertrag haben möchte oder nicht. Im Zweifelsfall kann man sich vom Versicherungsmakler den Preis mit und ohne Werkstattbindung nennen lassen und dann entscheiden. Ist dieser nicht allzu groß, sollte man zu einem Vertrag ohne Bindung greifen. Denn so bleibt man frei in seiner Entscheidung und kann in der Regel nach wenigen Tagen wieder mit dem Fahrzeug unterwegs sein.

Unabhängig von diesen Regelungen gibt es auch Versicherungen, die eine Reperatur der Windschutzscheibe übernehmen, wenn man Teilkasko-versichert ist. Hier wird oft nicht einmal die Selbstbeteiligung fällig. Eine solche Regelung ist auf alle Fälle sinnvoll und sollte nicht mit der o.g. Werkstattbindung verwechselt werden, auch wenn für die Reparatur der Scheibe ebenfalls ein Unternehmen vorgeschrieben wird. (S.H.)


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link